Der deutsche Kreis Schwelm in dem zur preußischen Provinz Westfalen gehörenden Regierungsbezirk Arnsberg bestand in der Zeit zwischen 1887 und 1929.
Der Kreis Schwelm umfasste am 31. Juli 1929:
- die 2 Stadtgemeinden Gevelsberg und Schwelm und weitere
- 10 Landgemeinden.
Verwaltungsgeschichte
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwies sich die Fläche des westfälischen Landkreises Hagen i. W. im Ruhrgebiet als zu groß. Eine Verkleinerung erschien erforderlich.
Dadurch entstand am 1. April 1887 auf dem bisherigen Kreisgebiet der neue Kreis Schwelm. Er setzte sich aus den Stadtgemeinden Gevelsberg und Schwelm und den Ämtern Ennepe, Haßlinghausen, Langerfeld, Nächstebreck, Sprockhövel und Vörde zusammen. Der Landrat nahm seinen Sitz in Schwelm.
Mit dem 5. August 1922 wurden die Landgemeinden Langerfeld und Nächstebreck aus dem Kreis Schwelm in den Stadtkreis Barmen eingegliedert.
Am 1. August 1929 verlor der Kreis Schwelm seine Selbstständigkeit und ging im neu geschaffenen Ennepe-Ruhrkreis (damals mit einem Bindestrich!) auf.
Kommunalverfassung
Die Kreis Schwelm gliederte sich in die Stadtgemeinden Gevelsberg und Schwelm, ferner in Landgemeinden, die in Ämtern zusammengefasst waren.
Für diese galt bis zur Auflösung des Kreises
- die Städte-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856
- die Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856
Die Kreisverfassung richtete sich nach der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886.