Schulrecht
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Schulrecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Schulrecht | die Schulrechte |
Genitiv | des Schulrechtes des Schulrechts |
der Schulrechte |
Dativ | dem Schulrecht | den Schulrechten |
Akkusativ | das Schulrecht | die Schulrechte |
Worttrennung:
- Schul·recht, Plural: Schul·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃuːlˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Schulrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gesamtheit der Gesetze und Normen, die das Schulwesen betreffen
- [2] Recht, eine Schule besuchen zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Schule und dem Substantiv Recht
Oberbegriffe:
- [1, 2] Recht
Beispiele:
- [1] „Die Schulverwaltung hatte bezweifelt, dass der Unterricht der Islamischen Föderation dem Berliner Schulrecht und verfassungsrechtlichen Grundlagen entsprechen.“[1]
- [2] In seinem Heimatland gab es kein Schulrecht, deshalb wanderte er aus.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Gesamtheit der Gesetze und Normen, die das Schulwesen betreffen
[2] Recht, eine Schule besuchen zu dürfen
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- [1] Wikipedia-Artikel „Schulrecht“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schulrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schulrecht“
- [1] Duden online „Schulrecht“
Quellen: