Maklervertrag kündigen: Alle Infos & Rechte

Maklervertrag kündigen:
Dieser Schritt sollte gut überlegt sein

Unzufriedenheit mit dem Makler, eine Änderung der privaten Situation oder Verkaufsabsicht: Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Immobilienverkäufer dazu entschließen, einen Maklervertrag zu kündigen. Erfahren Sie hier, warum dieser Schritt gut überlegt sein sollte.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Unbefristeter Maklervertrag: Kann jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.

  • Befristeter Maklervertrag: Kann nur zum Ende der Laufzeit fristgerecht gekündigt werden oder bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ außerordentlich gekündigt werden.

  • Wenn Sie mit Ihrem derzeitigen Makler unzufrieden sind und nach einem zuverlässigen neuen Makler suchen, können wir Ihnen gerne unverbindlich passende Maklerempfehlungen geben!

Inhaltsverzeichnis

  1. Maklervertrag kündigen

    1. 1.1 Wie kann ich als Käufer oder Verkäufer einen Maklervertrag kündigen?

    2. 1.2 Kann ich einen geschlossenen Maklervertrag widerrufen?

    3. 1.3 Kann der Maklervertrag bei zu langer Vertragslaufzeit gekündigt werden?

  2. Befristeter Maklervertrag

    1. 2.1 Wann endet ein befristeter Maklervertrag?

    2. 2.2 Was ist ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Maklerverträgen?

  3. Schadensersatz

    1. 3.1 Haben Makler einen Schadensersatzanspruch?

    2. 3.2 Was sind mögliche Rechtsfolgen einer unberechtigten Kündigung?

    3. 3.3 Ersatzansprüche: Gibt es Schadensersatz für Immobilieneigentümer?

  4. Maklervertrag kündigen – FAQ

1. Maklervertrag kündigen

1.1 Wie kann ich als Käufer oder Verkäufer einen Maklervertrag kündigen?

Ob und wie sich ein Maklervertrag kündigen lässt, hängt vor allem davon ab, ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist. Unbefristete Maklerverträge können Immobilienverkäufer oder Kaufinteressenten jederzeit und fristlos kündigen. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig. Mit der Kündigung des Maklervertrags enden die Verkaufs- beziehungsweise Vermittlungsbemühungen der Maklerin unmittelbar. Eine Kündigung des Maklervertrags ist übrigens auch durch den Makler möglich.

Generell empfiehlt es sich, Maklerverträge schriftlich zu kündigen. Bei schriftlich geschlossenen Verträgen ist dies sogar zwingend notwendig.

1.2 Kann ich einen geschlossenen Maklervertrag widerrufen?

Seit 13. Juni 2014 haben Käuferinnen und Verkäufer die Möglichkeit, einen geschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Maklerin (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen wurde. Immobilienmakler haben die Pflicht, ihre Kunden über deren Recht zum Widerruf schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt für alle Geschäfte, für die die Kundin im Falle der Vertragserfüllung eine Provision zahlen müsste.

Gut zu wissen:

Es ist auch möglich, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist vermittelnd tätig wird, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt. Erfüllt er seine Vermittlungstätigkeit im Zeitraum der Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht.

1.3 Kann der Maklervertrag bei zu langer Vertragslaufzeit gekündigt werden?

Auch die Vertragslaufzeit selbst kann ein Grund dafür sein, einem Makler zu kündigen. Eine ungerechtfertigt lange Vertragslaufzeit kann dazu führen, dass ein Vertrag als sittenwidrig gilt. Nach § 138 BGB wird der Vertrag damit nichtig.

In der Regel werden Vertragslaufzeiten zwischen sechs und acht Monaten als rechtmäßig eingestuft. Ist eine Immobilie schwer zu vermarkten, kommt auch eine längere Laufzeit infrage. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an.

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2. Befristeter Maklervertrag

2.1 Wann endet ein befristeter Maklervertrag?

Ein befristeter Maklervertrag endet hingegen, wenn die darin vereinbarte Frist abgelaufen ist. Voraussetzung dabei ist, dass keine automatische Verlängerung des Vertrags nach Fristende vereinbart wurde. Die Kündigung eines befristeten Vertrags ist nur möglich, wenn die ursprünglich vereinbarte Frist bereits abgelaufen ist beziehungsweise sich der Vertrag bereits in der Verlängerung befindet.

