Tigau

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Das Tigau war in der frühen Neuzeit eine öffentliche Rechtsform im Hochstift Augsburg.

Das Tigau Oberdorf bestand aus Marktoberdorf, Stötten am Auerberg, Bertholdshofen, Bernbach und Thalhofen, die zum Hochstift Augsburg gehörten. Als Rettenbach am Auerberg 1453 zum Hochstift Augsburg kam, wurde es dem Tigau Oberdorf einverleibt. 1506 verkaufte Jörg Rieter zu Boxberg Bidingen an Heinrich IV. von Lichtenau, der es 1511 dem Tigau Oberdorf zuschlug und zu dieser Gelegenheit aufschreiben ließ:

„Es sei zwischen den Getreuen, Lieben, den Steurern unsers Tigaus Oberdorf an einem und unseren Gerichtsleuten zu Bidingen, die frei und mit der Leibeigenschaft niemanden verwandt sind, andern Theils abgeredet worden, daß die gedachten freien Leut fürder in des Tigaus Oberdorf Hilf und Steur seyn sollten wie andere freie Leute, die in unsers Stifts Gerichtn gesessen sind; dagegen wollen wir ihnen auch des Tigaus Freiheit mittheilen und alles dies wie andern Tigaus Leuten thun und beweisen. Aber die freien Leute sollen durch des Tigaus Steuer, jetzt und in künftige Zeit, nicht weiter noch höher mit der Steuer, als andere freie Leute in unser und unsers Stifts Gerichten geseßen, die ihnen in dem Vermögen gleich sind, beschwert werden; es sollen ihnen auch solche Abrede und Auflagen an Steuer an ihrer Freiheit ganz unschädlich seyn und deßhalb weder durch uns, unsere Nachkommen noch das Tigau um Hauptrecht, Fall oder andere Beschwerden, die unsers Stifs eigene-Leut zu tragen schuldig sind, eingezogen werden.“

Heinrich IV. von Lichtenau, 1511[1]

Das Tigau Oberdorf übte bis 1614 das Recht der Selbstbesteuerung aus. Als Tigau-Steuer wurden im Jahr 1641 40 Pfennig vom Heller oder 22 Gulden, 51 Kreuzer und 3 hl erhoben. Als Entschädigung sagte der Heinrich V. von Knöringen in einem Vertrag vom 21. Januar 1614, von einer von seinen Beamten eingetriebenen Steuer 16 Schillinge von 100 Pfd Heller zu.

Am 30. Juli 1674 ließ der Pfleger Hans Erhard von Ow laut hochfürstlichem Befehl von Johann Christoph von Freyberg durch den Amtsschreiber Otto Truckenmiller das bare Geld und andere Tigauacten, nicht weniger die Tigautruhe auf das Schloss Dillingen an der Donau bringen.[2]

Durch die Säkularisation in Bayern kam Oberdorf 1806 vom Hochstift Augsburg in den Herrschaftsbereich des Königreich Bayern. Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 sah die Rechtsform des Tigaus nicht vor.[3] Am 14. August 1823 lud das Landgericht Dillingen die Vorsteher des Tigaus Oberdorf zur Mitgliederversammlung und legte eine Tigau-Pflege-Rechnung vom 1. April 1823 bis 1. Januar 1826 der Körperschaft mit Verbindlichkeiten von 1067 Gulden und 18 Kreuzer vor, worauf die Auflösung des Tigaus beschlossen wurde.[4]

Einzelnachweise

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  1. Landgerichts-Registratur zitiert nach Simon Baumann (Pfarrer in Sulzschneid): Der Markt Oberdorf im Kreise Schwaben und Neuburg. F. C. Kremer'sche Buchdruckerei, Augsburg 1864, S. 32.
  2. Baumann 1864, S. 39.
  3. Markus Söder: Von altdeutschen Rechtstraditionen zu einem modernen Gemeindeedikt. Die Entwicklung der Kommunalgesetzgebung im rechtsrheinischen Bayern zwischen 1802 und 1818.
  4. Baumann 1864, S. 40.