Unterhaltsvorschuss: Warum deutsche Städte beim Rückgriff scheitern
Die Bürokratie und fehlendes Personal erschweren die Eintreibung von Unterhaltsvorschüssen in deutschen Städten.
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Kürzung beim Unterhaltsvorschuss? Daten aus München, Cottbus und Dresden zeigen, dass fehlendes Personal und Bürokratie die Rückzahlung blockieren. Kommentar.
Die Pläne der CDU-geführten Bundesregierung, beim Unterhaltsvorschuss und anderen Sozialleistungen den Rotstift anzusetzen, sind zuletzt auf heftige Kritik gestoßen. Dennoch ist bei Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) kein Umdenken in Sicht.
Dabei offenbaren die Zahlen, die Telepolis von einigen deutschen Großstädten abgefragt hat: Es sind nicht die Kinder, die dem Staat zu viel Geld kosten – der Staat schafft es aus zum Teil hausgemachten Gründen schlicht nicht, die Milliarden von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückzuholen.
Und man kennt die Gründe aus früheren Debatten: Es fehlt an Personal, und der bürokratische Apparat belastet sich selbst mit unsinniger Mehrarbeit.
Die Dimension ist gewaltig. Rund 3,3 Milliarden Euro zahlt Deutschland jährlich an Unterhaltsvorschuss aus, wie Telepolis jüngst berichtete. Seit der Reform 2017, als die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdauer entfristet wurde, hat sich die Zahl der Empfänger von rund 427.000 auf knapp 856.000 Kinder verdoppelt.
Das kostete Geld – viel Geld. Doch anstatt die Rückholmaschinerie entsprechend mitzuziehen, sparten die Kommunen am Personal. Das Ergebnis lässt sich in nackten Zahlen ablesen.
650 Fälle pro Sachbearbeiter – der Münchner Wahnsinn
München zahlte allein in den vergangenen drei Jahren rund 105 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss aus. Zurück kamen 34 Millionen Euro – eine Quote von rund 32 Prozent, die im Städtevergleich noch als Spitzenwert durchgehen kann.
Doch der Preis dafür ist hoch: Eine einzige Vollzeitkraft im Münchner Fachbereich Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bearbeitet im Schnitt 650 Fälle parallel – 350 Auszahlungen und 300 Rückgriffe. Und monatlich gehen nach Auskunft der Stadtverwaltung rund 400 Neuanträge ein.
Von den 49 Vollzeitstellen sind nur knapp 90 Prozent besetzt. Personelle Engpässe seien "grundsätzlich ein Hindernis für eine konsequente Durchsetzung der Rückforderungen", teilt die Stadt auf Anfrage mit.
In Dresden sieht es düsterer aus. Die sächsische Landeshauptstadt gab 2024 mehr als 26 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss aus, holte davon aber nur 11,87 Prozent zurück – weniger als jeden achten Euro.
Von 34 Vollzeitstellen, mit denen die Stadtverwaltung plant, sind lediglich 31 besetzt, etliche davon auch nur in Teilzeit.
Das Problem sei weniger die absolute Stellenzahl als die chronische Fluktuation, erklärte die Stadt gegenüber Telepolis. Häufige Personalwechsel machten eine engmaschige Verfolgung der Schuldner praktisch unmöglich.
Die Stadt Leipzig betonte gegenüber Telepolis, dass der "Rückgriff nach § 7 UVG [...] personalintensiv [sei], da er unter anderem die Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, die Titulierung von Ansprüchen und die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfordert". Aber auch nachdem der Bereich personell verstärkt wurde, sind von "rund 39 Vollzeitäquivalente (VzÄ)" nur 32 besetzt.
Leipzig ist ein Beispiel dafür, dass sich mehr Personal auszeichnet: In der Zeit von 2017 bis 2025 erhöhten sich die Zahlungen von Unterhaltsvorschuss von 11,3 auf knapp über 30 Millionen Euro, also ein Anstieg um den Faktor 2,7. Im selben Zeitraum stieg aber der Rückgriff um den Faktor 4,4, von 0,9 auf knapp 4 Millionen Euro. Immerhin können so 13 Prozent der Kosten wieder zurückgeholt werden.
Cottbus und die soziale Realität: Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist
Am dramatischsten zeigt sich der Trend in Cottbus. Die brandenburgische Stadt meldete für 2023 noch eine Rückgriffsquote von 18,2 Prozent. Zwei Jahre später lag sie nur noch bei 14,4 Prozent, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt. Dabei sind die eingesetzten Instrumente dieselben geblieben: Mahnungen, Vermögensauskünfte, Lohn- und Kontopfändungen, Strafanzeigen.
7,8 Vollzeitstellen betreuen hier den gesamten Bereich. Eine umfassende Bearbeitung der Rückgriffe sei aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit "nur schwer umsetzbar", teilte die Stadt mit.
Die Cottbuser Zahlen legen einen weiteren Faktor offen, der in der Berliner Spardebatte kaum vorkommt: die soziale Realität in Deutschland. In einer Stadt mit hoher Arbeitslosen- und SGB-II-Quote fehlt vielen Unterhaltspflichtigen schlicht das Geld.
München beziffert den Anteil zahlungsunfähiger Schuldner auf 70 Prozent. Bei weiteren 10 Prozent ist der Aufenthaltsort unbekannt. In der Antwort aus Dresden kommen ungeklärte Vaterschaften und ins Ausland verzogene Elternteile hinzu.
Cottbus verweist zudem auf eine Besonderheit: Von 75 ukrainischen Fällen sei nur in dreien ein Rückgriff möglich – weil Väter im Krieg gefallen oder schlicht unbekannt sind.
Das bürokratische Nullsummenspiel mit dem Bürgergeld
Doch selbst dort, wo Sachbearbeiter existieren und Schuldner greifbar wären, blockiert ein absurdes Verwaltungskonstrukt die Arbeit.
Für Familien im Bürgergeld-Bezug ist der Unterhaltsvorschuss ein reines Nullsummenspiel: Das Jugendamt zahlt, das Jobcenter kürzt exakt denselben Betrag. Am Monatsende hat die Familie keinen Cent mehr. Trotzdem müssen beide Behörden den Fall komplett bearbeiten – Antragsprüfung, Erstattungsansprüche, Verrechnung.
Dresden formuliert die Konsequenz ungewöhnlich deutlich: Ein Ende dieses Doppelbezugs würde "massive Kapazitäten freisetzen, die in den Rückgriff investiert werden könnten". Weiter:
"Die Abrechnung von Erstattungsansprüchen und Anspruchsprüfung im Falle von Bürgergeldbezug binden hier beträchtliche Verwaltungskapazitäten, ohne dass die Betroffenen davon einen Vorteil haben."
Klarer kann eine Behörde wohl kaum sagen, dass gesetzliche Vorgaben sie dazu zwingen, im Grunde sinnlose Arbeit zu leisten.
Forderung der Kommunen: Digitalisierung statt Sparpläne beim Jugendamt
Als Lösung fordern die Kommunen keinen Kahlschlag bei den Leistungen. Sie fordern stattdessen einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden, landesweite Standards für das Forderungsmanagement, schnellere Vollstreckungsgerichte und eine Digitalisierung, die den Namen verdient.
Das klingt weniger spektakulär als so manche Forderungen von Politikern, die jetzt ins Spiel gebracht werden, etwa Stadionverbote für säumige Väter nach argentinischem Vorbild oder Fahrverbote im Verwaltungsverfahren. Aber würden die Ideen der Kommunen berücksichtigt, käme man wohl zu einer wirksameren Lösung. Lediglich Leipzig sieht in den Vorschlägen wie dem Entzug des Führerscheins ein geeignetes Druckmittel, zumindest unter Umständen, denn wenn dadurch eine Erwerbstätigkeit unmöglich gemacht würde, wäre dadurch auch nichts gewonnen.
Wer bei 856.000 Kindern kürzen will, statt den Verwaltungsapparat zu reparieren, der die Milliarden eintreiben soll, betreibt keine Haushaltssanierung – sondern Symptombekämpfung auf dem Rücken Minderjähriger.