Diskussion:Recht auf Heimat

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:16B8:2AB7:F00:1533:D7E5:FC1F:5681 in Abschnitt Stagnation des Artikels - Völkerrecht
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Recht auf Heimat“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Aufbau und Inhalt

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Bitte nicht den Artikel durch zusammenhanglose Einwürfe kaputt machen! -- Kondominium 23:23, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Der Artikel, so er nicht wegen gelöscht wird, wird das Thema umfassend und objektiv behandeln. Es handelt sich nicht um einen Begriff des positiven Rechtes sondern um ein politisches Schlagwort von Verbänden. Auch wenn Du das offenkundig anders siehst.--Die Winterreise 23:31, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Die Überschrift ist "Vereinte Nationen". Was hat dort der Nationalsozialismus zu suchen? Für einen eigenen Abschnitt ist dieser Satz auch etwas wenig. Da müsste mehr kommen. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, wieso der Begriff Volk ohne Raum mit dem Begriff des Rechtes auf Heimat gleichzusetzen wäre. Das Recht auf Heimat bezieht sich auf ein angestammtes Territorium, der Begriff Volk ohne Raum auf Expansion. Die Volk-ohne-Raum-Phrase richtet sich also genau darauf, anderen die Heimat zu nehmen. Der Artikel behauptet auch gar nicht, dass es ein Begriff des positiven Rechts ist. In der Einleitung steht: "Nichtsdestoweniger ist es nicht positiviert, d. h. in Rechtstexte eingegangen." -- Kondominium 23:39, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Artikelsperre

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Der Artikel wurde von mir wegen eines Hinweises auf der Vandalismusmeldung wegen eines Edit-Wars für die Dauer von zwei Wochen gesperrt. Ab hier besteht nun die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu diskutieren. Sofern diese erreicht ist, könnt ihr bei mir oder unter Entsperrwünsche eine Mitteilung hinterlassen. Wenn eine Einigung schwierig oder unmöglich erscheint, bietet sich eventuell eine dritte Meinung an.
Hinweise auf meiner Diskussionsseite im Tenor "Sperrung in der falschen Version" sind nicht nötig: für irgend jemanden ist es immer die falsche Version. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 23:49, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nachtrag: Inhaltliche Differenzen, auch über die Auslegung des Lemmas, sind von allen Beteiligten in der Artikeldiskussion zu klären. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, gibt es WP:3M. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 23:51, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Hinweis: Die Artikelsperre wurde durch Sargoth aufgehoben und eine andere, frührere Editwar-Version durch ihn wiederhergestellt, ohne darüber vorher in der Diskussion eine Übereinstimmung zu erzielen, wie von Wo st 01 gefordert. Dies stellt einen Missbrauch der Admin-Funktion und Beteiligung an einem Editwar dar. --Oltau 05:14, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
PS: Die Sperre des Benutzers Kondominium erschließt sich mir aus der Sperrbegründung in Verbindung mit dessen Benutzerbeiträgen nicht, muss wohl aber mit diesem Artikel hier zusammenhängen (wo auch immer da ein Zusammenhang herzustellen ist). --Oltau 06:44, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Das war eine offensichtliche RL-Socke. Gruß--ot 07:07, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
(nach BK) Der Benutzer "Kondominium" wurde als Sockenpuppe und rechtsaußen POV Pusher nach einer VM Meldung gesperrt. Es handelt sich um den Teilnehmer, auf den sich diese CU-Anfrage bezieht. Jedem Kenner der Materie ist auf einen Blick auf klar, dass es sich bei der Anlage des Artikels durch "Kondominium" um nationalistischen POV handelte, der pesudojuristisch verbrämt wurde. Recht auf Heimat ist keineswegs ein etablierter Begriff des Rechtes, sondern vielmehr ein politisches Schlagwort. Siehe auch mein Dialog mit Benutzer:Giro über den Artikel auf dessen Diskussionseite. Es steht Dir nicht gut an, Oltau, das Zeug von RL "Benutzer:Rosa Liebknecht" (nebst Hunderten von gesperrten rechtsextremistichen Störsockenpuppen) in Schutz zu nehmen und seine Sperre zu beklagen, falls ich Deinen Beitrag oben richtig verstanden habe. Gruß --Die Winterreise 07:14, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich sehe hier lediglich einen angelegten (grottigen) Artikel, auf den kein Löschantrag wegen „nationalistischen POV“ gestellt wurde. Zusätzlich einen Unsinnsbeitrag von Dir mit einem Link auf ein (unkommentiertes) Parteiprogramm einer ehemaligen rechtsextremen Partei, aus dem kein Zusammenhang zwischen „Recht auf die Heimat“ und „Volk ohne Raum“ erkennbar ist. Die nachträgliche Sperre von Hozro verweist auf keinen CU. --Oltau 07:51, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Zitat NSDAP:

"Der natürliche Siedlungsraum des deutschen Volkes ist das Gebiet östlich unserer Reichsgrenze bis zum Ural, im Süden begrenzt durch Kaukasus, Kaspisches Meer, Schwarzes Meer und die Wasserscheide, welche das Mittelmeerbecken von der Ostsee und der Nordsee trennt.In diesem Raum werden wir siedeln, nach dem Gesetz, daß das fähigere Volk immer das Recht hat, die Scholle eines unfähigeren Volkes zu erobern und zu besitzen.[...] Ein solches politisches Ziel muß auf den deutschen Bauernhöfen von Mund zu Mund weitergereicht werden, muß auf unseren Bauernschulen eine selbstverständliche Grundlage des Unterrichts sein. Dann wird auch eines Tages das Volk demjenigen Staatsmann folgen, der die sich ihm bietenden Möglichkeiten ergreift, um unserem Volke ohne Raum den Raum nach dem Osten zu öffnen." (Zitat Ende, beachte die letzte Zeile).

