Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge, die der Kunde mit der PROGEEK GmbH, Lise-Meitner-Straße 2, 24941 Flensburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 15596 FL, vertreten durch die Geschäftsführer Boris Dudelsack und Dmitri Hammernik (nachfolgend "Anbieter"), über das Online-Angebot unter https://vqard.de/ ("VQARD") abschließt.

  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Abschluss des Vertrags, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und seinen Sitz in Deutschland zu haben.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

  4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsstruktur, Bundle aus Karte und Portal

  1. Mit der Bestellung schließt der Kunde rechtlich zwei selbständige, aber gemeinsam zu erwerbende Verträge ab:

    1. einen Kaufvertrag über eine personalisierte NFC-Visitenkarte ("VQARD-Karte"), geregelt in Abschnitt II dieser AGB;
    2. einen Nutzungsvertrag über den Zugang zum webbasierten VQARD-Portal ("Portal-Vertrag"), geregelt in Abschnitt III dieser AGB.
  2. Karte und Portal-Vertrag werden ausschließlich gemeinsam angeboten. Eine isolierte Bestellung nur der Karte oder nur des Portal-Vertrags ist nicht möglich.

  3. Die beiden Verträge sind rechtlich selbständig und können unabhängig voneinander beendet werden. Insbesondere führt die Beendigung des Portal-Vertrags nicht zum Wegfall des Kaufvertrags und umgekehrt.

  4. Die VQARD-Karte ist ein Zugangsmedium zur webbasierten Anwendung des Anbieters. Eine physische Überlassung von Software an den Kunden erfolgt nicht. Die Anwendung verbleibt auf den Servern des Anbieters und wird durch das Auslesen der Karte (NFC) oder Scannen des aufgedruckten QR-Codes über einen Internet-Browser aufgerufen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte auf VQARD stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

  2. Der Kunde gibt im Bestellprozess seine Firma bzw. Geschäftsbezeichnung, gegebenenfalls Rechtsform, die Geschäftsanschrift und, soweit vorhanden, seine USt-IdNr. an. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind nicht verpflichtet, eine USt-IdNr. anzugeben. Der Kunde bestätigt im Bestellprozess durch aktive Erklärung, dass er die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgibt (§ 14 BGB). Mit Anklicken der Bestell-Schaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss der ausgewählten Verträge ab.

  3. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Annahme des jeweiligen Angebots durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform erklärt oder durch Versand der VQARD-Karte bzw. Freischaltung des Portal-Zugangs.

  5. Werden beide Verträge in einem Bestellvorgang geschlossen, erhält der Kunde zwei getrennte Auftragsbestätigungen in Textform.

  6. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Preise, Zahlung, Zahlungsdienstleister

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf VQARD angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Für den Versand der VQARD-Karte innerhalb Deutschlands wird eine Versandpauschale in Höhe der Portogebühren der Deutschen Post für einen Kompaktbrief (derzeit 1,10 EUR) erhoben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Portogebühr. Die jeweilige Höhe wird im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

  3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, D02 H210, Irland. Verfügbar sind die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten (insbesondere Kredit-/Debitkarte, SEPALastschrift, Apple Pay, Google Pay). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Stripe ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

  4. Die Kaufpreisforderung für die VQARD-Karte ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Portal-Vergütung wird im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode von zwölf (12) Monaten abgerechnet. Verlängert sich der Vertrag gemäß § 9 Abs. 3, wird die Vergütung für die jeweils folgende Vertragsperiode von zwölf (12) Monaten erneut im Voraus zum dann geltenden Preis erhoben.

  5. Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Banktag vor der jeweiligen Abbuchung verkürzt. Die Vorabankündigung erfolgt durch Stripe per E-Mail.

