Kategorie Diskussion:Preuße
Wieso 1870
[Quelltext bearbeiten]und nicht 1934? --Widerborst 13:20, 17. Mär. 2012 (CET)
- Reiner Pragmatismus. Ich bin der Erste, der diesen ganzen Mist umschmeißen und radikal nach der Staatsangehörigkeit bis zum RuStaG kategorisieren würde, aber das ist schlicht nicht mehrheitsfähig (weil die meisten auch zu wenig davon verstehen, siehe Diskussion:Heinrich Heine). Von daher one step at a time und erstmal die vornationalen Staatsangehörigen erfassen.--Toter Alter Mann 13:24, 17. Mär. 2012 (CET)
- Besser ist in dem Fall 1913. --Benatrevqre …?! 13:54, 17. Mär. 2012 (CET)
- Oder so. Hauptsache die Vorgeborenen werden auch erfasst.--Toter Alter Mann 17:17, 17. Mär. 2012 (CET)
Beschreibung Änderung
[Quelltext bearbeiten]Alter Text: „Diese Kategorie sammelt alle Staatsangehörigen des Staates Preußens (ab dem preußischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1842) bis zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Spätere Inhaber der preußischen Staatsangehörigkeit werden in Kategorie:Deutscher einsortiert; Personen die lediglich auf dem Territorium Preußens gelebt haben (egal zu welcher Zeit) in Kategorie:Person (Preußen).“ Neuer Text Kategorie:Preußen Vorschlag:Diese Kategorie sammelt alle Personen, die im Staat Preußen geborenen wurden, bis zur Auflösung durch das Potsdamer Abkommen. Daneben sind sie zwingend in die Kategorie:Deutscher einzusortieren; Personen die lediglich auf dem Territorium Preußens gelebt haben und etwas bedeutendes für oder in dem preußischen Terriorium geleistet haben werden in die Kategorie:Person (Preußen) einsortiert. Begründung von den bisher Eingeordneten 14 Personen ist keiner zwischen 1842 und 1913 geboren worden!--Whoiswohme (Diskussion) 13:17, 19. Mai 2012 (CEST)
Andere deutsche Staatsangehörigkeiten
[Quelltext bearbeiten]Es bietet sich ja an, nach dem Schema dieser Kategorie auch andere Staatsangehörigkeitskategorieen einzuführen, wie z.B. Bayer oder Elass-Lothringer, etc. Die entsprechenden Kategorien sind schon mal offenbar als Herkunftsbezeichnung missverstanden worden und gelöscht worden.
Die Frage ist natürlich, warum die Grenze bei 1913 und nicht 1934 ziehen. Zumindest nominell gab es ja diese Staatsangehörigkeiten bis 1934? --Jocme (Diskussion) 15:19, 15. Jul. 2012 (CEST)
- Siehe mein erster Beitrag oben. Ich bin nach wie vor dafür. Man sollte aber von vorneherein aufpassen, das ganze strukturell von Ethnie-Kategorien abgrenzbar zu konstruieren. --Widerborst 20:24, 15. Jul. 2012 (CEST)
- Du meinst nicht wie bei anderen Nationalitätenkategorien, wie z.B. Deutscher oder Pole, die oft auch ethnisch gesehen werden? Das sollte ja nicht schwer fallen, wenn man als eindeutiges Aufnahmekriterium den Besitz der Staatsbürgerschaft (ohne willkürliche zeitliche Einschränkung) festlegt.--Jocme (Diskussion) 16:20, 19. Jul. 2012 (CEST)
Bemerkenswert
[Quelltext bearbeiten]Dass Walter Gropius ein Wikipedia-Kategorie-Preuße sei, habe ich heute dazugelernt. Bemerkenswert. Das habe ich bisher übersehen. Dann sollte ich vielleicht auch Maria Schmidt (Gewerkschafterin), Mopsa Sternheim, Wilhelmine Vorreiter, Minna Sattler, Hanns Holdt, Rudolf Müller (Diplomat), Eduard Roese, Friedrich von Dincklage-Campe oder ist der Hannoveraner?, Walter Hasenclever (Übersetzer), Margarete Wolff, Margarete Hahne, Ruth Heinrichsdorff nachkategorisieren? Deren Artikel habe ich 2019 angelegt. Sie wurden vor 1913 zwischen Maas und Memel auf preußischem Gebiet geboren. Naja, den Leser wird dieser preußische kategoriale Unsinn vielleicht freuen. --Goesseln (Diskussion) 10:35, 3. Jul. 2019 (CEST)
"Rückwirkender" Status als deutscher Staatsangehöriger
[Quelltext bearbeiten]Derzeit sagt die Kategoriebeschreibung: "Personen, die durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend ab 1871 erhielten, werden zusätzlich in die Kategorie:Deutscher einsortiert." - Unklar bleibt hier, was es mit dem "rückwirkenden" Erwerb der Staatsangehörigkeit auf sich haben soll, das steht auch im zitierten Gesetz gar nicht drin. Tatsächlich gab es schon 1870 das Gesetz über den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit des Norddeutschen Bundes, das 1871 (im Zuge der schrittweisen Ausdehnung des Norddeutschen Bundesrechts auf die süddeutschen Staaten) durch Einführung in Bayern schließlich im gesamten Deutschen Reich Gültigkeit erlangte. Ein großer Teil des Inhalts des Gesetzes von 1913 ist bereits in demjenigen von 1870 enthalten, abgesehen davon, dass der Begriff "Bundesangehörigkeit" eliminiert und durch eine inhaltlich fast gleiche Definition des "Deutschen" ersetzt wurde (das Gesetz von 1870 sprach im weiteren Text aber auch schon von "Norddeutschen", was mit der Erweiterung oder Ersetzung des Norddeutschen Bundes zum bzw. durch den Deutschen Bund und das Deutsche Reich sinngemäß als "Deutsche" zu lesen ist), wobei die wesentliche Innovation lediglich die Einführung einer "unmittelbaren Reichsangehörigkeit" ist, allerdings nur in den Kolonien oder im Ausland. Von "deutscher Staatsangehörigkeit" ist weder im Gesetz von 1870 noch in dem von 1913 die Rede, der Begriff "Staatsangehörigkeit" bezieht sich stets auf die Ebene der Gliedstaaten, auf Bundes- bzw. Reichsebene gibt es Bundes- bzw. Reichsangehörige. Dass es sich bei der Bundes- bzw. Reichsangehörigkeit um eine Staatsangehörigkeit handelt, resultiert schlicht daraus, dass der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich (föderale) Staaten waren. Von einer deutschen Staatsangehörigkeit parallel zur Staatsangehörigkeit der Gliedstaaten ab 1871 zu reden ist also richtig, aber nicht aufgrund einer Rückwirkung des Gesetzes von 1913, sondern aufgrund der Ausdehnung des Bundesrechtes des Norddeutschen Bundes auf das Deutsche Reich, die bereits 1871 explizit erfolgt ist.--2A02:3032:1:269A:F729:351A:643:5602 15:41, 1. Nov. 2024 (CET)