Einzige Ausnahme: Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

2.2 Was ist ein außerordentliches Kündigungsrecht bei befristeten Maklerverträgen?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht ermöglicht es Immobilienverkäufern und -käufern, den Maklervertrag fristlos zu kündigen. Voraussetzung dafür ist nach § 626 BGB, dass der Eigentümer einen „wichtigen Grund“ hat, der es unzumutbar macht, den Vertrag fortzusetzen. Dieser liegt beispielsweis vor, wenn ein Makler eine schwerwiegende Pflichtverletzung begeht. Der Eigentümer beziehungsweise Kaufinteressent muss die Kündigung des Maklervertrags dafür innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung dieser Pflichtverletzung kündigen. Auf Verlangen der Maklerin ist der Kündigende verpflichtet, den Kündigungsgrund umgehend mitzuteilen.

Diese Pflichtverletzungen kommen als Kündigungsgründe für Immobilienverkäufer infrage

Der Hausmakler bzw. Wohnungsmakler oder Grundstücksmakler inseriert die Immobilie/ das Grundstück nicht wie vereinbart

Trotz vorhandener Interessenten arrangiert der Makler keine Besichtigungen

Die Maklerin senkt den Verkaufspreis : ohne Absprache mit dem Eigentümer – zum Beispiel, um einen eigenen Vorteil (Folgeauftrag) daraus zu ziehen

Tipp:

Egal, ob ein rechtsgültiger Kündigungsgrund vorliegt, oder nicht: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Makler, wenn Sie die gemeinsame Zusammenarbeit beenden möchten. Da Sie als Verkaufender nicht verpflichtet sind, einen von ihm vorgeschlagenen Interessenten als Käufer zu akzeptieren, wird er an dem Auftrag nicht festhalten wollen.

3. Schadensersatz

3.1 Haben Makler einen Schadensersatzanspruch?

In der Regel erhält der Makler seinen Lohn in Form der Maklerprovision bzw. Maklerkosten erst im Erfolgsfall, sprich: mit dem Zustandekommen des KaufvertragsEine Vertragskündigung seitens der Verkäuferin kann dennoch Schadensersatzansprüche durch den Makler rechtfertigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Makler zum Zeitpunkt der Kündigung des Maklervertrags bereits begonnen hat, die Immobilie zu vermarkten. Laut § 652 BGB können auf den Verkäufer Kosten zukommen, wenn bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, dass der Makler auch unabhängig vom Erfolgsfall einen Lohn für seine Verkaufsbemühungen erhält. Immobilieneigentümer, die ihren Maklervertrag kündigen, müssten eine Aufwandsentschädigung zahlen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

  • Eine Aufwandsentschädigung kann unter bestimmten Umständen anfallen.

  • Diese Regelung gewährleistet, dass der Makler für seine Mühen und Ausgaben angemessen entschädigt wird, selbst wenn der Verkauf nicht erfolgreich ist.

  • Möglicher Schadensersatz wird im Voraus vereinbart und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art der Immobilie, dem erwarteten Verkaufspreis und den Bemühungen des Maklers.

3.2 Was sind mögliche Rechtsfolgen einer unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber?

Ein Schadensersatzanspruch besteht insbesondere dann, wenn die Kündigung durch den Immobilieneigentümer unwirksam ist oder der Auftraggeber selbst eine Pflichtverletzung begangen hat. Dies ist etwas der Fall, wenn er trotz eines vereinbarten Alleinauftrags eine weitere Maklerin mit der Käufersuche beauftragt. Der Makler hat dann Anspruch auf den entgangenen Gewinn als Schadensersatz. Allerdings muss er dafür belegen, dass er auch einen Käufer für die Immobilie hätte finden können.