  6. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat der Kunde dem Anbieter die hierdurch entstehenden Kosten in Höhe einer Pauschale von 8,00 EUR zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

  7. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Portal vorübergehend zu sperren, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung dieser AGB, gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter bestehen, (b) eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Dienstes droht, oder (c) der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte nach Mahnung und einer angemessenen Frist von mindestens sieben (7) Tagen weiterhin in Verzug ist. Die Sperrung lässt die Vergütungspflicht des Kunden unberührt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer der Sperrung in Textform und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dies dem Sperrzweck nicht zuwiderläuft. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Daneben kann der Anbieter die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR verlangen; diese ist auf einen geschuldeten Schadensersatz, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, anzurechnen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  8. Veranlasst der Kunde eine Rückabwicklung einer bereits durchgeführten Zahlung (insbesondere durch Rückbuchung, Chargeback oder Dispute), ohne dass ihm ein gesetzlicher oder vertraglicher Erstattungsanspruch zusteht, hat er dem Anbieter die hierdurch entstehenden Gebühren des Zahlungsdienstleisters zu ersetzen. Bei Stripe-Disputes beträgt diese Pauschale 15,00 EUR netto pro Vorfall; bei SEPA-Rücklastschriften 5,00 EUR netto. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

  9. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) kann nicht wegen unwesentlicher Mängel geltend gemacht werden.

Abschnitt II: Kaufvertrag über die VQARD-Karte

§ 5 Leistungsgegenstand Karte

  1. Der Anbieter liefert dem Kunden eine personalisierte NFC-Karte mit aufgedrucktem QRCode. Die Karte enthält einen NFC-Chip, der eine vom Anbieter vergebene URL speichert. Diese URL verweist auf das digitale Profil des Kunden im VQARD-Portal.

  2. Die Karte wird je nach Bestellung mit individuellen Inhalten des Kunden (Name, Logo, Foto, individuelles Design) bedruckt oder graviert. Der genaue Umfang der Personalisierung ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Bestellprozess.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

  1. Die VQARD-Karte wird nach Eingang der Bestellung individuell hergestellt und in angemessener Zeit an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Lieferung an Adressen außerhalb Deutschlands erfolgt nicht.

  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Karte geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

  3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an.

  4. Da die VQARD-Karte nach individuellen Kundenvorgaben hergestellt wird, ist eine Stornierung nach Beginn der Produktion nur mit Zustimmung des Anbieters möglich. Stornierungen, denen der Anbieter zustimmt, erfolgen gegen Erstattung der bis zur Stornierung entstandenen Material- und Fertigungskosten. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR netto pro Karte zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden sind.

§ 7 Gewährleistung Karte

  1. Für Mängel der VQARD-Karte gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB), soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.

  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang.

  3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen, in Textform anzuzeigen. Erkennbare Mängel, die sich erst später zeigen, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

  4. Bei Mängeln leistet der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

  5. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz des Anbieters. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko der Hinsendung der mangelhaften Ware zum Anbieter; der Anbieter trägt die Kosten der Rücksendung der nachgebesserten oder ausgetauschten Ware an den Kunden.

Abschnitt III: Nutzungsvertrag über das VQARD-Portal

§ 8 Leistungsgegenstand Portal

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Portal-Vertrags eine webbasierte Anwendung zur Verfügung, mit der dieser ein digitales Profil erstellen, pflegen und über die VQARD-Karte oder den QR-Code Dritten zugänglich machen kann.

  2. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Bestellprozess.

  3. Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Portals bemüht. Eine konkrete Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert. Angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Vorlieferanten, Internetstörungen), bleiben außer Betracht.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang des Portals weiterzuentwickeln, insbesondere neue Funktionen hinzuzufügen oder bestehende anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und den vertraglich vereinbarten Leistungszweck nicht beeinträchtigt. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Änderungen rechtzeitig in Textform.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Der Portal-Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.

  2. Die Mindestlaufzeit des Portal-Vertrags beträgt zwölf (12) Monate. Die Vergütung ist im Voraus für die gesamte Mindestlaufzeit zu entrichten.

  3. Wird der Vertrag nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Preis. Der Anbieter informiert den Kunden über den ab der Verlängerung geltenden Preis spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform, damit der Kunde seine Kündigungsentscheidung rechtzeitig treffen kann. Die Vergütung wird gemäß § 4 Abs. 4 für die jeweils folgende Vertragsperiode im Voraus erhoben. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt im Fall einer Kündigung nicht.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere gegen § 11 oder § 12 dieser AGB, verstößt oder mit der Zahlung trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfrist in Verzug ist.

  5. Stellt der Anbieter den Betrieb des Portals ein, kann er den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. In diesem Fall erstattet er dem Kunden den auf die nach Vertragsende verbleibenden vollen Monate entfallenden Anteil der bereits gezahlten Vergütung zurück.

  6. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 10 Folgen der Vertragsbeendigung, Anbieterwechsel und Datenexport (EU Data Act)

  1. Mit Beendigung des Portal-Vertrags wird das digitale Profil des Kunden deaktiviert. Die VQARD-Karte zeigt nach Deaktivierung eine vom Anbieter bereitgestellte Hinweisseite an. Die Karte bleibt Eigentum des Kunden, verliert jedoch mit Beendigung des Portal-Vertrags ihre Funktion. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Karte besteht nicht; ein etwaiger Erstattungsanspruch nach § 9 Abs. 5 bleibt unberührt.

  2. Möchte der Kunde nach Beendigung des Portal-Vertrags erneut ein digitales Profil über VQARD nutzen, ist die kostenpflichtige Bestellung eines neuen Bundles (Karte und Portal-Vertrag) gemäß § 2 erforderlich.

  3. In Umsetzung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gewährleistet der Anbieter dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter sowie die Datenportabilität. Der Kunde kann seine im Portal hinterlegten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (vCard 4.0, JSON) über die Portal-Exportfunktion eigenständig herunterladen. Auf Verlangen stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten nach Vertragsende für einen Zeitraum von 30 Tagen in maschinenlesbarem Format zur Verfügung; diese Frist kann auf schriftliche Bitte des Kunden einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Für den Export und die Bereitstellung wird kein gesondertes Entgelt erhoben.

  4. Nach Ablauf der in Abs. 3 genannten Frist werden die Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Anforderung bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.

§ 11 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen seiner Stammdaten unverzüglich mitzuteilen.

  2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er auf seinem digitalen Profil veröffentlicht. Er versichert, dass die eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) oder die guten Sitten verstoßen.

  3. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch ihn oder mit seiner Billigung beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

  4. Zugangsdaten zum Portal sind vom Kunden geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

  5. Der Anbieter ist berechtigt, Profile mit offensichtlich rechtswidrigen Inhalten nach vorheriger Aufforderung an den Kunden zu sperren oder zu löschen.

§ 12 Nutzungsbeschränkungen

  1. Der Zugang zum Portal ist personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte oder die parallele Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig. Bei nachgewiesenem Verstoß ist der Anbieter berechtigt, pro nachgewiesenem Zusatznutzer die reguläre Nutzungsgebühr für den Zeitraum der unberechtigten Nutzung nachzuberechnen, mindestens jedoch eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR netto pro Vorfall zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere § 69e UrhG) etwas anderes erlauben. Untersagt ist insbesondere das Beobachten, Untersuchen und Testen der nicht öffentlich zugänglichen Bestandteile (insbesondere Backend, API-Internals, Administrations-Funktionen) zum Zweck der Nachbildung.

  3. Die Nutzung des Portals ist auf branchenübliches Maß beschränkt. Bei automatisierten Abrufen, Lastspitzen oder Nutzungen, die die Verfügbarkeit für andere Kunden gefährden, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung technisch zu drosseln oder nach vorheriger Ankündigung kostenpflichtige Mehrleistungen abzurechnen.

  4. Sämtliche Marken-, Namens-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, der Plattform und den Marken "VQARD" und "vqard.de" stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Der Kunde erhält ein auf die vertragsgemäße Verwendung beschränktes Nutzungsrecht. Eine Verwendung der Marken in eigener Werbung, in Domains, als Produktbezeichnung oder in Social-Media-Profilen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

§ 13 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Laufzeit des Portal-Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken.

  2. Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm in die Plattform eingestellten Inhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Bereitstellung des Dienstes erforderlich ist. Das Nutzungsrecht umfasst zudem die Vorhaltung der Inhalte in Backups und Archiven über das Vertragsende hinaus, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Sicherung gegen rechtliche Inanspruchnahme erforderlich ist.

  3. Übermittelt der Kunde dem Anbieter Verbesserungsvorschläge, Feedback, Ideen oder Feature-Wünsche zum Dienst, räumt er dem Anbieter daran ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein. Eine Vergütungs- oder Beteiligungspflicht besteht nicht. Eine Verpflichtung des Kunden, urheberrechtlich geschützte Werke einzureichen, besteht nicht. Geschäftsgeheimnisse des Kunden sind von der Rechtseinräumung ausgenommen.

§ 14 Mängelhaftung für das Portal

  1. Für Mängel des Portals gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) entsprechend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit der Anbieter den Mangel nicht zu vertreten hat. Unberührt bleibt die Haftung nach § 16 dieser AGB.

  3. Der Kunde hat erkennbare Mängel des Portals unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat eine möglichst genaue, nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers, der betroffenen Funktion sowie der Schritte zur Reproduktion zu enthalten. Soweit der Kunde diese Angaben nicht macht, ist der Anbieter zur Mängelbeseitigung nur nach Maßgabe der vom Kunden bereitgestellten Informationen verpflichtet.

Abschnitt IV: Zusatzleistungen

§ 15 Zusatzleistungen auf Angebotsbasis

  1. Über die in den Abschnitten II und III geregelten Leistungen hinaus erbringt der Anbieter auf Anfrage weitere Leistungen, insbesondere Design, Onboarding und Schulung, erweiterten Support sowie individuelle Anpassungen und Integrationen.

  2. Zusatzleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten, schriftlichen Angebots des Anbieters vereinbart. Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und sonstige Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser AGB.

Abschnitt V: Allgemeine Schlussbestimmungen

§ 16 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Soweit der Anbieter nach Absatz 2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung der Höhe nach insgesamt auf den Betrag begrenzt, den der Kunde innerhalb der letzten zwölf (12) Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis aus dem betroffenen Vertrag an den Anbieter gezahlt hat. Diese betragsmäßige Begrenzung gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit).

  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt. Garantien werden nur dann übernommen, wenn dies in Textform ausdrücklich erklärt und als "Garantie" bezeichnet wurde. Werbeaussagen, Produktbeschreibungen oder sonstige öffentliche Äußerungen des Anbieters oder Dritter begründen keine Garantie.

  6. Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren in zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie nach § 478 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 17 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter wird dem Kunden Änderungen dieser AGB spätestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform anbieten.

  2. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt nur dann als erteilt, wenn die Änderung lediglich redaktioneller oder klarstellender Natur ist oder zur Umsetzung zwingender gesetzlicher, behördlicher oder höchstrichterlicher Vorgaben erfolgt und der Kunde der Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht. Diese Genehmigungswirkung tritt nur dann ein, wenn der Anbieter den Kunden in der Mitteilung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf sein Widerspruchsrecht ausdrücklich hingewiesen hat.

  3. Alle übrigen Änderungen, insbesondere solche, die die Hauptleistungspflichten, den Vergütungsumfang oder sonstige für den Kunden wesentliche Vertragspflichten betreffen, bedürfen einer aktiven Zustimmung des Kunden in Textform.

  4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt die Änderung als nicht angenommen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit der vertraglichen Kündigungsfrist zum Wirksamkeitsdatum der Änderung ordentlich zu kündigen.