Ein Löschantrag auf den Artikel wurde erwogen. --Die Winterreise 08:00, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich bin durch den Beitrag auf Giros Seite auf diesen Artikel aufmerksam geworden, danke. „Erwägen“ kann man viel, gestellt ist der Löschantrag nicht. Also sei bitte vorsichtig damit, hier (wieder einmal) „nationalsozialistischen POV“ zu unterstellen. Dein NSDAP-Zitat steht so nicht in der verlinkten Referenz und hat wiederum nichts mit dem Lemma des Artikels „Recht auf die Heimat“ zu tun. --Oltau 08:07, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Der wichtige historische Aspekt sollte nicht ausgeblendet werden. Wenn Hozros Sperrbegründung für "Kondominium" zutrifft, wovon ich sicher ausgehe, ist meine Kritik am Text und Ersteller des Artikels zutreffend. Der von mir begonnene Abschnitt: "Geschichte und Verwendung des Begriffes" kann und soll ausgebaut und vertieft, aber nicht gelöscht werden. Ich werde weitere Quellen hinzufügen. Benutzer Giro schrieb auf seiner DS über den Artikel: "Thema müsste allerdings kontextualisiert werden, historisch mit seinem in Deutschland völkischen und auch nationalsozialistischen Hintergrund, zeitgeschichtlich mit dem Versuch, virulente Minderheitenkonflikte (Jugoslawienkriege, Nordzypern etc.) als Zündstof für nationalistische Politik zu nutzen.". Es ist nicht angebracht diese Aspekte auszublenden oder zu verdrängen. Gruß --Die Winterreise 09:04, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dritte Meinung: Der Artikel hat in meinen Augen eine politische Schlagseite. Grund ist z.B. gleich der erste Satz: „Das Recht auf die Heimat ist ein Begriff des Völkerrechts.“
Schon der Blick in die Fachliteratur zeigt, dass das „Recht auf Heimat“ nicht im Völkerrecht verankert ist, daher kann es auch nicht ein Begriff des Völkerrechts sein. „Das Recht auf Heimat konnte bisher nicht im Völkerrecht verankert werden“ so etwa Andrea Bastian in ihrer Untersuchung Der Heimat-Begriff: eine begriffsgeschichtliche Untersuchung in verschiedenen Funktionsbereichen der deutschen Sprache von 1995 (auf Seite 106). Das gilt auch noch heute.
„Außerhalb des deutschsprachigen Raumes findet sich jedoch in der Völkerrechtsliteratur kaum ein ausdrücklicher Hinweis auf die Existenz eines eigenen „Rechts auf Heimat“. Aus der Vielfalt der völkerrechtlichen Teilregelungen versuchte man einen solchen Anspruch abzuleiten“, so Peter Pernthaler in seinem Buch Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre von 1996 auf Seite 58.--KarlV 09:20, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe den Text um den Aspekt Politisches Schlagwort ergänzt, erweitert und mit einer Quelle versehen, welche die rechtsextreme Verwendung nach 1945 belegt. --Die Winterreise 09:28, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Auch die weitere Überprüfung von Darstllungen ergaben, dass sie nicht stimmen. Wenn es von RL stammen sollte, so jedenfalls die Sperrbegründung für die infinite Sperre des Artikeleinstellers, dann haben wir es hier vermutlich mit rechtsradikaler POV zu tun.--KarlV 10:06, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Der Artikel ist von vorne bis hinten inkl. Lemmawahl und Quellenauswahl verkorkst und unhaltbar. Ich sehe keinen Grund, diesen Schwachsinn von RL in irgendeiner Weise zu konservieren und nicht einer Löschung zuzuführen. Andere Ergüsse von RL werden sonst klugerweise ebenfallls umgehend gelöscht. Vielleicht mag einmal ein anderer Autor zu "Recht auf Heimat" einen sinnvollen Artikel anlegen, bis dahin sähe ich lieber einen roten Link als das. --Gleiberg 11:17, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Da gebe ich Dir im Prinzip Recht. RL will unter anderem auch provozieren und Kapazitäten binden. Da hat er wieder ins Schwarze getroffen.--KarlV 11:41, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

"Volk ohne Raum"

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Diesen Absatz:

Anhänger der Völkischen Bewegung und Nationalsozialisten propagierten das Schlagwort „Volk ohne Raum“.[1][2] Danach war der Begriff diskreditiert. Der Begriff wurde nach 1945 als einprägsames politisches Schlagwort auch von rechtsextremistischen Parteien wie der DVU und der NPD eingesetzt.[3][4]
  1. 25-Punkte-Programm der NSDAP. beim DHM, abgerufen am 9. April 2009.
  2. Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. München 2008
  3. http://www.dvu-thueringen.de/?p=132
  4. http://www.npd-krefeld.de/flugblaetter/heimat.pdf

habe ich wieder entfernt, weil er die Begriffsgeschichte falsch wiedergibt. In den zitierten NS-Quellen bzw. im 25-Punkte-Programm der NSDAP taucht der Begriff "Recht auf Heimat" nicht auf. Darunter werden zusammenhanglos zwei Seiten der DVU und der NPD zitiert, wo vom "Recht auf Heimat" die Rede ist, die jedoch in keinem begrifflichen Zusammenhang mit den zuvor zitierten Quellen über den NS stehen. Die Verwendung des Begriffs durch DVU und NPD kann natürlich genannt werden, so wie hier ist es jedoch falsch. -- PhJ . 14:30, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

NPOV||für diesen Absatz (siehe oben) ist nicht gegeben: - Recht auf Heimat ist nicht dasselbe wie Volk ohne Raum. Eine pauschalisierte und unbegründete Vermengung beider Begriffe ist Theoriefindung. --Benatrevqre …?! 14:37, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Die Passage ist belegt. Bei Dauerlöschung ohne Konsens auf der DS während der Löschdiskussion erfolgt VM. Der Grund für den Löschantrag ist der rechts-außen POV des Artikels und auch wie der egriff von NS, NPD und DVU verrwendet wird. Abgsehen davon dass dies Allgemeinwissen ist, ist es belegt. --Die Winterreise 14:50, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

