Urheberrecht: Warum die dpa Autorennamen in Presseschauen verschweigt
Die dpa verbreitet Presseschauen oft ohne Autorennamen. Laut Urheberrecht ist das illegal – doch die Agentur verweist auf die Praxis der Verlage.
Journalisten vermarkten mit ihren Beiträgen immer auch sich selbst. Bei sogenannten "Freien" ist das besonders offensichtlich, denn sie leben davon, wahrgenommen zu werden und so mit weiteren Angeboten für den Medienmarkt interessant zu sein.
Namen zur Profilierung
Aber auch angestellte Journalisten arbeiten an ihrem "Branding": Es geht ums Wahrgenommenwerden beim Publikum, in der eigenen Bubble, um Zitationen, auch um provozierten Widerspruch. Wie sonst könnten Begriffe wie "Alpha-Journalisten" entstehen, wenn nicht durch eine Betonung des eigenen Profils?
Das ZDF fragte Bewerber fürs Volontariat, also die praktische Ausbildung zum Journalisten, jüngst:
"Wie viele Follower/Abos hat Dein größter Social-Media-Account, falls Du einen betreibst?"
ZDF-Frage an Nachwuchs-Bewerber laut DWDL
Eigenvermarktung ist also ein Thema. Ob das ZDF hohe oder niedrige Follower-Zahlen erwartet, ist mit der Frage natürlich noch nicht gesagt. Aber dass die öffentliche oder wenigstens fachliche Wahrnehmung der eigenen Arbeit eine Rolle auf dem Berufsweg spielt, dürfte klar sein. Heute hat jede Döner-Bude Google-Rezensionen.
Meinungen: von Menschen, für Menschen
Da ist es doch erstaunlich, wie lax der Medienbetrieb mit den "Selbstvermarktungsrechten" seiner Mitarbeiter umgeht.
Denn als eine der Königsdisziplinen gilt – neben investigativen Enthüllungen – der Kommentar. Die pointierte, vielleicht unterhaltsame, provokative, jedenfalls am besten überdurchschnittlich zur Kenntnis genommene Erörterung eines Sachverhalts.
In gedruckten Medien nehmen sie meist einen prominenten Platz ein, schon auf der Titelseite beim Hauptthema eingeklinkt wie in vielen Regionalzeitungen, oder als feste Rubrik auf Seite eins, zwei oder drei.
Es gibt eigene Ressorts für "Debatte" oder "Meinung". Die Kommentare erscheinen inzwischen fast überall unter Namensnennung. Mit bereits namhaften Autoren mag sich ein Medium gerne schmücken wollen, aber auch sonst ist es sinnvoll, Kommentare eindeutig jemandem zuzuordnen, der die entsprechenden Positionen vertritt.
Presseschauen ohne Autorenangabe
Was sich ebenfalls in vielen Medien findet, sind sogenannte "Presseschauen", in denen kurze Auszüge von Kommentaren veröffentlicht werden, die anderswo veröffentlicht wurden. Damit lässt sich einfach und fast kostenlos Meinungsvielfalt abbilden beziehungsweise die Spannweite der veröffentlichten Sichtweisen skizzieren.
Doch ausgerechnet bei solchen Presseschauen fehlt regelmäßig eine wichtige Information: nämlich die zum Autor. Stattdessen heißt es dann:
"'Die Vorschläge sind gut' urteilt die Rheinische Post und listet auf: 'Das Rentenalter soll mit der Lebenserwartung steigen. […] So könnte die Rente stärker von den Kapitalmärkten profitieren', konstatiert die Rheinische Post aus Düsseldorf."
Presseschau des Deutschlandfunks, 22. Juni 2026
Eine Meinung einem Medium (oder einer Institution) zuzuschreiben, ist nicht nur sachlich falsch (Qualitätskriterium: Richtigkeit). Denn weder Zeitungen, Rundfunksender noch irgendwelche sonstigen Organisationen können schreiben oder sprechen. Sie sind, wie der Begriff "Medium" nahelegt, nur Überbringer von Botschaften, nicht jedoch deren Kreatoren.
Autorennennung ist gesetzliche Pflicht
Das deutsche Urheberrecht spricht darüber hinaus Kommentatoren wie anderen "Werkschaffenden" explizit das Recht zu, als Schöpfer genannt zu werden. Die Urhebernennung ist Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 13 UrhG), was man auf die recht selbstverständliche Formel bringen kann: Kein (Kunst-)Werk ohne jemanden, der es geschaffen hat, keine Meinung ohne jemanden, der sie äußert.
Konkret bedeutet dies für die Zitation von Kommentaren oder anderen journalistischen Beiträgen:
"Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben."
Die Nennung des Mediums wird also nur zusätzlich gefordert, neben der eben wegen des Urheberpersönlichkeitsrechts selbstverständlichen Erwähnung des Autors. Die Pflicht zur Quellenangabe gilt auch für kurze Zitate nach § 51 UrhG, beispielsweise in Social-Media-Posts.
