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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 24), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 31a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
§ 31a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 2 wird die Angabe „Leistung aus öffentlichen Mitteln oder" durch die Angabe „Leistung aus öffentlichen Mitteln," ersetzt.
- 2.
- In Nummer 3 wird die Angabe „wurde." durch die Angabe „wurde oder" ersetzt.
- 3.
- Nach Nummer 3 wird die folgende Nummer 4 eingefügt:
- „4.
- für die automationsgestützte Analyse und Bewertung nach § 26 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes."
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SchwarzArbMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwarzArbMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 3 InfAustEUG Änderung der Abgabenordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 24), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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