So wie es hier steht, ist es einfach falsch. Es geht in diesem Artikel um den Begriff "Recht auf Heimat" und nicht um "Volk ohne Raum". Wenn ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Begriffen herausgearbeitet und belegt wird, kann das so auch stehen. In dieser Version ist es Fälschung von Quellen bzw. ganz einfach Geschichtsklitterung. -- PhJ . 15:16, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Wo soll den der lamentierte angebliche "Rechtsaußen-POV" sein?! Ist etwa Winterreise der Ansicht, das Wörtchen "Heimat" ist rechtsextremistischen Ursprungs? Soweit dürfte es doch wohl noch nicht sein, oder? Nur weil die Rechten auch mal den Begriff "Recht auf Heimat" aufgegriffen haben? --Benatrevqre …?! 16:19, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Heimat ist unverfänglich, auch für mich, "Recht auf Heimat", da wird vieles impliziert, was auf eine Umkehrung von Resultaten aus der jüngsten Geschichte hinausläuft. --KarlV 16:32, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Wie ist das einzuordnen, dass hier regelmäßig der Abschnitt über die NS-Zeit und die Begriffsgeschichte in deren Folge verschwindet? --The Brainstorm 17:11, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ah, Winterreise, danke, wiedergefunden... --The Brainstorm 17:13, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Blumenwitz

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Quickie "Viele Jahre war er in der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht federführend tätig. Die Studiengruppe wurde bis 1989 von der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen getragen. Von 1989 bis 2003 hat die Landsmannschaft Ostpreußen die Fortführung der jährlichen Fachtagung der Studiengruppe ermöglicht. Das Fortbestehen dieses wichtigen Organs war Blumenwitz ein Anliegen, da an den Tagungen immer auch eine Anzahl Völkerrechtler aus den ost- und mitteleuropäischen Staaten mitwirkten."[1]--Elektrofisch 18:02, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Na und?! Was hat das mit der persönlichen Einstellung von Blumenwitz zu tun bzw. wo ist die Begründung, dies an seiner Person festzumachen? Er hat Expertisen im Auftrag der Vertriebenen erstellt. Sowas machen in der Regel viele Rechtswissenschafler, um Geld zu verdienen. Nichts außergewöhnliches. Es geht mir um den beiläufig in Mißkredit bringenden Beiklang deiner Formulierung. --Benatrevqre …?! 18:16, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Genau lesen: er ist langjährig federführend in der entsprechenden Arbeitsgruppe der Kulturstiftung der Vertriebenen tätig, wo sich auch weitere der Experten finden. Mein "nahestehen" ist also eher unterbestimmt. Es handelt sich um POV des Bund der Vertriebenen und der seinen Arbeitsgruppen angehörenden "Wissenschaftler". Das jetzt auf eine unpolitische Position zu reduzieren ist POV und wird mit Sicherheit die Artikellöschung beschleunigen - mir wäre das durchaus recht.--Elektrofisch 18:27, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Nebensächlich und auch kein wirklicher Mehrwert für den Artikel! Hier gehts auch gar nicht nur um den BdV oder irgendeine Kulturstiftung, sondern auch um untergliederte Landsmannschaften. Blumenwitz wird wohl kaum allen nahestehen oder für alle gearbeitet haben, daher ist dieser Einwand unbegründet. Dass du darüber hinaus Wissenschaftler in Anführungszeichen setzt und somit ihre Person und wissenschaftliche Arbeit diskreditierst – auch im Hinblick darauf, dass Blumenwitz zu den renommiertesten und einflussreichsten deutschen Juristen zählte –, sagt wohl alles über deine Hintergründe aus.
Die jetzige Formulierung ist absolut ausreichend und stellt zur Genüge die Beziehung der Rechtswissenschaftler (hallo! nicht nur Blumenwitz!) zu den Vertriebenenverbänden dar. --Benatrevqre …?! 18:52, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Nein, reicht nicht. Das ist POV des BdV und seiner Hausexperten.--Elektrofisch 19:11, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
(BK) Mal davon abgesehen, dass diese Liste von Wissenschaftlern ohnehin nur dem Namedropping dient: Mit Blumenwitz, Veiter, Ermacora, Frans du Buy, Otto Laun, Alfred de Zayas, Otto Kimminich und Kurt Rabl haben wir eine hübsche Versammlung von Revisionisten, NSDAP-Mitgliedern oder -Nutznießern, Gelehrten zwifelhafter Reputation und Revisionisten, das sollte man, wenn man sich mit diesen Namen schon schmücken will, dann aber auch klar im Artikel erwähnen.-- Alt Wünsch dir was! 19:21, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Nö, ist für den hiesigen Artikel völlig irrelevant. Weder ist das hier ein Artikel zu einer Person noch ist das ein Artikel zu den Geschäftsgebahren des BdV oder eines Vertriebenenverbandes, sondern das ist der Artikel zum Recht auf die Heimat. Auch interessiert hier nicht deine Mindermeinung, was die politische Ausrichtung der besagten Rechtswissenschaftler betrifft. Nur weil du von der Juristerei und der analytischen Herangehensweise im Völkerrecht nichts verstehst, brauchst du diesen Berufsstand nicht verleumden! Da sollte man als Schuster schon lieber bei seinen Leisten bleiben. --Benatrevqre …?! 19:41, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Minderheitenmeinung, das ich nicht lache. Die Experten sind die Haus- und Hofexperten der Vertriebvenenverbände, auch anderwärtig einschlägig bekannt und sich auf diese zu stützen ist POV. Aber sehen wir es so: Diesen offensichtlichen POV weiter als NPOV zu verteidigen beschleunigt die Löschung.--Elektrofisch 20:17, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Was für ein hanebüchender Unsinn! Wenn du so von diesen renommierten Rechtswissenschaftlern sprichst und dies auch noch klar outest, merkt man klar, dass du dich nicht im Geringsten mit der völkerrechtlichen Materie auskennst. Daher ist es sinnlos, mit dir hier weiter zu diskutieren, da du selbst als Laie schlicht unbelehrbar bist. --Benatrevqre …?! 21:22, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ein noch nicht genannter Verfecher des sog. "Rechtes" war übrigens der Professor Hans Werner Bracht. --Die Winterreise 21:33, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nur bedingt, denn diese Person brachte den Berufsstand in der Tat in Mißkredit und ist als Rechtswissenschaftler mit seinen Thesen alles andere als anerkannt (vorausgesetzt, entsprechende Gutachten können ihm auch wirklich zugeschrieben werden, siehe z.B. hier), da er gerade auch was die Rechtslage Deutschlands betrifft, Auffassungen „unterhalb der Mindermeinung“ vertrat (vgl. das immer wieder in "KRR"-Kreisen in mehrfacher Ausfertigung zitierte "Bracht-Gutachten"). --Benatrevqre …?! 21:43, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Interessanter Link, danke. Auch die Meinungen einiger anderer in Vorversionen des Artikels zitierter Völkerrechtler zum Thema, vor allem die der von den einschlägigen Verbänden beauftragten Juristen dürften sich leicht „unterhalb der Mindermeinung“ bewegen. ;-) --Die Winterreise 22:32, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nö, wie kommst du darauf? Nur weil etwa ein Vertriebenenverband der Auftraggeber einer Expertise war, muss die wissenschaftliche Arbeit nicht schlecht sein oder die dort vertretene Auffassung nicht von der überwiegenden Mehrheit der Rechtswissenschaftler abweichen. Bei Blumenwitz ist das sogar ganz und gar nicht der Fall, d.h. seine Arbeiten genießen in der juristischen Fachwelt mitunter höchste Anerkennung. --Benatrevqre …?! 23:11, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Wenn ein Vertriebenenverband einen ihnen nahe stehenden "Wissenschaftler" beauftragt ein Gutachten über ein Thema des zentralen Interesses des Verbandes zu schreiben ist das mit Sicherheit eines nicht: neutrale Wissenschaft. Weitere der Herren flankieren juristisch ja auch andere Aktionen der Vertriebenenverbände, so z.B. die Kandidatur der unsäglichen Frau Steinbach, wie man der Jungen Freiheit entnehmen kann. Diese Fakten sind schon wichtig, das OMA auch verstehen kann welcher Standpunkt da vertreten wird. Nebenbei: man wird einige der Experten auch im rechtsextremen Umfeld finden oder bemerken das sie Wehrmachtsdesateure immer noch - natürlich nur aus wertfreien rein juristischen Gründen - für Verbrecher halten.--Elektrofisch 08:24, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Und was ist mit Deserteuren aus der Roten Armee? Die sind dann also für Leute wie dich Verbecher!? Ganz zu schweigen von deinen anderen Vokabeln hier. Mit deinem Diskussionsstil trägst du nicht zu einer Verbesserung des Artikels bei, und von "neutraler Wissenschaft" kann ich da bei dir leider nichts erkennen. Und ganz "nebenbei": Dies ist kein Politikforum, hier geht es um den juristischen und politischen Begriff "Recht auf Heimat". -- PhJ . 13:06, 28. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Oh niedlich, du kannst sicher belegen, das ich irgendwo auch nur ein Sterbenswort in der Richtung geschrieben oder gedacht habe. Richtig, hier geht es um einen politischen Begriff der von einer angebraunten Minderheitenfraktion unter den Vertriebenen, die z.T. ja noch nicht mal echte Vertriebene, sondern z.B. als Kinder von Besatzungssoldaten nach 1939 im Osten geboren wurden, vertreten wird. Als Vertriebener finde ich diese Leute und ihre Adepten peinlich!--Elektrofisch 14:02, 28. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Begriffsverwendung

