EU-Regeln: Warum neues Gen-Food bald unbemerkt im Supermarkt landet

Doppelhelix mit CRISPR-Schere auf Löffel

Die EU lockert die Gesetze für neue Gentechnik. Weil ab 2028 für viele Sorten die Kennzeichnungspflicht entfällt, schlagen Bio-Verbände Alarm.

Bei der neuen Regelung geht es um die Neuen Genomischen Techniken (NGT).

Mit sogenannten Gen-Scheren sind sowohl kleine als auch größere Eingriffe möglich. Mithilfe der Gen-Schere CRISPR/Cas erfolgen gentechnische Eingriffe mit dem Ziel, eine herkömmliche Züchtung zu beschleunigen.

So oder so ähnlich könne es auch in der Natur ablaufen, argumentieren die Gentechniker. Die Gen-Wissenschaftler erhoffen sich neue Sorten, die besser an klimatische Veränderungen und Trockenheit angepasst und resistenter gegenüber Krankheiten sind und weniger Dünger benötigen.

Zwar werde, wie bisher üblich, keine fremde DNA in die Pflanze eingebaut, doch werden sehr wohl die eigenen Gene der Pflanze gezielt verändert, ausgeschaltet oder umgeschrieben, halten Kritiker dem entgegen.

Im Supermarkt sollen Lebensmittel der Neuen Gentechnik der "ersten Kategorie" (NGT1) nicht mehr gekennzeichnet sein. Somit haben die Verbraucher keine Wahl mehr zwischen gentechnisch veränderter und gentechnikfreier Ware.

Weiter gekennzeichnet werden müssen Produkte aus der "zweiten Kategorie" (NGT2), also in Fällen, in denen etwa ein Bakterium in eine Maispflanze eingeführt wird, da sie "umfassender gentechnisch verändert" wurden. Auch insektengiftige Pflanzen, die für bestimmte Insekten giftige Stoffe produzieren, fallen in diese Kategorie.

Die gelockerten Regeln für den Einsatz von Gentechnik, über die das Europaparlament Mitte Juni abstimmte, sollen ab Mitte 2028 in Kraft treten.

Wegfall der Kontrollen: Was sich auf den Äckern ändert

Mussten bisher genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden, sollen diese Prüfungen künftig wegfallen. Nur noch das Saatgut gentechnisch veränderter Sorten muss entsprechend gekennzeichnet sein. Somit ist nicht mehr nachvollziehbar, auf welchem Feld neue Sorten eingesetzt wurden.

Die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) können durch den Wind auf Äcker getragen werden, auf denen sie nicht erwünscht sind, etwa auf benachbarte Bio-Äcker, warnen Kritiker. Verbreiten sie sich einmal unkontrolliert in der Umwelt, bestehe die Gefahr, dass sie sich in wilde Arten auskreuzen und die Natur nachhaltig verändern.

Bisher mussten Landwirte dokumentieren, welche Sorten sie auf welchen Flächen kultivieren. Auch die Dokumentationspflicht soll künftig entfallen.

Pflanzen mit "weitreichenderen gentechnischen Veränderungen" sollen weiter den alten strengeren Regeln unterliegen, wie es heißt. Dies gelte auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Gen-Bakterien: Freisetzung künftig ohne Risikoprüfung?

Bestimmte Mikroben können mittels NGT so verändert werden, dass sie Eigenschaften aufweisen, die mit bisherigen Methoden nicht erreicht werden können, ohne dass zusätzliche Gene eingefügt werden.

Stattdessen werden vorhandene Gene in ihrer Aktivität verändert oder aus dem Erbgut entfernt. So könnten derartige Bakterien auch dann freigesetzt werden, wenn es in der Risikobewertung erhebliche Datenlücken gibt, wie eine Fallstudie von Testbiotech zeigt.

Die Bakterien stehen in ihrer natürlichen Form auf einer Liste von Mikroorganismen mit mehr als 120 Bakterien-, Hefen-, Algenarten und Viren, die als "sicher" angesehen werden. Sofern keine zusätzlichen bedenklichen Gene eingeführt werden, soll diese Liste künftig auch bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroben herangezogen werden.

Wegen des "niedrigeren Risikos für Mensch und Umwelt" sind kaum noch Risikoprüfungen vorgesehen.

Patente auf Saatgut: Wie Agrarkonzerne den Markt sichern

Anders als bei herkömmlichem Saatgut will die EU künftig Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben. Die Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut sollen in einer öffentlichen Datenbank hinterlegt werden.

Wegen geringerer Kosten und einfacher Anwendung sollen die neuen Gentechnikverfahren auch von kleinen und mittleren Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen genutzt werden. So könnten sie ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Konzernen weiter ausbauen, ist ein häufig vorgebrachtes Argument.

