Abstract
Inspiriert von Kants Gedanken der „rechtliche[n] Ehrbarkeit (honestas iuridica)“ - man solle anderen gegenüber seinen Wert als den eines Menschen behaupten - setze ich mich für eine vernachlässigte Perspektive innerhalb der Theorien der Menschenrechte ein, welche die Menschenrechtsinhaber als (potenzielle) Verletzte ernst nimmt. Ich argumentiere dafür, dass die Rechtsinhaber eigene Menschenrechte behaupten und dies als eine Forderung, die sie gegen sich selbst richten, ansehen sollten. Da ich hier einen Pluralismus gleichberechtigter moralischer Begründungen der Menschenrechte voraussetze, wird die These so entwickelt, dass sie an einen Plural substanziell-moralischer Theorien anschlussfähig ist.