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Da gäbe es noch vieles zu ergänzen, politisches Schlagwort war es nicht nur bei den extremen Rechten, sondern allgemein in der Adenauer-Ära fast aller Parteien (ausgenommen KPD), vgl [2]. Zumal mit dieser Leitvokabel von den Rechten nicht (nur) die Rückkehr sondern viel eher revanchistische Tendenzen ausgedrückt wurden. Ebenso fehlt in diesem Abschnitt jeder Ansatz eines Diskurses----Zaphiro Ansprache? 19:05, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nachtrag, zumal es nach 1945 nicht mal NPD oder DVU gab, die kamen erst in den 60ern und 70ern, dafür aber etwa die Deutsche Partei----Zaphiro Ansprache? 19:41, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ausgehend von den im Artikel genannten "Hauptprotagonisten" halte ich die Begriffsverwendung und den Diskurs über den Begriff für eine wichtige Sache, die in den Artikel gehört. Wie der Begriff zudem als xenophobe Vokabel genutzt wird, lässt sich hier nachlesen.-- Alt Wünsch dir was! 19:26, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
In ähnlicher Form wird der Begriff auch im Ausland verwendet, z. B. was den Staat Israel als angestammte Heimat der Juden betrifft, in diesem Fall durch das Jerusalem Center for Public Affairs. Sicher finden sich noch andere Beispiele. Der Artikel sollte sich folglich nicht ausschließlich mit der Verwendung aus deutscher Sicht befassen, wenn ein Begriff allgemein erklärt werden soll. --Oltau 19:32, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

der braune Kontext der Thematik

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Es gibt ja im Moment eine wieder aufgenommene Debatte um ein nationales deutsches Gedenkzentrum für Vertriebene (Sichtbares Zeichen) in Berlin. Vor etwa 8-10 Jahren gab es schon einmal eine ähnliche Debatte (Zentrum für Vertreibungen). Was in der Debatte damals und auch jetzt wieder hochkam, ist der Anspruch von Vertriebenenverbänden, ihre Vertreibung über die Vernichtung der Juden im Holocaust zu stellen. Das Gedenkzentrum sollte auch unbedingt in die Nähe des Holocaust-Denkmals in Berlin. Dies auf dem historischen Hintergrund, dass die Vertriebenenverbände in ihrer Frühzeit ein Refugium für Altnazis und aktive Antisemiten waren. Nicht nur Refugium, sondern sie waren auch in wichtigen Führungspositionen. Die FAZ wies kürzlich auf diesen SPIEGEL-Artikel von 2006 hin. Außerdem wies die FAZ auf eine Vorstudie hin, die das Institut für Zeitgeschichte gerade hat erstellen lassen und schleunigst wieder vom Tisch nahm, als ihr Inhalt bekannt wurde. In dieser Vorstudie wurde offenbar versucht, die braune Vergangenheit von BdV-Funktionären der 1950er-Jahre zu vertuschen. Der Verfasser soll inzwischen sogar einen Maulkorb erhalten haben. Vom Bundesinnenministerium sollen weitere Gelder bewilligt worden sein, um mit Veröffentlichungen in dieser Richtung weiterzumachen (peinlich, peinlich für Herrn Prof. Dr. Manfred Kittel). Was in diesen politischen Debatten angesprochen wird, ist die Kontinuität von der völkischen Ideologie der Ostforschung der Weimarer Zeit, die dem Polenfeldzug das politische Fundament geliefert hat, bis zur Ideologie eines "Rechtes auf Heimat" in Deutschland nach dem Krieg. Dieses "Recht" forderte von Polen nach dem Krieg wieder dieselben Gebiete, die schon der Nationalsozialismus beansprucht hatte. Die Kontinuität ist nicht nur eine ideologische, sondern besteht sogar personell. Dieselben Leute, die in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen ein gottgegebenes Recht auf Heimat in Polen beanspruchten, hatten schon für Hitler in der "Volkstumsforschung" die propagandistischen Argumente ausgearbeitet. Solange der Artikel diesen braunen Kontext des Rechts auf Heimat nicht bringt, gehört er zur politischen Schmuddelecke der wikipedia. Giro Diskussion 23:26, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hallo Giro, der von Dir erwähnte Professor Manfred Kittel schrieb auch über den Vertriebenen-Funktionär Otto Ulitz und zwar in dieser Veröffentlichung: Vertreibung der Vertriebenen? Der historische deutsche Osten in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik (1961-1982). Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 3-486-58087-6 , Veröffentlichung des Institut für Zeitgeschichte Gruß --Die Winterreise 23:57, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Aktuelle Nachrichten gibt es dazu auch im aktuellen Spiegel oder hier. Im jetzigen Zustand ist es eher schwer, etwas Anständiges aus dem Artikel zu machen, weil man wohl oder übel auf dem Bestand aufbauen müsste. Ich habe ganz ehrlich gesagt Probleme mit einem Begriff, als dessen Protagonisten überzeugte NSDAPler der ersten Stunde (Veiter) und Juristen des Dritten Reiches (Rabl) genannt werden. Man sollte den Begriff darüber hinaus aber auch erstmal rein wissenschaftlich analysieren und erst danach eine Bewertung im Artikel vornehmen. Was dem Ganzen halt im Wege steht, ist die momentane Flickschusterei, auch wenn Zaphiro das zugegebenermaßen so gut wie möglich macht.-- Alt Wünsch dir was! 00:09, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Es geben sich alle seriösen Benutzer Mühe, aus der rechtsaußen Provokation von Benutzer:Rosa Liebknecht alias Benutzer:Kondominium etwas Vernünftiges zu machen. Besonderen Dank an Zaphiro. "RL"´s eigene Version wird man wohl in Metapedia finden. Dort wurde er allerdings deadminstriert, deswegen vermutlich verstärkte, wenn auch vergeblicher Bemühungen hier. Er fliegt er mit schöner Regelmäßigkeit als Sockenpuppe auf. --Die Winterreise 00:30, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Die Metapedia-Version unterscheidet sich in der Tat nur geringfügig von der ursprünglichen hiesigen. Die Versionsgeschichte von Felix Ermacora spricht ebenfalls Bände.-- Alt Wünsch dir was! 00:41, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ja, im von Dir erwähnten Artikel Felix Ermacora, auch ein in einschlägigen Kreisen beliebter "Völkerrechtsexperte" hat allerdings Benutzer:Der Stachel tatkräftig mitgewirkt. --Die Winterreise 00:59, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
"Dieses "Recht" forderte von Polen nach dem Krieg wieder dieselben Gebiete, die schon der Nationalsozialismus beansprucht hatte." Würde mich interessieren, welche Gebiete mit "dieselben Gebiete" da gemeint sind. Schlesien, Westpreußen, Sachsen oder Schleswig-Holstein? -- Reinhard Wenig 01:20, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

@Giro: Der Link zum Spiegel-Artikel von 2006 ist wirklich gut. Der Artikel ist insgesamt gut recherchiert, aber was hat die braune BdV-Vergangenheit nun konkret mit dem „Recht auf Heimat“ zu tun, wenn gerade nicht nur die Vertriebenenverbände sich auf dieses Recht berufen, sondern eben auch viele Juristen im Völkerrecht vom Heimatrecht schreiben. Mir erschließt sich immer noch nicht so recht der kausale Zumsammenhang. Nur weil die Vertriebenen den Begriff berechtigt aufgegriffen und daraufhin mit eigenen Vorstellungen ausgefüllt haben, heißt das nicht, dass Menschen das Heimatrecht nur deswegen respektive aufgrund dessen rechten Missbrauchs abzusprechen sei oder der Begriff allein nur dieser braunen Thematik untergeordnet werden müsse.
Du beschränkst dich zu sehr auf diesen Hintergrund, der aber nur ein Teil des Ganzen ist und sein kann, da er die unmittelbare Nachkriegszeit bis vereinzelt in die 1970er Jahre betrifft. Dass die Vertriebenenverbände ihre braune Geschichte gerne unter dem Teppich halten möchten, ist zwar moralisch verwerflich und zu kritisieren, aber eben leider auch verständlich, wenn man sich nichts vormacht. Aber das gehört alles nicht ausführlich in diesen WP-Artikel.

