Finanzausgleich
In der Finanzwissenschaft definiert man den Finanzausgleich allgemein als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich unterscheidet man zudem zwischen dem primären aktiven Finanzausgleich (die Verteilung der Steuern und Abgaben) sowie dem sekundären aktiven Finanzausgleich (nachträgliche Einnahmen-Umverteilungssysteme).
Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man die Bezeichnung auch als Synonym für den deutschen Länderfinanzausgleich.
Beispiele für Finanzausgleichssysteme
- Europäischer Finanzausgleich: Einnahmen- und Finanzierungssystem der EU, Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten
- Deutscher Finanzausgleich: zu unterscheiden sind Vertikaler Finanzausgleich durch Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der horizontale Finanzausgleich innerhalb der Länderebene (sog. Länderfinanzausgleich)
- Österreichischer Finanzausgleich: Regelung der Aufteilung der Finanzmittel des Staates auf die einzelnen Gebietskörperschaften
- Kommunaler Finanzausgleich: Steueraufteilung auf die Kommunen innerhalb der Bundesländer
- Risikostrukturausgleich: Einnahmenkorrektur zwischen Krankenkassen
- Finanzausgleich zwischen den Landesanstalten der ARD
- Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der EKD
Literatur
- Niermann, Holger: Welchen Finanzausgleich braucht Europa? CeGe-Schriften Band 5, Göttingen 2002