Tatsächlich können die Verfahren der NGT ebenso patentiert werden wie die damit veränderten Pflanzen, Tiere und Organismen. Neben den Erfindern der CRISPR/Cas-Technologie wie etwa das University of California sowie das Broad Institute profitieren dann vor allem große Agrarkonzerne, warnt Testbiotech.

Patentanträge auf NGT-Pflanzen wurden bisher von Bayer, vor allem aber von Corteva (einstige Agrarsparte von DowDuPont) abgeschöpft. So hat der US-Konzern Corteva 1.430 Patente – mehr als jeder andere Konzern – auf Pflanzen angemeldet, bei denen Methoden der Neuen Gentechnik eingesetzt wurden.

Davon sollen rund 100 Patente auch in Europa rechtswirksam werden. Bis Ende 2022 wurden hier bereits rund 30 einschlägige Patente für Corteva erteilt. Corteva sicherte sich außerdem den Zugang zu Dutzenden von Grundlagenpatenten auf die CRISPR/Cas-Technologie.

Auch andere große Konzerne wie Bayer, BASF und Syngenta Group melden immer mehr Patente auf die Anwendungen der Neuen Gentechnik an. Dies ist eine Entwicklung, die niemandem nutzt außer dem Geldbeutel der großen Konzerne, kritisiert Petra Rumpel vom BUND.

US-Klage gegen Bayer: Der Streit um das Monopol bei Genmais

Im April dieses Jahres verklagte Latham Quality den Bayer-Konzern vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Missouri. Das US-Unternehmen will mit dem gv-Mais NK603 von Bayer weiterzüchten, dessen Patentschutz 2022 ausgelaufen ist.

Die von der Bayer-Tochter Monsanto entwickelte Resistenz gegen das Herbizid Glyphosat findet sich in den USA in fast allen gv-Maispflanzen. Bayer habe mit illegalen und wettbewerbswidrigen Praktiken seine Monopolstellung auf dem US-Markt für gv-Maissaatgut ausgenutzt und so "Hunderte Millionen, wenn nicht Milliarden Dollar" unrechtmäßig erwirtschaftet, heißt es in der Klageschrift.

Die herbizidtoleranten Samen wurden auf schätzungsweise 92 Prozent der Maisanbaufläche ausgesät. Das Saatgut wurde direkt von Bayer verkauft, teilweise aber auch von Corteva und kleineren Saatgutunternehmen wie Latham. Um das patentierte gentechnische Event NK603 mit Glyphosatresistenz nutzen zu können, mussten sie Lizenzgebühren an Bayer zahlen.

Laut US-Landwirtschaftsministerium hielten die Unternehmen Bayer und Corteva von 2018 bis 2020 jeweils 33 und 38 Prozent des Marktes an Maissaatgut in den USA.

Folgen für Europa: Verbände warnen vor totaler Kontrolle

Denn Chemie und Saatgut-Konzerne wollen für ihre NGT-Pflanzen und -Saatgut vereinfachten Zugang zum EU-Markt erhalten.

Dann können sie Bauern, Pflanzenzucht und Ernährungssystem immer besser kontrollieren, warnen Verbände und Initiativen wie Global 2000, Friends of the Earth Europe, Corporate Europe Observatory (CEO), Arche Noah und IG Saatgut in einem gemeinsam Bericht von 2022.

Bioland & Demeter: Bio-Branche kämpft für Wahlfreiheit

Bioland und Demeter kritisieren die Pläne der EU zur Deregulierung der Neuen Gentechnik scharf, denn sie befürchten eine eingeschränkte Wahlfreiheit. GVO sind deshalb auf Bio-Flächen generell verboten – egal ob klassische oder neue Gentechnikverfahren.

Bioland, Demeter und EU-Öko-Verordnung setzen auf das Vorsorgeprinzip: Sie fordern lückenlose Risikoprüfungen und eine verpflichtende Kennzeichnung. Sie warnen ausdrücklich vor Patenten auf Saatgut, die neue Abhängigkeiten schaffen.

Der Fokus im Biolandbau liegt stattdessen auf traditioneller, samen- und wesensfester Züchtung. Ziel sind robuste, klimaresistente und standortangepasste Sorten, die sich im Einklang mit der Umwelt bewähren.

Mit diversen Aktionen wenden sich Bioland, Demeter und weitere Organisationen aus Umwelt- und Verbraucherschutz an das Europaparlament. Über ein Tool des BUND kann man jetzt auch noch EU-Abgeordnete anschreiben und Kennzeichnung und Transparenz einfordern.

Das Testbiotech-Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie kündigt an, Daten über Freisetzungen und Zulassungen systematisch zu sammeln und zu bewerten, um mehr Transparenz herzustellen. Ziel müsse es sein, die Standards für die Zulassungsprüfung wieder anzuheben.

Dazu soll u. a. eine öffentlich zugängliche Datenbank eingerichtet werden. Auch im Falle einer Klage durch EU-Länder oder betroffene Betriebe gegen die neue Gesetzgebung sieht das Institut gute Chancen auf Erfolg.