Feinsteuerungsoperation
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Feinsteuerungsoperationen gehören zu den Offenmarktgeschäften der Europäischen Zentralbank (EZB). Mit ihnen kann die EZB unerwartete Zins- und Liquiditätsschwankungen ausgleichen und sich als Signalgeber durchsetzen.
Es stehen dazu mehrere Instrumente zur Verfügung:
- befristete Transaktionen (von Wertpapieren) über Schnelltender
- definitive (= endgültig) [Ver]käufe (von Wertpapieren) über bilaterale Geschäfte
- Devisenswaps über bilaterale Geschäfte
- Hereinnahme von Termineinlagen
Normalerweise werden die Feinsteuerungsoperationen von den Nationalen Zentralbanken durchgeführt, sie können in Ausnahmen aber auch von der EZB durchgeführt werden.
Operationale Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Feinsteuerungsoperationen
- sind liquiditätszuführende oder -absorbierende Transaktionen.
- finden nicht regelmäßig statt.
- weisen keine standardisierte Laufzeit auf.
- können in Ihrer Anzahl durch die Begrenzung der teilnehmenden Geschäftspartner durch das Eurosystem begrenzt werden.
- können durch alle Sicherheiten, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems gelistet sind, besichert werden.[1]
Zeitlicher Ablauf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorgang | Zeit |
---|---|
Veröffentlichung: Tenderankündigung | Zeitpunkt T |
Fristende: Abgabe der Angebote der Geschäftspartner | T + 30 Minuten |
Bekanntmachung: Tenderergebnisse | T + 90 Minuten |
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Feinsteuerungsoperationen. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 12. August 2020; abgerufen am 10. August 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Feinsteuerungsoperationen. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 12. August 2020; abgerufen am 10. August 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.