Wikinews:Löschregeln
Jeder Benutzer kann Inhalte aus Seiten entfernen. Dadurch wird eine neue Version der Seite erzeugt. Die entfernten Inhalte sind über die alten Versionen einsehbar und können von jedem Benutzer erneut in die Seite eingefügt werden.
Administratoren können Seiten mit allen Versionen löschen. Sie sind dann für Nicht-Administratoren nicht mehr einsehbar. Administratoren können Inhalte so gelöschter Seiten einsehen und so gelöschte Seiten auch wiederherstellen.
Auf dieser Seite befinden sich die Regeln für das Löschen von Seiten.
Beantragung der Löschung einer Seite
[Bearbeiten]Da nur Administratoren Seiten löschen können und Administratoren in bestimmten Fällen vorher die Meinung anderer Benutzer einholen sollen, kann die Löschung einer Seite beantragt werden. Es gibt zwei Arten von Anträgen.
- Löschantrag: Nach der Beantragung wird sieben Tage über die etwaige Löschung diskutiert. An der Diskussion können sich alle Benutzer beteiligen. Nach sieben Tagen entscheidet ein Administrator, ob dem Antrag stattgegeben wird, er löscht dann die Seite, oder ob der Antrag abgelehnt wird, dann löscht er die Seite nicht.
- Schnelllöschantrag: Nach der Beantragung entscheidet ein Administrator sofort, ob dem Antrag stattgegeben wird, er löscht dann die Seite, oder ob der Antrag abgelehnt wird, dann löscht er die Seite nicht.
Administratoren können in bestimmten Fällen eine Seite löschen, ohne vorher eine weitere Meinung einholen zu müssen.
Verfahren beim Löschantrag
[Bearbeiten]- Der Löschantrag wird über die Seite Wikinews:Löschkandidaten gestellt. Der Antrag muss die zu löschende Seite nennen und begründet sein.
- Auf der zu löschenden Seite wird durch Einbindung der Vorlage Löschantrag auf den Antrag hingewiesen. Dazu fügt der Antragsteller
{{Löschantrag|~~~~}}
auf der zu löschenden Seite, im Quelltext ganz oben in die erste Zeile, ein. - Nun kann sieben Tage über den Antrag diskutiert werden. Es sollte nicht allein dafür oder dagegen gestimmt werden. Jeder Teilnehmer sollte sich auch mit der Begründung und den Argumenten der anderen Teilnehmer auseinandersetzen.
- Nach sieben Tagen entscheidet ein Administrator, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob der Antrag abgelehnt wird.
- Wird dem Antrag stattgegeben, so löscht der Administrator die Seite.
- Wird der Antrag abgelehnt, so entfernt der Administrator den Hinweis auf den Löschantrag von der Seite, deren Löschung beantragt wurde.
- Die Diskussion über den Antrag wird archiviert.
In bestimmten Fällen kann über einen Löschantrag bereits vor Ablauf der sieben Tage entschieden werden.
Verfahren beim Schnelllöschantrag
[Bearbeiten]- Der Löschantrag wird auf der zu löschenden Seite gestellt, indem die Vorlage Schnelllöschantrag eingebunden wird. Dazu fügt der Antragsteller
{{Schnelllöschantrag|Begründung}} --~~~~
auf der zu löschenden Seite, im Quelltext ganz oben in die erste Zeile, ein. Der Antrag muss begründet sein. - Gegen den Antrag kann Einspruch eingelegt werden. Dazu kann jeder Benutzer auf der zu löschenden Seite seine unterschriebene Begründung direkt nach dem Antrag einbringen.
- Ein Administrator entscheidet sofort, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob der Antrag abgelehnt wird.
- Wird dem Antrag stattgegeben, so löscht der Administrator die Seite.
- Wird der Antrag abgelehnt, so entfernt der Administrator den Antrag und etwaige Einsprüche von der Seite, deren Löschung beantragt wurde.
Gründe für das Löschen
[Bearbeiten]- Versionen, die vermutet rechtswidrige Inhalte enthalten, werden sofort gelöscht.
- Benutzerseiten samt Unterseiten und Diskussionsseiten können auf Wunsch des Benutzers gelöscht werden.
- Allgemein unerwünschte Seiten können grundsätzlich ohne Diskussion sofort gelöscht werden. Dazu zählen unter anderem:
- neu erstellte gegen Regeln verstoßende Seiten (Vandalismus)
- Weiterleitungen
- Diskussionsseiten nicht existierender Seiten
- Seiten unbenutzter Kategorien
- lokale MediaWiki-Systemtexte mit bevorzugtem Standardtext
- Kommentarseiten (Seiten im Namensraum Meinungen) von sich wieder im Entstehen befindlichen, verschobenen oder gelöschten Artikeln
- Unveröffentlichte Artikel können ohne Diskussion sofort gelöscht werden, falls
- sie mehr als sieben Tage mit einem Mängelhinweis versehen sind.
- sie mehr als sechs Stunden keinen Inhalt enthalten.
- sie nach mehr als vier Wochen nach Erstellung der Seite noch nicht veröffentlicht wurden.
- ein Artikel mit gleichem oder leicht verändertem Inhalt schon einmal nach einer Diskussion im Rahmen eines Löschantrags gelöscht wurde und die bisherigen Löschgründe fortbestehen.
- sie in ihrer Art als Ganzes entsprechend den Kriterien auf Wikinews:Artikel nicht in dieses Projekt passen.
- Veröffentlichte Artikel dürfen grundsätzlich nur nach einer Diskussion im Rahmen eines Löschantrages gelöscht werden.
- Veröffentlichte Artikel, insbesondere Artikel deren Veröffentlichung länger als vier Wochen her ist, genießen besonderen Bestandsschutz. Fehler in Titel und Text sind regelmäßig kein Grund für eine Löschung. Formale Korrekturen können hiervon unabhängig durchgeführt werden.
Hinweise zur Löschung von Artikeln
[Bearbeiten]Neuangelegte Artikel werden von anderen Benutzern begutachtet, verbessert, veröffentlicht und wahlweise als nicht veröffentlichungsfähig eingestuft. Das Löschen von Artikeln, die den Prinzipien von Wikinews widersprechen, ist ein notwendiger Teil der Qualitätskontrolle bei Wikinews. Löschanträge müssen sinnvoll begründet werden.
Einen Artikel zur Löschung vorzuschlagen, ist eine rigide Maßnahme. Wenn ein noch nicht veröffentlichter Artikel nicht den Qualitätsansprüchen von Wikinews genügt, kann er ohne weiteres verbessert werden. Wenn du jedoch auf einen veröffentlichten Artikel stößt, der deiner Meinung nach nicht in die Wikinews gehört oder gegen Wikinews-Regelungen verstößt, kannst du einen Löschantrag stellen. Am Ende einer Diskussion über den Löschantrag kann dann gegebenenfalls die Löschung des Artikels erfolgen.