Rechte im Job: Wie Betriebsräte illegale Überstunden-Tricks stoppen können
Ob Union Busting oder KI im Büro: Betriebsräte müssen oft fehlende Gesetze ausgleichen. So wehren sich Arbeitnehmer gegen Druck vom Chef.
In diesem Jahr fanden die regulären Betriebsratswahlen statt. Für die neugewählten Betriebsratsmitglieder bedeutet dies oft, eine unbekannte Aufgabe zu übernehmen. Um die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch auf Schulung. In diesen Bildungsveranstaltungen werden nicht nur Grundlagen des Arbeitsrechtes vermittelt, vielmehr soll ein Rollenverständnis für das neue Amt entwickelt werden.
Meist schildern die Teilnehmenden betriebliche Probleme, bei denen sich zeigt, wie Unternehmer gegen Rechte verstoßen. So werden Beschäftigte aus dem Urlaub zurückgerufen. Angestellten wird keine Mehrarbeit bezahlt, da im Arbeitsvertrag die Formulierung zu finden ist: "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Arbeitern werden Pluszeiten, die über 50 Stunden hinausgehen, gekürzt.
Diese Beispiele und viele andere zeigen den neu gewählten Interessenvertretern auf, wie häufig im Betrieb über Gesetze hinweggesehen wird. Schnell kommt dabei die Diskussion im Seminar auf, warum das so ist. Manche Teilnehmende verhalten sich passiv.
"Das ist bei uns so", "Das war immer schon so" sind entsprechende Formulierungen. Andere ärgern sich über die Dreistigkeit des Managements. Die Gegensätze fallen auf. Unternehmen wollen niedrige Löhne, Beschäftigte klagen über steigende Lebenshaltungskosten.
Konzepte wie "Arbeit on demand" sollen die Verfügbarkeit der Arbeitskraft sicherstellen, während die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Ziel der Beschäftigten ist. Warum lassen sich viele das gefallen? Für den Einzelnen ist es schwer, seine Rechte wahrzunehmen. Unternehmen üben Druck auf jene aus, die über das Arbeitsgericht Ansprüche geltend machen wollen.
Über seine Beteiligungsrechte kann der Betriebsrat kollektiv aktiv werden, um die Belegschaft zu schützen. Kollektiv sind Interessen besser wahrzunehmen.
Erstaunt sind manche Betriebsräte, dass das Bundesarbeitsgericht vom Interessengegensatz spricht:
"Das geltende Arbeitsrecht wird auch durchgängig von zwei gegenüberstehenden Grundpositionen beherrscht, mit denen unterschiedliche Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verfolgt werden. Ohne diesen Interessengegensatz wären im Übrigen gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung der Arbeitnehmerseite an sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos."
Beschluss des BAG vom 21.04.1983, Az.: 6 ABR 70/82
Mitbestimmungsrechte ermöglichen dem Betriebsrat ein Agieren. Das alleinige Entscheidungsrecht des Unternehmers wird in Frage gestellt. Der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit zeigt sich bei unterschiedlichen Beispielen.
Gegen Stress am Arbeitsplatz ankämpfen
Bei der Arbeitszeit sind Regelungen möglich, die den Druck auf die Beschäftigten begrenzen. Überstunden muss der Betriebsrat zustimmen, damit sie überhaupt geleistet werden können, Höchstgrenzen bei Arbeitszeitkonten sind durchsetzbar. Auch kann eine Betriebsvereinbarung zum Urlaub dem Unternehmer Grenzen setzen.
Untersuchungen der Krankenkasse bestätigen den Trend steigender psychischer Belastungen im Arbeitsleben. Dagegen können Betriebsräte handeln. Rechtliche Ansätze bietet das Arbeitsschutzgesetz. Eine Gefährdungsbeurteilung bietet Möglichkeiten zum Schutz vor steigenden Arbeitsbelastungen – in den meisten Betrieben wird eine Analyse zu psychischen Belastungen aber erst auf Initiative des Betriebsrates durchgeführt.
Danach müssen erst Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten ermittelt werden. Das könnten Stressoren wie zunehmender Technikeinsatz sein. Danach sind aber auch Gegenmaßnahmen – etwa arbeitsorganisatorische Änderungen oder Schulungen – zu ergreifen.
Da der Betriebsrat dies durch seine Mitbestimmungsrechte durchsetzen kann, wird so auf Maßnahmen zur Vermeidung von Stress gedrängt.
