Kieferbruch

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Kieferbruch steht für:

Kieferbruch ist die offizielle (wenn auch nicht korrekte) Kurzbezeichnung des Teils 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (BEMA) zahnärztlicher Leistungen. BEMA Teil 2 regelt jedoch nicht die der Behandlung des Kieferbruchs. Diese erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Siehe Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen#Teil 2 – Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe)