Einweg-E-Zigaretten: Warum ein Aromaverbot nicht ausreicht
Statt des angekündigten Verbots plant der zuständige Minister jetzt nur eine abgeschwächte Regelung. Experten warnen vor Wirkungslosigkeit.
Dass Rauchen der Gesundheit schadet und das deutsche Gesundheitssystem, das ohnehin schon auf dem letzten Loch pfeift und nach mehr Eigenanteil der Versicherten ruft, massiv belastet, regt die deutsche Bundesregierung nicht im Geringsten zum Handeln an.
Ganz offensichtlich erliegen alle Bundesregierungen den Wünschen und Forderungen einer noch immer legalen Drogenindustrie, die um ihre Märkte kämpft.
Zwar hatte die Bundesregierung bei der Befassung des Bundesrates mit dem Elektrogesetz am 21.11.2025 unter Top 6 der 1059. Sitzung des Bundesrates in einer Protokollerklärung betont, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten umsetzen zu wollen, und erklärte sich bereit, ein Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten gesetzlich auf den Weg zu bringen.
Hierzu wird auch im weiteren Gespräch mit den Ländern beraten, in welchem Gesetz diese Regelung getroffen werden kann. Elektronische Einweg-Zigaretten sind aus Sicht des Umweltschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie des Gesundheitsschutzes bedenklich.
Die Bundesregierung weist an dieser Stelle darauf hin, dass ein Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten durch die Europäische Kommission gebilligt werden muss. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann das Verbot umgesetzt werden. Dieses Verfahren haben Frankreich und Belgien für ihre Verbote bereits durchgeführt.
Am 29.12.25 setzte Umweltminister Schneider in der Sache nach und forderte ausdrücklich ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Umso erstaunlicher ist nun, dass der für das Rauchen zuständige Landwirtschaftsminister Alois Rainer jetzt nur ein Aromaverbot plant.
Laut dem Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung plant Rainer, statt eines von der Bundesregierung angekündigten Produktverbots für Einweg-E-Zigaretten, lediglich bestimmte Aromen zu verbieten. Die Deutsche Umwelthilfe warnt in diesem Zusammenhang vor einer Mogelpackung sowie einer Verschleppung bestehender Probleme beim Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz.
Durch die jährlich mehr als 60 Millionen in Deutschland verbrauchten Einweg-Vapes werden Kinder und Jugendliche gesundheitlich gefährdet, massiv Ressourcen verschwendet und durch die enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus nahezu täglich Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen ausgelöst. Die dadurch entstehenden Kosten werden die kommunalen Müllgebühren erhöhen.
Ein Aromaverbot dürfte weitestgehend wirkungslos verpuffen, da damit zu rechnen ist, dass Ersatzaromastoffe schneller auf den Markt kommen werden, als die Bundesregierung ihre Verordnungen anpassen kann.
Zudem bleiben neben den Folgen für die Gesundheit auch die Umweltauswirkungen sowie die Brandgefahr durch falsche Entsorgung komplett ungelöst.
Am besten wäre daher ein Produktverbot, so wie in Belgien oder Frankreich. Auch Irland und Österreich erarbeiten derzeit ein Verbot für Einweg-Vapes.
Neue Regelungen für die Rücknahme von Einweg-Vapes laufen ins Leere
Die im ElektroG genannten neuen Regelungen zur Rücknahme von Einweg-Vapes bei allen Verkaufsstellen von Vapes werden ins Leere laufen, denn ohne einen Anreiz wird sich das problematische Entsorgungsverhalten nicht ändern.
Und nebenbei sei erwähnt, dass Verbraucher bereits seit Jahren Einweg-Vapes zur Entsorgung in nahezu jedem Supermarkt und Drogeriemarkt, selbst in Bau- und Elektromärkten ohne einen Neukauf und kostenlos zurückgeben können.
Nur macht dies keiner, weil Wegwerfen viel bequemer ist. Ohne einen Anreiz wie ein Pfand wird sich das Entsorgungsverhalten kaum bessern. Die Sammelquote von beispielsweise bepfandeten Einweggetränkeverpackungen von 98,5 Prozent spricht für sich.
Allerdings hat bislang noch kein EU-Mitgliedsstaat ein Pfandsystem auf Einweg-Vapes umgesetzt, weil ein Verbot stets vorgezogen wurde. Denn ein Pfandsystem lässt den Gesundheitsschutz außer Acht und selbst mit einem Recycling sind Einweg-Elektrogeräte immer noch ein Umweltfrevel.
Verzicht auf ein Vapes-Verbot aus Angst vor einem Schwarzmarkt?
Natürlich wird es auch im Falle eines Verbots von Einweg-Vapes einen Schwarzmarkt geben, allerdings ist nicht anzunehmen, dass sich die offizielle Zahl von jährlich 60 Millionen in Deutschland konsumierten Einweg-E-Zigaretten komplett in den Schwarzmarktbereich verlagern könnte. Ein positiver Effekt kann in jedem Fall angenommen werden.
Die Beschaffung im Einzelhandel würde erheblich erschwert, weil die Produkte einfach erkennbar sind und nach einem Verbot nicht mehr öffentlich sichtbar sein dürfen. Auch ein anonymer Verkauf über die vielen Verkaufsautomaten im öffentlichen Raum wäre nach einem Verbot nicht mehr zulässig.
Wer die Handelsplattformen als Ausweichmöglichkeit sieht, müsste dafür sorgen, dass diese eine Gesetzesumgehung nicht mehr zulassen. Im Falle der vielfach von der deutschen Politik verpönten chinesischen Plattformen wie Temu wird es ein Leichtes sein, illegale Angebote aus ihrem Angebot herauszufiltern.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH erwähnt im Zusammenhang mit den Einweg-E-Vapes:
"Lediglich Aromastoffe zu verbieten, wäre ein Geschenk an die E-Zigaretten-Industrie. Es besteht die Gefahr, dass verbotene Aromastoffe schnell durch andere ersetzt werden. Zudem enthalten Einweg-E-Zigaretten süchtig machende Stoffe, die zu einem dauerhaften Konsum verleiten.
Auch an der katastrophalen Ökobilanz der Einweg-Produkte und der Brandgefahr durch falsch entsorgte Vapes ändert sich durch ein Aromaverbot nichts. Wir fordern die Bundesregierung auf, zu ihrer Ankündigung eines Verbots von Einweg-E-Zigaretten zu stehen – zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und Ressourcen."