Der Kreis Schwelm war ein deutscher Landkreis in dem zur preußischen Provinz Westfalen gehörenden Regierungsbezirk Arnsberg. Er bestand von 1887 bis 1929.
Verwaltungsgeschichte
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im Ruhrgebiet im 19. Jahrhundert erwies sich die Fläche des westfälischen Landkreises Hagen i. W. als zu groß. Eine Verkleinerung erschien erforderlich. Deswegen wurde am 1. April 1887 der westliche Teil des Landkreises Hagen abgespalten und zum neuen Kreis Schwelm zusammengefasst.
Er setzte sich aus den Stadtgemeinden Gevelsberg (Stand 31. Dezember 1910: 18.938 Einwohner) und Schwelm (20.438), sowie aus den sechs Ämtern Ennepe, Haßlinghausen, Langerfeld, Nächstebreck, Sprockhövel und Voerde zusammen. Die Ämter wiederum setzten sich aus den Gemeinden Gennebreck (um 1900: 2182 Einwohner), Haßlinghausen (4282), Hiddinghausen I und II (889 bzw. 269), Langerfeld (14.832), Linderhausen (1158), Mühlinghausen (6372), Nächstebreck (3296), Niedersprockhövel (3965), Obersprockhövel (1686), Oelkinghausen (2878), Schweflinghausen (740) und Voerde (7842) zusammen.[1] Der Landrat nahm seinen Sitz in Schwelm.
Mit dem 5. August 1922 wurden die Landgemeinden Langerfeld und Nächstebreck aus dem Kreis Schwelm in den Stadtkreis Barmen eingegliedert.
Am 1. August 1929 verlor der Kreis Schwelm seine Selbstständigkeit und ging zusammen mit dem ebenfalls aufgelösten Landkreis Hagen im neu geschaffenen Ennepe-Ruhrkreis (anfangs mit einem Bindestrich!) auf.
Landräte
- 1887–1890: Paul Martinius
- 1890–1920: Ludwig Harz
- 1920–1921: August Erdmann
- 1921–1925: Fritz Graf
- 1925 : Erdmann
- 1925–1927: Heinrich Acker
Kommunalverfassung
Die Kreis Schwelm gliederte sich in die Stadtgemeinden Gevelsberg und Schwelm, ferner in Landgemeinden, die in Ämtern zusammengefasst waren.
Für diese galt bis zur Auflösung des Kreises
- die Städte-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856
- die Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856
Die Kreisverfassung richtete sich nach der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886.