Abgasbetrug bei Volkswagen: Datenschutz zum Teil vernachlässigt

Ein Gericht hatte zu entscheiden, ob Volkswagen bei der Aufarbeitung des Abgas-Betrugs gegen Vorschriften beim Datenschutz verstoĂźen hat.

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VW-Zeichen

(Bild: Pillau)

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Knapp zehn Jahre ist die Aufdeckung des Betrugs bei Volkswagen her, doch der juristische Nachhall dauert noch immer an. In einer aktuellen Entscheidung geht es darum, ob Volkswagen bei der Aufarbeitung des Skandals gegen Datenschutzvorschriften verstoĂźen hat. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hatte mehrere Verwarnungen ausgesprochen. Dagegen hat Volkswagen geklagt und zum Teil auch Recht bekommen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte dem Autokonzern konkret vorgeworfen, bei der Aufarbeitung des Betrugs mit Abgaswerten gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. 2023 hatte er deswegen insgesamt fünf Verwarnungen ausgesprochen, gegen die sich VW nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover wehrte. In zwei Punkten gab das Gericht dem Autokonzern recht, in drei Punkten dem Datenschutzbeauftragten. (Az.: 10 A 4017/23) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben also die Chance, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Zwar durfte Volkswagen auch Namen von Mitarbeitern an den von den USA eingesetzten Aufseher übermitteln, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover nach mehr als sechs Stunden Verhandlung. Allerdings habe der Konzern die Betroffenen zuvor nicht ausreichend darüber informiert. Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson sowie an den später ernannten Prüfer der US-Umweltschutzbehörde EPA.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hatte unter anderem gerügt, dass Volkswagen dabei auch die Namen von 22 Mitarbeitern offengelegt hatte. In diesem Punkt widersprach das Gericht. Volkswagen habe ein berechtigtes Interesse nachweisen können und vor der Offenlegung der Namen auch eine Interessenabwägung vorgenommen, die nicht zu beanstanden sei. Keinen Bestand hatte auch die Rüge wegen angeblich nicht ausreichender Verschlüsselung von E-Mails an den US-Aufseher. Die von Volkswagen genutzte Verschlüsselung sei ausreichend gewesen, befand das Gericht.

Bestätigt wurden dagegen zwei Verwarnungen wegen nicht ausreichender Information der betroffenen Mitarbeiter über die Weitergabe von Daten sowie eine wegen fehlender Dokumention beim Austausch mit dem EPA-Prüfer. Laut Gericht hatte Volkswagen im Rahmen der US-Untersuchungen, die zwischen 2017 und 2022 liefen, mehr als 64.000 Dokumente offengelegt.

Volkswagen hatte mehrere Vergleiche mit US-Behörden geschlossen. Vorgesehen war dabei ein sogenanntes Monitorships durch den Konzern selbst. Dafür wurde ein ehemaliger stellvertretender US-Generalstaatsanwalt als Monitor eingesetzt. Dessen Aufgabe es war, die Einführung neuer und die Verbesserung von bestehenden Compliance-Strukturen bei Volkswagen zu überwachen. Damit sollte das Risiko einer Wiederholung eines ähnlichen Fehlverhaltens reduziert werden. Zusätzlich wurde eine Auditierung vereinbart, mit der das interne Compliance-Management-System fortentwickelt und dessen Einhaltung überwacht werden sollte. Andernfalls hätte für den Konzern die Gefahr bestanden, keine öffentlichen Aufträge mehr zu bekommen.

(mfz)