3.3 Ersatzansprüche: Gibt es Schadensersatz für Immobilieneigentümer?

Ebenso wie Makler unter Umständen bei Vertragsverstoß Ansprüche gegen Eigentümer geltend machen können, können auch Verkaufende und Kaufende umgekehrt Schadensersatz von ihrem Makler fordern. So kann ein Käufer etwa Schadensersatz fordern, wenn die Maklerin ihm falsche Informationen zur Nutzung oder dem Zustand eines Gebäudes gibt. Um sich vor derartigen Ansprüchen zu schützen, schließen manche Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Die Versicherung greift bei Beratungsfehlern und deckt diese ab.

Gut zu wissen:

Verlassen Sie sich bei der Maklerwahl nicht allein auf Ihr Bauchgefühl, sondern auf Erfahrung. Die Homeday-Makler und - Maklerinnen kennen den Immobilienmarkt in Ihrer Region und wissen, was Ihr Grundstück, Haus oder Ihre Wohnung wert sind. Sie möchten Ihren Immobilienwert erfahren? Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von Homeday finden Sie ihn schnell und unverbindlich heraus.

4. Wie kommt ein Maklervertrag zustande?

In welcher Form ein Maklervertrag geschlossen werden muss, hängt davon ab, welche Art von Immobilie vermittelt werden soll. Das im Dezember 2020 eingeführte Gesetz zur Provisionsteilung schreibt vor, dass Maklerverträge zur Vermittlung von Einfamilienhäusern und Wohnungen zwingend in Textform (z. B. per E-Mail) zu schließen sind. Maklerverträge für Immobilientypen, die nicht unter das Gesetz fallen, bedürfen nicht der Textform. Es empfiehlt sich aber dennoch, einen Maklervertrag schriftlich zu schließen, um Missverständnisse auszuschließen.

5. Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Maklerverträge werden in der Regel befristet oder unbefristet geschlossen. Dabei gibt es drei verschiedene Arten von Maklerverträgen, die sich danach unterscheiden, wer die Immobilie vermitteln soll:

 Wer darf Käufer suchen?Reservierung für Interessenten möglich?Motivation des Maklers
Einfacher MaklervertragMehrere Makler und der VerkäuferNeinGering
MakleralleinauftragEin Makler und der VerkäuferNeinHoch
Qualifizierter AlleinauftragEin MaklerJaHoch

Umfassende Informationen zu den einzelnen Vertragsarten, ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie den Vertragsinhalten und -klauseln erhalten Sie in unserem Ratgeber Maklervertrag.

6. Ist es möglich, nach der Kündigung des Maklervertrags privat zu verkaufen?

Häufig stellt sich die Frage, ob es möglich ist, einen Maklervertrag vorzeitig zu kündigen und das Objekt privat zu verkaufen. Eine solche Option kann unter bestimmten Umständen durchaus in Betracht gezogen werden. Bevor Sie jedoch diesen Schritt gehen, sollten Sie den bestehenden Vertrag sorgfältig prüfen. In den meisten Fällen beinhalten Maklerverträge eine vereinbarte Laufzeit und eine Kündigungsfrist. Wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden möchten, empfiehlt es sich, mit dem Makler eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, die Zusammenarbeit mit dem Makler ruhen zu lassen und den Verkauf eigenständig voranzutreiben. Es ist jedoch ratsam, vorab die genauen vertraglichen Bedingungen zu überprüfen, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden.

Maklervertrag kündigen – FAQ

Wieso kann ein Maklervertrag gekündigt werden?

Ob und wie sich ein Maklervertrag kündigen lässt, hängt vor allem davon ab, ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist. Haben Sie einen unbefristeten Maklervertrag geschlossen, können Sie dem Makler jederzeit fristlos kündigen. Einen Grund dafür müssen Sie nicht angeben. Ein befristeter Maklervertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden, wenn ein “wichtiger Grund” vorliegt. Darüber hinaus kann auch eine ungerechtfertigt lange Vertragslaufzeit dazu führen, dass ein Vertrag als sittenwidrig gilt und nach § 138 BGB nichtig wird. Mehr zum Thema Makleralleinauftrag kündigen

Kann der Maklervertrag bei zu langer Vertragslaufzeit gekündigt werden?

Es ist möglich, einen Maklervertrag wegen einer zu langen Vertragslaufzeit zu kündigen, wenn diese nach § 138 BGB als sittenwidrig gilt. In der Regel werden Vertragslaufzeiten zwischen sechs und acht Monaten als rechtmäßig eingestuft. Ist eine Immobilie schwer zu vermarkten, kommt auch eine längere Laufzeit infrage. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an.

Kann ich als Verkäufer vom Maklervertrag zurücktreten?

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, als Verkäufer vom Maklervertrag zurückzutreten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Konsequenzen des Rücktrittsverfahrens im jeweiligen Maklervertrag festgelegt sind. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Rücktrittsbestimmungen zu verstehen. In einigen Fällen kann eine vorzeitige Vertragsbeendigung mit Kosten oder anderen rechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vor einem Rücktritt mit dem Makler in Verbindung zu setzen und die Situation zu besprechen, um mögliche Auswirkungen zu klären.

Wie kündigt man ein Maklermandat?
  1. Überprüfen Sie den Maklervertrag: Lesen Sie den Vertrag gründlich durch und suchen Sie nach Informationen zur Kündigung. Achten Sie auf Fristen, Modalitäten und eventuelle Kosten oder Konsequenzen.

  2. Schriftliche Kündigung: Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung, in der Sie klar angeben, dass Sie das Maklermandat beenden möchten. Geben Sie das Datum an und verwenden Sie eine eindeutige Sprache. Achten Sie darauf, die Kündigung rechtzeitig zu versenden, um eventuelle Fristen einzuhalten.

  3. Versand der Kündigung: Senden Sie die Kündigung auf dem von Ihrem Makler bevorzugten Kommunikationsweg. Dies kann per Post, E-Mail oder Fax sein. Beachten Sie möglicherweise erforderliche Nachweise wie Einschreiben oder Lesebestätigung bei E-Mails.

  4. Dokumentation: Behalten Sie eine Kopie der Kündigung sowie alle Kommunikation und Nachweise der Kündigung aufbewahrt. Dies kann bei eventuellen Unstimmigkeiten oder Rechtsfragen nützlich sein.

  5. Kommunikation mit dem Makler: Informieren Sie den Makler zusätzlich mündlich über Ihre Kündigung, um sicherzustellen, dass die Information angekommen ist. Klären Sie mögliche offene Fragen oder Unklarheiten und bitten Sie um Bestätigung des Erhalts der Kündigung.

Wann endet ein befristeter Maklervertrag?

Ein befristeter Maklervertrag endet, wenn die darin vereinbarte Frist abgelaufen ist. Voraussetzung ist, dass keine automatische Verlängerung des Vertrags nach Fristende vereinbart wurde. Die Kündigung eines befristeten Vertrags ist nur möglich, wenn die ursprünglich vereinbarte Frist bereits abgelaufen ist beziehungsweise sich der Vertrag bereits in der Verlängerung befindet. Einzige Ausnahme: Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Mehr zur Kündigungsfrist beim Maklervertrag erfahren

Kann man bei einem Maklervertrag sein Haus auch privat verkaufen?

Ob Sie Ihr Haus trotz eines bestehenden Maklervertrags auch privat verkaufen können, hängt von der Art Ihres Maklervertrags ab. Bei einem Einfachen Maklervertrag oder Alleinauftrag dürfen auch Sie als Eigentümer einen Käufer suchen und Ihr Haus ohne Maklerin verkaufen – vorausgesetzt, der Kontakt zum Käufer kam nicht über die Maklerin zustande. Bei einem Qualifizierten Alleinauftrag darf einzig Ihr Makler die Immobilie vermarkten. Verkaufen Sie dennoch privat, müssen Sie u. U. Schadensersatz an den Makler zahlen. Unter Umständen ist es möglich, den Maklervertrag zu kündigen und privat zu verkaufen.

Was bedeutet das Widerrufsrecht bei Maklern?

Seit 13. Juni 2014 haben Kaufende und Verkaufende die Möglichkeit, einen geschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen wurde. Immobilienmakler haben die Pflicht, ihre Kundeninnen über deren Recht zum Widerruf schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt für alle Geschäfte, für die der Kunde im Falle der Vertragserfüllung eine Provision zahlen müsste.

Themengebiet: Immobilienmakler

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.

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