Vielmehr muss man nun die restlichen Jahre ab den 1970er bis heute vervollständigen und den Artikel gerade auch mit den wirklich begründeten Argumenten und eingenommenen Positionen der Rechtswissenschaftler ausfüllen. Man muss sich mit diesen inhaltlich auseinander setzen, indem man sie mit der überwiegenen internationalen Rechtsauffassung oder der herrschenen Lehre vergleicht. --Benatrevqre …?! 07:19, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

dazu könnte man einiges als Antwort schreiben. Weil aber Deutschlands Grenzen ja eigentlich Dein Lieblingsthema sind, hier ein passender Link. In dem verlinkten Bericht geht es um das politische Verständnis des Rechtes auf Heimat in der späteren Adenauer-Ära, um die Gültigkeit des Münchner Abkommens, generell darum, dass Vertriebenenfunktionäre meinten, das Recht auf Heimat sei ein Recht auf die Entscheidung, zu welchem Staat ihre früheren Gebiete gehören sollten. Die Forderungen nach den Grenzen vom 1. September 1939 sind so eine Auslegung. Das ist aber nur eine typische Interpretation der Adenauer-Zeit. In der Kohl-Ära sahen die Interpretationen des Rechts auf Heimat schon wieder anders aus. Wie das Recht auf Heimat ausgelegt wurde, die Beschreibung der politischen Entwicklung, auch das fehlt im Artikel. Giro Diskussion 20:19, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Der Begriff „Recht auf Heimat“ sagt etwas anderes aus, als der Begriff „Selbstbestimmungsrecht der Völker“. Das sollte man nicht miteinander vermischen. --Oltau 21:17, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Sagt mal, habt ihr immernoch nicht gemerkt, dass das Lemma "Recht auf die Heimat" heisst und dies in einem anderen Rezeptionszusammenhang steht als "Recht auf Heimat"? --Gleiberg 21:20, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Dann lies mal den ersten Satz des Artikels, wer auch immer dort das Lemma geändert hat ... --Oltau 21:22, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nur wenn du deutlich und langsam das Lemma vorliest, es damit vergleichst und die Verschiebungsvorschläge findest. --Gleiberg 11:58, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Erster Satz (langsam):
Recht auf Heimat bezeichnet ein abgeleitetes Recht des Einzelnen auf das Leben in seiner Heimat, welches aus dem Verbot der Verbannung sowie der willkürlichen Entziehung der Staatsbürgerschaft sowie dem Recht auf Rückwanderung (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) abgeleitet wurde.
Die Änderung von Recht auf die Heimat in Recht auf Heimat im Eingangssatz stammt nicht von mir. Dem Verschiebevorschlag hatte ich mich in der Löschdiskussion hingegen angeschlossen. --Oltau 12:10, 2. Mär. 2010 (CET)
Beantworten
Dann verschieben wird dieses Lemma ("Recht auf die Heimat") einfach auf Recht auf Heimat, und gut ist. --Benatrevqre …?! 19:30, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ziel des Ganzen

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Was ist eigentlich das Ziel eines "Recht auf Heimat"? Das wird nirgendwo klar gesagt. Ist damit das individuelle Niederlassungsrecht am ehemaligen Wohnort gemeint? Geeignete Entschädigung? Rückgabe von Eigentum? - all das ist wohl auf individueller Ebene auch heute schon möglich. Oder meint es eher - das Zurückdrehen der Zeit in den Zeitpunkt vor der Flucht der Deutschen aus ihren ehemaligen östlichen Siedlungsgebieten? Wenn ja welche sind da gemeint? --Elektrofisch 16:14, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Aus Sicht der Vertriebenenverbände wohl alles davon. Siehe Giros Link weiter oben.-- Alt Wünsch dir was! 16:26, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Das in der Charta postulierte Recht auf die Heimat wird von den Vertriebenenpolitikern nach den jeweils herrschenden politischen Verhältnissen immer wieder neu interpretiert. Beispielsweise sind diejenigen, die die Gültigkeit des Münchner Abkommens behaupten, heute in den sudetendeutschen Landsmannschaften wohl eher in der Minderheit. Zu Adenauers Zeiten war das noch etwas anders. Das Recht auf die Heimat soll also bestimmte außenpolitische Forderungen der Vertriebenen begründen und es soll die deutsche Bundesregierung auf deren Vertretung gegenüber den Vertreiberstaaaten (wozu wegen des Potsdamer Abkommens auch die USA, die SU und Großbritannien gezählt werden müssen) verpflichten. Außerdem gibt es auch noch eine andere Schiene: Menschenrechtsaktivitäten mit dem Bestreben, ein solches Recht im UN-Rahmen international zu verankern. Diese Aktivitäten, die ein Recht auf die Heimat als Menschenrecht etablieren wollen, zielen auf so etwas wie ein generelles Vertreibungsverbot. Gleichzeitig gibt es Menschenrechtsaktivitäten innerhalb der UN mit einem ganz ähnlichen Ziel, einem Verbot Ethnischer Säuberungen. Giro Diskussion 18:40, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Mal ein konstruktiver Beitrag, Giro. Das sind genau die Themen, die der Artikel aufgreifen sollte. Von der allgemeinen Begriffsbehandlung bis zu den Besonderheiten, wie der Vereinnahmung des Begriffs durch die Vertriebenenverbände zur Durchsetzung politischer Ziele. --Oltau 19:09, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Grade die Gesellschaft für bedrohte Völker zeigt das m.E. recht gut, die unterstützte ja zum Einen auch die Forderung nach Entschädigungszahlungen an Heimatvertriebene, setzt sich aber zum Anderen auch für autochthone Minderheiten in aller Welt ein.-- Alt Wünsch dir was! 19:22, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Was den Inhalt angeht: Vielleicht kann ja Benatrevqre etwas dazu in den Artikel setzen, ein Überblick über die juristischen Konzepte wäre aufschlussreich.-- Alt Wünsch dir was! 19:49, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Engführung des Themas

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Es besteht wohl Konsens, dass dieser Artikel keine Werbung für Positionen des BDV enthalten darf. Gleichwohl wird dessen Auffassung vom Wesen des Begriffs „Heimat“ übernommen (= die verlorene Heimat im Osten, auf die angeblich noch Kinder und Kindeskinder Anspruch haben).
Abgesehen davon, dass der Aspekt der angeblichen „Vererbbarkeit“ des „Rechts auf Heimat“ auf Menschen, bei denen die Migration zum bloßen Hintergrund verblasst ist, bislang noch nicht thematisiert und problematisiert wurde, stellt sich die Frage, ob „Heimat“ nur das ist, was der BDV darunter versteht.
Ein Blick in den Artikel „Heimat“ zeigt, dass man ein „Recht auf Heimat“ auch in dem Sinne verstehen könnte, dass z.B. Menschen davor geschützt werden, ihre Dörfer aufgeben zu müssen, weil sie Braunkohlenbaggern (vgl. Z.B. den Beitrag eines Thomas Grützner hier!) oder einem Stauseeneubau zum Opfer fallen sollen. Da der Begriff „Heimat“ (außer in Art. 3 (3) GG) kein Begriff des positiven deutschen Rechts ist, wäre eine derartige Interpretation nicht abwegig, zumal auch die Größe des Gebiets, das „Heimat“ genannt wird, weit unterhalb der von Ländern liegen kann. --CorradoX, 10:14, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Klarstellung zum Aspekt „Vererbbarkeit von Ansprüchen“

