Hirtenbrief

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Der Hirtenbrief, auch Hirtenwort genannt, ist in der römisch-katholischen Kirche und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ein Rundschreiben eines Bischofs an die Gläubigen seines Bistums. Sie befassen sich hauptsächlich mit Fragen des Glaubens und, damit verbunden, gesellschaftlicher Entwicklungen. Die Bezeichnung Hirtenbrief ist dabei abgeleitet von der Hirtenaufgabe des Bischofs in der der Kirche.

Geschichte

Von den Briefen der Apostel Paulus und Petrus an die ersten christlichen Gemeinden abgesehen, wird erst im 16. Jahrhundert von einem Bischof berichtet, der zum Osterfest an die Gläubigen seines Bistums schrieb. Dieser erste Hirtenbrief stammt vom hl. Karl Borromäus, dem Erzbischof von Mailand.

In Deutschland schreiben die Bischöfe den Gläubigen ihres Bistums seit dem 18. Jahrhundert einen sogenannten Fastenhirtenbrief, der am ersten Fastensonntag verlesen wird. Hirtenbriefe werden in der Regel in den Heiligen Messen des auf die Veröffentlichung folgenden Sonntag der Gemeinde verlesen oder in schriftlicher Form den Gottesdienstbesuchern zur Kenntnis gegeben.

Päpstliche Hirtenbriefe

Auch der Papst schreibt als Haupt des Bischofskollegiums und Bischof von Rom Hirtenbriefe[1], die nicht mit Enzykliken zu verwechseln sind. Bei diesen Hirtenbriefen handelt es sich um apostolische Schreiben an die Bischöfe oder die Gläubigen einer bestimmten Region oder eines Landes. Auch diese Hirtenbriefe werden in den Gemeinden in schriftlicher oder gesprochener Form veröffentlicht.

Einzelnachweise

  1. Hirtenbrief des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. an die Katholiken in Irland. Libreria Editrice Vaticana, 19. März 2010, abgerufen am 12. März 2012.

Literatur