Riegel (Beschlag)
Ein Riegel ist ein zu den Beschlägen gehörendes verschiebbares oder verdrehbares Bauteil, das zusammen mit einem Gegenstück in eine formschlüssige und wieder lösbare Verbindung gebracht werden kann und zum Verriegeln von Türen, Fenstern, Deckeln u. ä. dient. Der Formschluss wirkt quer zur Schiebung oder Drehung des Riegels.
Beim Verriegeln und Verschließen mit Türklinke und Schlüssel werden Riegel nur noch indirekt betätigt und sind keine Beschlagteile mehr, sondern befinden sich innerhalb des (Tür-)Schlosses. Der mit der Türklinke zurückzuziehende Schnappriegel heißt auch Schlossfalle, der mit dem Schlüssel zu betätigende Riegel ist der Schlossriegel.
Bei den in Geräten und Maschinen vorkommenden Gesperren[1] hat der mechanische Sperrer vielfältige Namen, z. B. Klinke (siehe Sperrklinke), aber auch Riegel (in einem Riegelgesperre[2]).
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Verschiebbarer Türriegel, geschmiedet
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Verschiebbarer Riegel mit Bügelgriff, der auch zum Sperren dient (z. B. mit Vorhängeschloss verschließbar)
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Drehbarer Türriegel (Türfalle)
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Stangenverriegelung, bestehend aus drehbarem Türriegel und zusätzlichen Stangen-Riegeln
Siehe auch
Literatur
- Håvard Bergland: Die Kunst des Schmiedens. Das große Lehrbuch der traditionellen Technik. 4., unveränderte Auflage der deutschen Ausgabe. Wieland, Bruckmühl 2013, ISBN 978-3-9808709-4-8, S. 233–258: Kapitel 11: Schlösser und Verriegelungen; S. 259–266: Kapitel 12: Restaurierungsschmieden.
Einzelnachweise
- ↑ Siegfried Hildebrand: Feinmechanische Bauelemente, Hanser, München 1968, S. 670.
- ↑ Siegfried Hildebrand, Seite 682