Digitalisierung als Herausforderung
Zwar betont auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Bedeutung von Betriebsräten:
"Automatisierung und KI-Einsatz werden in den kommenden Jahren eine immer größere Rolle spielen und Arbeitsplätze werden sich stark verändern. Dafür ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer in diesem Prozess mitgenommen und durch Weiterbildung und Qualifizierung auf die Veränderungen vorbereitet werden. Betriebsräte spielen in diesem Prozess eine zentrale Rolle, weil sie Dinge mit aushandeln und Belegschaften an allen Veränderungen beteiligt werden."
Oft ist es jedoch Aufgabe der Betriebsräte, fehlende gesetzliche Schutzbestimmungen über Betriebsvereinbarungen auszugleichen. Das zeigt sich beim Einsatz neuer Technik deutlich.
Industrielle Arbeit ist heute vernetzt, Workflow-Systeme steuern zunehmend Büroarbeit. Das ist deshalb nach den Wahlen ein Thema auch für neu gewählte Gremien. Die EU-KI-Verordnung unterteilt KI-Systeme in unterschiedliche Risikogruppen – wie Unternehmen die Technik im Arbeitsverhältnis einsetzen können, schreibt die Verordnung nicht vor.
Für Betriebsräte bedeutet dies, die Arbeitsbedingungen über eine Betriebsvereinbarung zu regeln. Denn die Digitalisierung hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Belegschaften. An erster Stelle steht meist die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Einführung neuer Software nutzen Unternehmen häufig zur Durchleuchtung der gesamten Ablauforganisation eines Unternehmens – und meistens auch zu einer Neugestaltung der Arbeitsabläufe.
Bekämpfung von Betriebsräten durch Unternehmensanwälte
Mitbestimmung ermöglicht es Betriebsräten, Gegenwehr im Sinne der Belegschaft zu organisieren. Sie stoßen dabei oftmals auf erbitterten Widerstand der Unternehmensleitung. Unternehmen wollen die Machtverhältnisse aufrechterhalten. Auch auf Union Busting spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien kommen zum Einsatz.
Union Busting bezeichnet die systematische Bekämpfung oder Zerschlagung von Betriebsräten und Gewerkschaften durch Unternehmen. Führungskräfte werden motiviert, eigene Betriebsratslisten aufzustellen, die Unternehmensinteressen in der Betriebsratssitzung vertreten sollen.
Bestehende Gremien werden systematisch ausgebremst. Informationen werden zurückgehalten, Anfragen ignoriert, und die Teilnahme an Schulungen verweigert. Der Betriebsrat wird so in einen permanenten Abwehrkampf gezwungen, der ihn von seiner eigentlichen inhaltlichen Arbeit abhält. Einzelne engagierte Beschäftigte werden unter Druck gesetzt, um sie zu isolieren.
In ihrem Buch "Kampf um Mitbestimmung" schreiben Oliver Thünken, Sissy Morgenroth, Markus Hertwig und Alrun Fischer:
"Was als Angriff auf ein Individuum, eine engagierte Gewerkschafterin, einen unbequemen Betriebsrat oder kritische Beschäftigte daherkommt, ist letztlich ein Angriff auf eine Säule des demokratischen Gemeinwesens."
Blick über den Betrieb hinaus
Die geschilderten Beispiele zeigen, wie Betriebsräte Gegenwehr entwickeln können – gleichzeitig stellen Betriebsratsmitglieder fest, dass ein Agieren nur auf betrieblicher Ebene allein oft nicht ausreicht.
Eine Vernetzung über Gewerkschaften ermöglicht Agieren auf tariflicher Ebene. Dies zeigt sich in den Tarifbewegungen für eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern, bei denen an Erfahrungen der Charité-Beschäftigten in Berlin angeknüpft wird. Unter dem Motto "Mehr von uns ist besser für alle" soll mehr Personal eingestellt werden.
Die aktiven Beschäftigten knüpfen so an eine große Tradition an. Denn Tarifpolitik ist immer auch ein Instrument zur Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen. Konkret war in den 80er Jahren der Lohnrahmentarifvertrag II der IG Metall in Nordwürttemberg-Nordbaden ein Beispiel dafür. Bezahlte Erholungspause oder Taktzeitbeschränkung am Fließband beugen Stress am Arbeitsplatz vor.
Die Einbeziehung der Beschäftigten ist der entscheidende Faktor. Eine starke Position gegenüber den Unternehmen werden Gewerkschaften und Betriebsräte nur haben, wenn sie die Belegschaften beteiligen. Auch das lernen viele Belegschaftsvertreter, die die Machtverhältnisse in den Betrieben verändern wollen.