Zum Inhalt springen

Schulrecht

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Schulrecht (Deutsch)

[Bearbeiten]
Singular Plural
Nominativ das Schulrecht die Schulrechte
Genitiv des Schulrechtes
des Schulrechts
der Schulrechte
Dativ dem Schulrecht den Schulrechten
Akkusativ das Schulrecht die Schulrechte

Worttrennung:

Schul·recht, Plural: Schul·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃuːlˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schulrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Gesamtheit der Gesetze und Normen, die das Schulwesen betreffen
[2] Recht, eine Schule besuchen zu dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Schule und dem Substantiv Recht

Oberbegriffe:

[1, 2] Recht

Beispiele:

[1] „Die Schulverwaltung hatte bezweifelt, dass der Unterricht der Islamischen Föderation dem Berliner Schulrecht und verfassungsrechtlichen Grundlagen entsprechen.“[1]
[2] In seinem Heimatland gab es kein Schulrecht, deshalb wanderte er aus.

Übersetzungen

[Bearbeiten]
[1] Wikipedia-Artikel „Schulrecht
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schulrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schulrecht
[1] Duden online „Schulrecht

Quellen:

  1. Religionsunterricht: Erste Islamstunden an Grundschule. In: Der Tagesspiegel Online. 10. September 2001 (URL, abgerufen am 24. Oktober 2022).