Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Darum ist sie beim Immobilienverkauf wichtig
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine der wichtigsten Unterlagen beim Immobilienverkauf. Erfahren Sie hier unter anderem, was das Dokument beinhaltet, wer es ausstellt und wann Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht brauchen.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es Fälle, in denen ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauche?
Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Darlehen wichtig?
Platzt der Immobilienkauf ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung?
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Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (offizieller Begriff: „Bescheinigung nach Steuersachen“) informiert über das Steuerverhalten einer Person. Das heißt, sie gibt Auskunft darüber, ob ein Steuerpflichtiger regelmäßig seine Steuererklärung einreicht oder ob er Steuerrückstände hat. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich auf steuerliche Fakten und ist generell wertfrei.
Warum ist die Bescheinigung beim Immobilienverkauf wichtig?
Um einen Immobilienverkauf erfolgreich abzuschließen, ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von entscheidender Bedeutung. Denn sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt den Käufer einer Immobilie im Grundbuch als neuen Eigentümer eintragen kann. Der Grund: Mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung weist der Käufer nach, dass er in steuerlicher Hinsicht zuverlässig ist. Konkret belegt er damit, dass er die Grunderwerbsteuer für die Immobilie gezahlt hat.
In §22 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz), der gesetzlichen Grundlage für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, klingt das so:
„Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist.“
Die Grunderwerbsteuer zählt genau wie beispielsweise die Kosten für den Notar zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf und wird einmalig erhoben. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 Prozent (Sachsen, Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) des Kaufpreises. Prinzipiell sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. In der Regel vereinbaren beide Parteien jedoch im Kaufvertrag der Immobilie, dass der Käufer die Steuer zahlt.
Gibt es Fälle, in denen ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauche?
In einigen Ausnahmefällen brauchen Immobilienkäufer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt: