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§ 47 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 13.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 304
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
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§ 47 Allgemeine Überwachung



(1) 1Die Vermeidung nach Maßgabe der auf Grund der §§ 24 und 25 erlassenen Rechtsverordnungen und die Abfallbewirtschaftung unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde. 2Für den Vollzug der nach den §§ 24 und 25 ergangenen Rechtsverordnungen sind die §§ 6, 7 Absatz 1 bis 3, § 8 Absatz 2 und die §§ 9 und 10 des Marktüberwachungsgesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723) entsprechend anzuwenden. 3Die nach Satz 2 verpflichteten Personen sind verpflichtet, das Betreten von Geschäfts- und Betriebsgrundstücken und -räumen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie das Betreten von Wohnräumen zu gestatten, wenn dies zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. 4Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(2) 1Die zuständige Behörde überprüft in regelmäßigen Abständen und in angemessenem Umfang Erzeuger von gefährlichen Abfällen, Anlagen und Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. 2Die Überprüfung der Tätigkeiten der Sammler und Beförderer von Abfällen erstreckt sich auch auf den Ursprung, die Art, die Menge und den Bestimmungsort der gesammelten und beförderten Abfälle.

(3) 1Auskunft über Betrieb, Anlagen, Einrichtungen und sonstige der Überwachung unterliegende Gegenstände haben den Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde auf Verlangen zu erteilen

1.
Erzeuger und Besitzer von Abfällen,

2.
zur Abfallentsorgung Verpflichtete,

3.
Betreiber sowie frühere Betreiber von Unternehmen oder Anlagen, die Abfälle entsorgen oder entsorgt haben, auch wenn diese Anlagen stillgelegt sind, sowie

4.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.

2Die nach Satz 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben den Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den §§ 7 und 15 das Betreten der Grundstücke sowie der Geschäfts- und Betriebsräume zu den üblichen Geschäftszeiten, die Einsicht in Unterlagen und die Vornahme von technischen Ermittlungen und Prüfungen zu gestatten. 3Die nach Satz 1 zur Auskunft verpflichteten Personen sind ferner verpflichtet, zu diesen Zwecken das Betreten von Geschäfts- und Betriebsgrundstücken und -räumen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie das Betreten von Wohnräumen zu gestatten, wenn dies zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. 4Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(4) Betreiber von Verwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen oder von Anlagen, in denen Abfälle mitverwertet oder mitbeseitigt werden, haben diese Anlagen den Bediensteten oder Beauftragten der zuständigen Behörde zugänglich zu machen, die zur Überwachung erforderlichen Arbeitskräfte, Werkzeuge und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und nach Anordnung der zuständigen Behörde Zustand und Betrieb der Anlage auf eigene Kosten prüfen zu lassen.

(5) Für die nach dieser Vorschrift zur Auskunft verpflichteten Personen gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend.

(6) Die behördlichen Überwachungsbefugnisse nach den Absätzen 1 bis 5 erstrecken sich auch auf die Prüfung, ob bestimmte Stoffe oder Gegenstände gemäß den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 nicht oder nicht mehr als Abfall anzusehen sind.





 

Frühere Fassungen von § 47 KrWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.10.2026Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
vom 13.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 304
aktuell vorher 16.07.2021 (30.07.2021)Artikel 15 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
aktuell vorher 15.12.2020Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
vom 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
aktuell vorher 29.10.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
vom 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 4 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
aktuell vorher 13.04.2013Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
vom 08.04.2013 BGBl. I S. 734
aktuellvor 13.04.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 47 KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47a KrWG Überwachung von Deponien nach der Richtlinie 2010/75/EU (vom 21.10.2026)
... Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zur Durchführung des § 47 Absatz 1 bis 4 auf. Zur Überwachung nach Satz 1 gehören insbesondere auch die ... der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements der Deponie. § 47 Absatz 3 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel ...
§ 69 KrWG Bußgeldvorschriften (vom 09.03.2023)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ergänzt, 4. entgegen § 47 Absatz 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 5. entgegen § 47 Absatz 3 Satz 2 oder Satz 3 das Betreten eines Grundstücks oder eines Wohn-, Geschäfts- oder Betriebsraumes, die ... Vornahme einer technischen Ermittlung oder Prüfung nicht gestattet, 6. entgegen § 47 Absatz 4 eine dort genannte Anlage nicht zugänglich macht oder eine Arbeitskraft, ein Werkzeug oder ... eine Unterlage nicht zur Verfügung stellt, 7. einer vollziehbaren Anordnung nach § 47 Absatz 4 oder Absatz 9 Satz 1 , § 51 Absatz 1 Satz 1 oder § 59 Absatz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen § ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)
Artikel 4 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1001, 3756; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 126
Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Artikel 5 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1011, 3756; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1440; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 355
Sonstige
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
 
Zitat in folgenden Normen

Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1462; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 12 AbfVerbrG Maßnahmen zur Überwachung (vom 10.11.2016)
... 11 Abs. 2 Satz 2 genannten Bundesbehörden zuständig. (3) § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist anzuwenden. Insbesondere kann die zuständige ...
§ 18 AbfVerbrG Bußgeldvorschriften (vom 09.03.2023)
... mit Warntafeln versieht, 12. entgegen § 12 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ... nicht rechtzeitig erteilt, 13. entgegen § 12 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 oder Satz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Betreten eines Grundstückes oder eines Wohn-, Geschäfts- oder Betriebsraumes, die ... Prüfung nicht gestattet, 14. entgegen § 12 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Arbeitskräfte, Werkzeuge oder Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, 15. ...

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
Artikel 1 G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286
§ 41 BattDG Vollzug
... dauerhaft sicherzustellen. (2) Für den Vollzug dieses Gesetzes sind die § 47 Absatz 1 bis 6 und § 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Das Grundrecht ...

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
§ 22a DepV Überwachungspläne, Überwachungsprogramme (vom 09.07.2024)
... Überwachungspläne im Sinne des § 47 Absatz 7 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben Folgendes zu enthalten: 1. den räumlichen Geltungsbereich des Plans, ...

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286
§ 2 ElektroG Anwendungsbereich (vom 15.08.2018)
... geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurden. Die §§ 27, 47 Absatz 1 bis 6 , § 50 Absatz 3, § 59 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie die §§ 60, 62 und 66 ...

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
§ 22 EfbV Erstmalige und jährliche Überprüfung
... ist berechtigt im Rahmen der allgemeinen Überwachung nach § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an den Vor-Ort-Terminen nach Absatz 2 teilzunehmen. ...

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 60 StrlSchG Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
... oder beseitigt werden sollen, hat dies bei der zuständigen Behörde und der nach § 47 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuständigen Behörde zu Beginn jedes Kalenderjahrs anzumelden. Die ...

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
neugefasst durch B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 286
§ 1 UmwRG Anwendungsbereich (vom 06.10.2026)
...  5d. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes , in Verbindung mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung vom 20. Januar 2021 (BGBl. I S. 95) oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Artikel 2 SchadStProtAGÄndG Folgeänderungen
... Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist, gilt entsprechend." (2) § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober ...

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 286
Artikel 1 UmwRGuaÄndG Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
...  5d. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes , in Verbindung mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung vom 20. Januar 2021 (BGBl. I S. 95) oder ...

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 15 ProdSGNOG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... § 47 Absatz 1 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 ...

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 3 KrWAbfRNOG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die §§ 27, 47 , 50 Absatz 3, § 59 Absatz 1 Satz 1, die §§ 62 und 66 des ...
Artikel 4 KrWAbfRNOG Änderung des Batteriegesetzes
... wie folgt gefasst: „Für den Vollzug dieses Gesetzes sind die §§ 47 und 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden." 8. § 22 ...
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... 40 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 4. § 18 Absatz 1 wird wie folgt ... 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 47 Absatz 3 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. c) Nummer 13 wird wie ... folgt gefasst: „13. entgegen § 12 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 oder Satz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Betreten eines Grundstückes ... 40 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 47 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. e) Nummer 18 wird wie folgt ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 4 ElektroGNRG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt. 3. § 47 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 8 Satz 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... der Umwelt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4. 24. In § 47 Absatz 8 Satz 1 werden die Wörter „, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „und ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
G. v. 13.10.2026 BGBl. 2026 I Nr. 304
Artikel 3 RL-2024/1785-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... 2010/75/EU § 43c Schadensersatz". c) Nach der Angabe zu § 47 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 47a Überwachung von ... 3. der den Anspruch begründende Verstoß beendet ist." 7. In § 47 werden die Absätze 7 bis 9 gestrichen. 8. Nach § 47 wird der folgende § ... 7. In § 47 werden die Absätze 7 bis 9 gestrichen. 8. Nach § 47 wird der folgende § 47a eingefügt: „§ 47a Überwachung von ... Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zur Durchführung des § 47 Absatz 1 bis 4 auf. Zur Überwachung nach Satz 1 gehören insbesondere auch die Überwachung der ... die Prüfung der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements der Deponie. § 47 Absatz 3 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 3 IndEmissRLUG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (vom 02.05.2013)
... durch die Wörter „bestimmte Ereignisse" ersetzt. 2. Dem § 47 werden die folgenden Absätze 7 bis 9 angefügt: „(7) Für alle ... b) In Absatz 2 Nummer 7 werden nach den Wörtern „nach § 47 Absatz 4" die Wörter „oder Absatz 9 Satz 1" eingefügt. 6. Die ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
Artikel 7 IndEmissRLUV Änderung der Deponieverordnung
... Überwachungsprogramme (1) Überwachungspläne im Sinne des § 47 Absatz 7 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben Folgendes zu enthalten: 1. den ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Batteriegesetz (BattG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1582; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 233
§ 28 BattG Vollzug (vom 01.01.2021)
... § 14 dauerhaft sicherzustellen. (2) Für den Vollzug dieses Gesetzes sind die § 47 Absatz 1 bis 6 und § 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Das Grundrecht auf ...

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
§ 2 ElektroG Anwendungsbereich (vom 09.05.2013)
... Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die §§ 27, 47 , 50 Absatz 3, § 59 Absatz 1 Satz 1, die §§ 62 und 66 des ...

Verpackungsgesetz (VerpackG)
Artikel 1 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 13.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 207
§ 2 VerpackG Anwendungsbereich (vom 03.07.2021)
... geltenden Fassung anzuwenden. § 17 Absatz 2 und 3, § 19 Absatz 2, § 27, § 47 Absatz 1 bis 6 , § 50 Absatz 3, § 60 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und die §§ 62 und 66 des ...