Template:PD-Yugoslavia/de
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Dieses in Jugoslawien erstveröffentlichte Werk ist gemeinfrei, weil seine Urheberrechte nach dem jugoslawischen Urheberrechtsgesetz von 1978, das eine urheberrechtliche Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin und für Fotographien oder Werke der angewandten Kunst von 25 Jahren vorsah, abgelaufen sind. Dies gilt für Werke, die vor der Auflösung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien im Jahr 1991 veröffentlicht wurden.
Die Werk erfüllt eines der folgenden Kriterien:
Es muss eine Quelle angegeben sein, damit der Status überprüft werden kann. Nach diesen Stichdaten werden die Vorlagen der jugoslawischen Nachfolgestaaten verwendet: {{PD-Slovenia}}, {{PD-Croatia}}, {{PD-Bosnia and Herzegovina}}, {{PD-Macedonia}}, {{PD-Montenegro}} oder {{PD-Serbia}}.
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