Recht: Wer haftet, wenn Marke Eigenbau Schäden verursacht?
Basteln macht vor allem Spaß. Doch wer haftet, wenn durch einen Fehler im System Schäden entstehen? Einige zivilrechtliche Vorschriften sollten Sie kennen.
- Till Jasper Dölle
Wer arbeitet oder bastelt, macht nun mal auch Fehler. Zudem ist die Trial-and-Error-Methode im Bastelkeller ein bewährtes Konzept. Kompliziert wird es aber, wenn durch Eigenbauten Schäden entstehen. Dann stellt sich schnell die Frage: "Und wer zahlt das jetzt?"
Selbst wenn man fertige Komponenten wie einen Raspi, ESP32 oder Arduino verwendet, sind Malheure denkbar. Im Gerät selbst kann ein Fehler auftreten, man kann es falsch in ein Netzwerk integrieren oder überlasten. Fehler können auch in der verwendeten Software stecken, die dann Systemausfälle verursacht.
- Trotz aller Sorgfalt können bei Eigenbauten Fehler passieren, die im schlimmsten Fall zu großen Schäden führen. Meistens regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Haftung.
- Hat man im privaten Rahmen selbst gebaut, muss normalerweise der Geschädigte dem Bastler eine Schuld nachweisen.
- Sobald man etwas für andere tut und dafür Geld fließt, greifen verschärfte Regelungen, die den Abnehmer begünstigen.
Im Extremfall sind teure Folgen denkbar: Vielleicht fällt das sonst automatisch schließende Garagentor plötzlich herunter und beschädigt dabei ein Auto. Das selbst programmierte Pumpensystem für den Garten könnte versagen und auf einmal steht der Keller unter Wasser. Oder es brennt einfach das Gerät durch und verursacht ein größeres Feuer. Dieser Artikel beleuchtet die Frage, wer, wann und auf welcher Grundlage in der zivilrechtlichen Haftung steht und wie sich Freundschaftsdienste von Hilfe gegen Geld unterscheiden.
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