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Artikel 9 - Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (InfAustEUG k.a.Abk.)

Artikel 9 Folgeänderungen


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Februar 2026 FATCA-USA-UmsV § 10, § 11, JStG 2024 Artikel 18, Artikel 56


1.
In § 10 Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird nach der Angabe „Bundeszentralamt für Steuern" die Angabe „nach Maßgabe des Absatzes 2" eingefügt.

2.
§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:

„§ 11 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 383a Absatz 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 8 Absatz 3 oder § 10 Absatz 1 Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt."


1.
Artikel 18 wird gestrichen.

2.
Artikel 56 Absatz 8 wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 InfAustEUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfAustEUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
Artikel 11 9. StBerRÄndG Änderung der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung
... FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23. Juli 2014 (BGBl. I S. 1222), die zuletzt durch Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 39 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 8 Absatz 3 wird durch ...