Nachrichtenagentur verzichtet auf Urheberangaben
Stattdessen findet sich jedoch in vielen Tageszeitungen neben der Angabe, aus welchem Medium der Kommentarauszug stammt, als Urheberangabe nur: dpa. Denn die Deutsche Presseagentur (dpa), sammelt Kommentarauszüge und stellt sie dann ihren Abonnenten zur Verfügung.
Die dpa, deren Gesellschafter wiederum Medienunternehmen sind, die deren Beitragsangebote kostenpflichtig abonnieren und dann weiter verbreiten dürfen, teilt auf Anfrage dazu mit:
"Die Medien senden uns ihre Kommentarauszüge in der Regel ohne Nennung der Autoren zu."
Jens Petersen, Leiter Konzernkommunikation dpa
Die fehlenden Autorenangaben basieren demnach in den Fällen, da Redaktionen keine eigenen Presseschauen erstellen, sondern auf Agenturmaterial zurückgreifen (was meist der Fall sein dürfte), nicht auf unlauteren Kürzungen der publizierenden Medien, sondern auf einer mangelhaften, weil nicht rechtskonformen Ausweisung durch die Nachrichtenagentur.
Presseschau: Nur Ausschnitte von Unbekannten
Die kurze Antwort der dpa ist mindestens in zweierlei Hinsicht bemerkenswert.
Zum einen scheint ihr egal zu sein, was das deutsche Urheberrechtsgesetz verlangt. Fehlende Autorenangaben könnte man möglicherweise recherchieren – ein Vorgang, der Journalismus eigentlich prägen sollte.
Zum anderen wird mit dieser Verantwortungsverweisung und dem Begriff "Kommentarauszüge" deutlich, dass auch die dpa – die häufig als privilegierte Quelle angesehen wird, auf deren Qualität man sich ohne eigene Nachprüfung verlassen darf – weder Autorennamen noch Gesamtkontext des "Kommentarauszugs" kennt.
Das dürfte etwas zu wenig sein.
Denn Rezipienten (Zeitungsleser, Radiohörer) sollten sich darauf verlassen können, dass der ihnen präsentierte Kommentarauszug den Inhalt des jeweiligen Beitrags adäquat wiedergibt. Und natürlich sollten sie erfahren, wer genau ihnen da seine Sichtweise auf die Welt präsentiert.
Zeitungen unterschlagen Namen eigener Autoren
Die Aussage der dpa entspricht dabei nicht nur eigener langjähriger Erfahrung, sondern auch dem, was Medienunternehmen selbst dazu sagen. Zwar haben sich die meisten auch nach mehrmaligem Nachfassen zu dieser Praxis nicht geäußert (es wäre ja auch möglich, sie selbst fänden es nicht gut, wenn die Namen ihrer hervorragenden, zitierwürdigen Autoren unterschlagen werden).
Aber gerade die FAZ, der wissenschaftlich ein besonders ausgeprägtes Autorenbild für ihre Kommentare attestiert wird (u.a. von Barbara Pfetsch), meinte dann nach zweiter Anfrage sehr knapp:
"In Presseschauen ist es nach geübter Branchenpraxis Usus, bei Kommentarauszügen lediglich das jeweilige Publikationsmedium zu nennen; eine Autorenangabe erfolgt dabei in der Regel nicht."
Unternehmenskommunikation Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, per Mail ohne Nennung eines Namens
In nicht zitierbaren Hintergrundgesprächen wird noch ein weiterer Grund für das Weglassen von Autorennamen genannt: die kenne eh kaum jemand, die Leser von Presseschauen könnten damit also nichts anfangen.
Der Befund dürfte stimmen, die Schlussfolgerung hingegen nicht: denn wenn Autorennamen permanent unterschlagen werden, haben die Leser oder Hörer gar keine Chance, sie kennenzulernen.
Dass es auch anders geht, zeigen Presseschauen etwa bei LTO oder Perlentaucher. Allerdings werden solche Zusammenstellungen auch eigens in den Redaktionen erstellt, Auszüge verschiedener Medien oft aufeinander bezogen oder wiederum kommentiert.
Gesetz endlich ernst nehmen
Nachrichtenagenturen sollten beharrlich nachfragen, wenn ihnen Kommentarauszüge ohne Namensnennung zugeleitet werden – und sie ansonsten nicht weiterverbreiten. Konkret an die dpa gerichtet: Wer sich bei Kritik an seiner Nachrichtenauswahl explizit auf den deutschen Pressekodex beruft, sollte das – im Gegensatz zu diesem – rechtlich bindende Urheberrechtsgesetz nicht ignorieren.
Stattdessen erklärt die Sprecherin eines großen Medienunternehmens, Kommentarauszüge würden "auf Wunsch der dpa ohne Autorennamen" verschickt.