§ 18 Vertragsübernahme, Rechtsnachfolge

  1. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, Ausgründung oder eines Unternehmenskaufs) zu übertragen.

  2. Der Anbieter wird den Kunden über eine Vertragsübernahme rechtzeitig in Textform informieren. Dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übernahme zu, das er innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform ausüben kann.

§ 19 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), weder selbst zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist.

  2. Die Verpflichtung gilt für die Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor Mitteilung bekannt waren, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

  3. Gesetzliche Auskunfts- und Offenlegungspflichten gegenüber Behörden und Gerichten bleiben unberührt.

§ 20 Sicherheit, Datenschutzverletzungen und höhere Gewalt

  1. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und einem etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrag.

  2. Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind Ereignisse, die der Anbieter weder durch eigene Maßnahmen abwenden noch durch Anwendung zumutbarer Sorgfalt verhindern kann. Dazu zählen insbesondere Cyberangriffe Dritter (z. B. Hacking, Ransomware, Distributed-Denial-of-Service-Attacken), behördliche Anordnungen, Störungen bei Vorlieferanten oder Unterauftragsverarbeitern, höhere Naturgewalten, Pandemien und Streiks. Für die Dauer und im Umfang eines Ereignisses höherer Gewalt ruhen die hiervon betroffenen Vertragspflichten des Anbieters; Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen, soweit der Anbieter den Eintritt oder die Folgen des Ereignisses nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich (mit-)verursacht hat. § 16 bleibt unberührt.

  3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate ununterbrochen an, steht beiden Parteien das Recht zu, den Portal-Vertrag in Textform außerordentlich zu kündigen. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht.

  4. Erlangt der Anbieter Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden, informiert er den Kunden unverzüglich in Textform unter Angabe der bekannten Umstände, der voraussichtlich betroffenen Datenkategorien sowie der eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Die Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO sowie aus einem etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.

  5. Bei einem Datenverlust unternimmt der Anbieter angemessene Bemühungen zur Wiederherstellung aus dem zuletzt verfügbaren Backup. Eine Garantie für die vollständige oder zeitnahe Wiederherstellung wird nicht übernommen. Soweit der Anbieter zur Wiederherstellung von Daten verpflichtet ist, beschränkt sich diese Pflicht auf solche Daten, die der Kunde im branchenüblichen Umfang aktuell gesichert hat. Verletzt der Kunde seine eigenen Sicherungspflichten, haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

  6. Der Kunde meldet dem Anbieter ihm bekannt werdende Sicherheitsvorfälle, insbesondere die unbefugte Nutzung seines Portal-Zugangs, unverzüglich in Textform und wirkt an deren Aufklärung mit. Er hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor unbefugtem Zugriff.

§ 21 Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zur Einbindung des Zahlungsdienstleisters Stripe (mit Datentransfer in die USA auf Basis des EU-U.S. Data Privacy Framework und der Standardvertragsklauseln), ergeben sich aus der unter https://vqard.de/ datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

  3. Soweit der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung des Portals personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter, Empfänger digitaler Visitenkarten) im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der vom Anbieter im Bestellprozess bereitgestellte und vom Kunden mit Vertragsschluss angenommene Auftragsverarbeitungsvertrag wird integraler Bestandteil des Portal-Vertrags. Spätere Anpassungen, die zur Umsetzung zwingender datenschutzrechtlicher Anforderungen erforderlich sind, kann der Anbieter dem Kunden in Textform anbieten; § 17 gilt entsprechend.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Sub-Auftragsverarbeiter einzusetzen. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter wird unter https://vqard.de/sub-processors veröffentlicht. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Einsatz neuer oder dem Austausch bestehender Sub15 / 16 Auftragsverarbeiter über die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse oder in sonstiger Textform. Der Kunde kann der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund innerhalb dieser Frist widersprechen; widerspricht der Kunde fristgerecht, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Flensburg. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

  3. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen ist der Sitz des Anbieters.

Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2026.