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In den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland ging es darum, dass Ansprüche aus dem Lastenausgleich bei Vertriebenen von der Erlebnisgeneration auf deren Kinder übergingen. Das hat aber in der Tat mit dem Komplex „Recht auf Heimat“ nichts zu tun. CorradoX, 10:01, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Israel

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Warum wird hier das Thema Israel und Zionismus rausgelöscht? -- Ilsenkraut 20:53, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten

da mal lesen, besonders die Grundprinzipien. Alle Grundprinzipien Giro Diskussion 21:11, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Lieber Giro, du hast Ilsenkrauts Frage nicht beantwortet. Ich weiß ja nicht, wieviel Ahnung du vom Umgang mit Normen hast, aber eigentlich ist es bei Regelverstößen üblich, den Verstoß, den jemand begangen haben soll, exakt (!) zu benennen, und zwar mit genauer Angabe der Vorschrift nebst fallbezogener Interpretation derselben.
Was den Fall Israel anbelangt, so gehört das Stichwort sehr wohl in den Artikel „Recht auf Heimat“: Ein Staat lädt ganz offiziell Menschen, die niemals in ihm gelebt haben und deren Vorfahren ebenfalls seit Jahrhunderten anderswo gelebt haben, ein, in „ihre wahre Heimat“ zu emigrieren. Das zeigt, dass es sehr wohl maßgebliche politische Kräfte auch außerhalb Deutschlands gibt, die die Existenz eines „Rechts auf Heimat“, zumindest für bestimmte Gruppen von Menschen, bejahen.
Dass das Letztgenannte nur in einem sehr weiten Sinn eine Antwort auf Bauböcks Argumentation darstellt, gebe ich allerdings zu. --CorradoX 19:12, 13. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Überarbeitung der Ausführungen über Bauböck

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Der Abschnitt „Wissenschaftliche Beurteilung“ weist erhebliche Mängel auf:

  • Man kann Migration positiv bewerten und trotzdem gegen Vertreibungen sein. Durch die Art der Bezugnahme auf Bauböck wird der Eindruck erweckt, dieser billige Vertreibungen, da ja Migration im Prinzip nichts Schlimmes sei.
  • Die Behauptung, Menschen, die noch nie in einem Land gelebt hätten, hätten nirgendwo ein Recht darauf, in das betreffende Land einzuwandern, ist nachweislich falsch. Es gibt sehr wohl Staaten, die bestimmten Menschen, die nie auf dem Territorium des betreffenden Landes gelebt haben, einen Rechtsanspruch auf Einwanderung gewähren. Richtig ist, dass die meisten, die in ein Land einwandern wollen, durch die Berufung auf ein „Recht auf Heimat“ bei den für die Aufnahme zuständigen Behörden nur ein müdes Lächeln hervorrufen.
  • „Immigranten“ sind Menschen, die in ein Land einwandern. In aller Regel geht dem eine Antragstellung voraus. Diejenigen, die offiziell mit dem angeblichen „Recht auf Heimat“ argumentierten, tun dies bei der Antragstellung zur Genehmigung der Einwanderung, sind also noch keine Immigranten. --CorradoX 19:28, 13. Mai 2010 (CET)Beantworten
Bauböck entfernt sich weit von dem ursprünglichen Kontext des Diskurses über das „Recht auf Heimat“, bei dem es um die Frage ging, ob „Heimatvertriebene“ ein Recht auf Rückkehr in ihre alte Heimat oder wenigstens ein Recht auf „Schadensersatz“ haben.
Er berücksichtigt in seiner Kritik alle Situationen, in denen jemand das „Recht auf Heimat“ als Argument anführen könnte.
Situation 1: Starke Push-Faktoren sorgen dafür, dass jemand seine alte Heimat verlassen muss. Das trifft auf Juden in Europa während der NS-Zeit und deutsche Schlesier nach dem Zweiten Weltkrieg ebenso zu wie auf die Bewohner Garzweilers und Tschernobyls. Bewohnern von Atollstaaten droht dieses Schicksal. Bauböck hat IMHO Recht, wenn er feststellt, dass es nicht allen Menschen, die von Situation 1 betroffen sind (und erst recht nicht den Menschen der Gruppen 2 und 3) nach der Migration schlechter geht als vorher.
Situation 2: Jemand, der in ein Land eingewandert ist, beansprucht, in seiner „neuen Heimat“ bleiben zu dürfen. Dieses Recht hat er nur bedingt, je nach Aufenthaltstitel.
Situation 3: Jemand, der noch nie in einem Land gelebt hat, betrachtet dieses gleichwohl als seine „eigentliche Heimat“, in der zu leben er ein Recht habe. In aller Regel wird dieser Anspruch von dem potenziellen Aufnahmeland zurückgewiesen, allerdings mit Ausnahmen: „Deutsche Volkszugehörige“ aus Russland u.a. ehemaligen Ostblockstaaten erhielten bis vor Kurzem die Garantie, in Deutschland leben zu dürfen, und Juden in aller Welt dürfen, wenn sie es wollen, Israelis werden und in Israel leben.
Der Abschnitt „Wissenschaftliche Beurteilung“ müsste so umformuliert werden, dass deutlich wird, was Bauböck zu den drei Situationen meint. --91.96.234.203, 9:08, 14. Mai 2010 (CET)
IMHO ist der Abschnitt jetzt so formuliert, dass alle damit leben können. Fälle wie die der Juden, die in Israel willkommen sind, stellen in der jetzigen Fassung keinen Widerspruch zum Ausgeführten mehr dar, da vor „Einreisewillige“ das wichtige Attribut „nicht privilegiert“ platziert wurde (jeder Staat hat das Recht, selbst zu bestimmen, wen er in der „Wir-Gruppe“ des eigenen Staatsvolks willkommen heißen will). --CorradoX, 9:43, 14. Mai 2010 (CET)
Absatz 2 in der Neufassung des Abschnitts „Wissenschaftliche Beurteilung“ behandelt einen Aspekt, der weiter oben noch gar nicht behandelt wurde: das „Recht auf Heimat“ als Abwehrrecht. Entsprechende Ausführungen müssten weiter oben ergänzt werden (vgl. auch die Ausführungen unter Heimat#Diskriminierung „Heimatfremder“). --91.96.254.43, 9:57, 15. Mai 2010 (CET)

