Zugehör
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Zugehör (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n, f
[Bearbeiten]Singular 1 | Singular 2 | Plural | |
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Nominativ | das Zugehör | die Zugehör | die Zugehöre |
Genitiv | des Zugehörs des Zugehöres |
der Zugehör | der Zugehöre |
Dativ | dem Zugehör dem Zugehöre |
der Zugehör | den Zugehören |
Akkusativ | das Zugehör | die Zugehör | die Zugehöre |
Worttrennung:
- Zu·ge·hör, Plural: Zu·ge·hö·re
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡suːɡəˌhøːɐ̯]
- Hörbeispiele: Zugehör (Info)
Bedeutungen:
- [1] etwas, das ein Größeres ergänzt oder erweitert oder durch seine Beschaffenheit einer bestimmten Tätigkeit zuzuordnen ist
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Accessoires, Utensilien, Zubehör
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Nach mehrfachem Besitzerwechsel bekannten, am 5. Juni 1482, der Dechant Primislaus, Herzog von Troppau und das Kapitel der Domkirche zu St. Stephan zu Wien, dass Sigmund Gwalczhofer, Münzmeister zu Österreich ihnen seine Badstube samt Zugehörung in Wien ‚zu den Schhewkhen‘ genannt, dann einen Weingarten, 400 ungarische Gulden, ein Messbuch, einen Kelch samt Patene, ein silbernes vergoldetes Kreuz, ein Messgewand nebst Zugehör, unter anderem verschrieben hat, wofür sich das Kapitel verpflichtet, durch einen von ihm zu bestellenden Kaplan fünf ewige Wochenmessen auf dem St. Ursula Altar im Stephansdom lesen zu lassen und für den Stifter, dessen Frauen Magdalena und Barbara einen ewigen Jahrtag zu begehen.“[1]
- [1] „Ebenso hat jeder Eigentümer die Inanspruchnahme seines Bauwerkes oder Grundstückes zur Anbringung von Beleuchtungskörpern samt Zugehör für die öffentliche Straßenbeleuchtung und von allen sonstigen Einrichtungen, die mit Rücksicht auf die öffentlichen Zwecke der Straße notwendig sind, insoweit zu dulden, als hiedurch nicht die bestimmungsgemäße Benützung des Bauwerkes oder Grundstückes behindert wird.“[2][3]
- [1] „In seltenen Fällen war mit einem Hof kein Recht sondern eine Pflicht verbunden, dies insbesondere dann, wenn der Hof als Zugehör zu einer Burg gehörte.“[4]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] etwas, das ein Größeres ergänzt oder erweitert oder einer bestimmten Tätigkeit zuzuordnen ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Zugehör“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zugehör“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zugehör“
- [*] The Free Dictionary „Zugehör“
- [1] Duden online „Zugehör“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zugehör“
- [*] Lehmann's Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger. Alfred Hölder, Wien 1877, Seite 1284 (Zu lesen bei Google Books) .
- [*] Hasenstein & Vogler (Herausgeber): Wiener Geschäfts-Jahrbuch. Otto Maass, 1877, Spalte 1059 f. (Zu lesen bei Google Books) .
Quellen:
- ↑ Wien Geschichte Wiki: Fischerstiege 4, Version vom 10. März 2015
- ↑ Bauordnung für Wien in der Fassung vom 31. Dezember 2013, § 48. (5), abgerufen am 31. März 2016
- ↑ Bauordnung für Wien, Fassung vom 31. März 2016, § 48. (5)
- ↑ Matthias Miller: Mit Brief und Revers. DRW-Verlag, 2004, Seite 81 (Zitiert nach Google Books) .