Stagnation des Artikels - Völkerrecht

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Was wir hier im Artikel in den letzten 10 Jahren an Fortschritt erreicht haben, ist enttäuschend. Heute fiel mir auf, dass das Intro zwar völkerrechtliche Aspekte erwähnt, im weiteren Artikel dazu aber nichts mehr geschildert wird. Dazu gibt es aber juristische Fachliteratur, die über gut 2 Jahrzehnte rege publiziert wurde (bis zur neuen Ostpolitik Willy Brandts). Es interessierten sich offenbar sehr wenige wp-Autoren dafür. Übergeordnetes Stichwort sind die Volksgruppenrechte. Heisse Themen waren die Rückkkehrrechte ausgewiesener Volksgruppen. Vererbbat? Verjährung? Was sollten die Leute für Rechte haben, die sich in den Gebieten angesiedelt hatten, die von Deutschen freigeräumt worden waren? Sollten die wieder weg? Sollten die nur etwas zusammenrücken, damit Platz für Eückkehrer entstünde? Es kam zu übersteigerten Ansprüchen, die von den westdeutschen Alliierten nicht unterstützt wurden und einer Anerkennung von Volksgruppenrechten durch die Vereinten Nationen im Weg waren. Letztlich war es auch eine abgehobene Funktionärsdebatte, denn wer wollte schon in ein Land unter kommunistischer Herrschaft zurückkehren? Wenige, Zählungen wurden wohlweislich verhindert. Dementsprechend waren dann Entschädigungsansprüche mit denselben juristischen Fragestellungen Thema. Als für solche Ansprüche sogar die politische Unterstützung durch die Bunndesregierung ausblieb, kam die Idee auf, die Verhandlungen mit den "Vertreiberstaaten" nicht weiter der deutschen Au0enpolitk zu überlassen, sondern selbst zu übernehmen. Damit das funktionieren sollte, sollten "Gruppenrechte" mit Völkerrechtssubjektivität zuerkannt werden, die dann bei den Leitungen der Gruppen liegen sollte. Wo auch sonst, saßen im den Leitungen der Vertriebenenverbände doch häufig führungsgewohnte Altnazis. Also, viellecht baut jemand künftig ein Kapitel darüber ein. Und sonst wünsche ich allen gesunde Weihnachten! 2001:16B8:2AF5:C400:C2:FDF9:C46F:D09E 01:07, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Wenn du die Literatur kennst, wäre es doch schön, wenn du einen Beitrag zu diesem Artikel leistest und einen Absatz dazu schreibst. Beachte dabei WP:BLG. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 07:35, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Danke für die freundliche Einladung. Zu Originalliteratur sollte ein wp-Autor sich auf die publizistische Spur von Herbert Czaja begeben (Ausgleich mit Osteuropa. Versuch einer europäischen Friedensordnung) und von dort aus weiterhangeln. Juristische Fachartikel zu Einzelfragen findet man in Zeitschriften mit Schwerpunkt auf Internationale Politik oder Völkerrecht. Davon gibt es nur eine Handvoll. Wer das Thema detailliert bearbeiten möchte, braucht Zugang zu den Archiven von Uni-Bibliotheken, denn online gibt es meines Wissens keinen der alten Zeitschriftenbände. Manchen Band wird man auch nur über Fernleihe bekommen. Völkerrechtler, die damals publizierten, hatte auch öfter recht konservative Vorstellungen vom Völkerrecht. Das zu beurteilen braucht es einigen juristischen und politischen Sachverstand, eine Kombination, die unter den wp-Autoren ziemlich selten ist. Am schwersten zu finden wird wohl zusammenfassende "Tertiärliteratur" sein, denn das Thema ist sein Schmuddelimage nie losgeworden. Weiter schöne Festtage wünsche ich -89.247.254.38 20:58, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Könntest du das nicht in die Hand nehmen, du scheinst doch gut im Stoff zu stehen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 23:04, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten
So wirklich tief jetzt auch nicht, das letztemal habe ich mich im Zusammenhang mit der Neuordnung Europas durch Roosevelt und Churchill 1941 damit befasst. Mich interessiert daran eigentlich ein anderer Aspekt, nämlich die Gruppenrechte bzw. die kollektiven Rechte. Deutschland (und Österreich) sind mit ihren "Volksgruppen" und deren Forderungen nach kollektiven Rechten eher spezielle Themen, die überfrachtet sind mit deutsch-völkischer Geschichte. Diese wird ihrerseits auch fast nur noch als NS-Geschichte wahrgenommen, nicht mehr als Ergebnis anti-dynastischer Nationalismen, als Ergebnis des Zerfalls von multikulturellen Staaten nsch großen Kriegen. Der Rest der Welt befasst sich beim Thema der Gruppenrechte sozusagen mit dem Gegenteil, nämlich mit Immigrationsfolgen und vergleichsweise neuen multikulturellen Staaten, die nicht im "alten Europa" liegen. Darüber gibt es ziemlich viel amerikanische Fachliteratur, einen Diskussionsprozess bei den Vereinten Nationen, und die Konfliktlinien liegen natürlich ziemlich anders. Das interessiert mich persönlich mehr. Für die deutsche Vertreibungsthematik wird sich schon irgendwann ein interessierter wp-Autor finden. Von mir gab es dazu die Anhaltspunkte oben. Außerdem passe ich immer noch etwas auf, dass nicht zuviel Ideologie von Rechts- oder Linksaußen einfließt. 2001:16B8:2AB7:F00:1533:D7E5:FC1F:5681 22:31, 26. Dez. 2020 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 06:30, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten