Johannes Krohn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Johannes Krohn (* 4. Juli 1884 in Stettin; † 11. Juli 1974 in Bad Neuenahr)[1] war ein deutscher Ministerialbeamter.

Geboren als Sohn eines Rechnungsrates in Stettin, machte er sein Abitur in Magdeburg und studierte dann Rechtswissenschaften. Während seines Studiums wurde er 1903 Mitglied der Leipziger Burschenschaft Germania. 1911 wurde er an der Universität Leipzig zum Dr. jur. promoviert.

Im Reichsdienst 1920–1945

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Krohn trat 1920 als Ministerialbeamter in den Dienst des Reichsarbeitsministeriums.[1] Im Juni 1927 war er als Ministerialrat Mitunterzeichner eines Übereinkommens mit Finnland über die Unfallversicherung.[2]

Später wurde er als Nachfolger von Andreas Grieser am 15. Juni 1932 Leiter der Hauptabteilung II (Nationale und Internationale Sozialversicherung und Wohlfahrtspflege). In dieser Funktion war er maßgeblich am Zustandekommen des sogenannten „Sanierungsgesetzes“ vom 7. Dezember 1933 beteiligt. Dieses Gesetz war trotz gegenteiliger Beteuerungen keineswegs ausgewogen, sondern bevorzugte die Arbeitgeber zuungunsten der Arbeitnehmer und Rentner und die Präferenzen der Regierung traten klar zutage: „Die Belebung der Wirtschaft besaß absolute Priorität, für die auch die Sozialversicherung ihren Preis zu zahlen hatte“. Mit diesem Gesetz war auch zumindest ein Schritt in Richtung Rückkehr zu einem auf Kapitaldeckung fußenden Finanzierungsverfahren getan worden. Diese „Rückkehr“ war ein primäres Ziel der Bürokratie im Reichsarbeitsministerium unter der Federführung von Johannes Krohn.[3]

Krohn gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht[4] Hans Franks.

Danach war er zwischen 1933 und 1938, wiederum als Nachfolger von Andreas Grieser, Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium. Krohn war als solcher Verfasser des Gesetzes über Treuhänder der Arbeit.[5] In dieser Funktion war er 1936 auch mit der Neuordnung des Siedlungswesens betraut.[6]

Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Krohn gemeinsam mit Max Frauendorfer in das „Generalgouvernement“ versetzt. Dort sollten Krohn und Frauendorfer die Sozialverwaltung aufbauen. Mitte November 1939 folgte Frauendorfer Krohn als Leiter des Hauptamtes Arbeit im „Generalgouvernement“ nach.[7] Nach seinem Ausscheiden aus dem Reichsarbeitsministerium wurde er später am 31. Oktober 1941 als Nachfolger von Friedrich Ernst im Range eines Staatssekretärs Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens.[8][9]

Nach Kriegsende

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte er neben Andreas Grieser wiederum Einfluss auf die Gestaltung von Sozialversicherungsgesetzen.[10] Von 1953 bis 1959 war er Vorsitzender der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung in Köln. Von 1955 bis 1968 war er Vorsitzender des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen, ferner stellvertretender Vorsitzender des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

Zu seinem 70. Geburtstag wurde 1954 eine Festschrift mit Beiträgen von Walter Bogs, Fritz Heinze, Walter Rohrbeck, Maximilian Sauerborn und anderen Hochschullehrern herausgegeben.[11][12] Ebenfalls 1954 wurde er mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 1959 verlieh ihm die Universität Köln die Ehrendoktorwürde.

Veröffentlichungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 343
  2. Reichs-Versicherungsordnung: mit Anmerkungen in der Google-Buchsuche
  3. Alexander Brunner: Die Krisen in der deutschen Rentenversicherung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Ein historischer Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion über die Finanzierungsverfahren in der Altersversicherung. (Memento vom 17. September 2011 im Internet Archive) (PDF) 2001, S. 15 f.
  4. Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 255
  5. Karsten Steiger: Kooperation, Konfrontation, Untergang: das Weimarer Tarif- und Schlichtungswesen während der Weltwirtschaftskrise und seine Vorbedingungen. 1998, ISBN 3-515-07397-3, S. 260
  6. Ulrike Haerendel: Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich. 1999, ISBN 3-486-56389-0, S. 124, 233
  7. Werner Präg, Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. Stuttgart 1975, S. 948
  8. Markus Gloe: Planung für die deutsche Einheit: der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands 1952 bis 1975. 2005, ISBN 3-531-14435-9, S. 73
  9. Paul Erker, Toni Pierenkemper: Deutsche Unternehmer zwischen Kriegswirtschaft und Wiederaufbau. 1999, ISBN 3-486-56363-7, S. 26, 30
  10. Hans Günter Hockerts: Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit. 1998, ISBN 3-486-64576-5, S. 251
  11. Walter Rohrbeck (Hrsg.): Beiträge zur Sozialversicherung. Festgabe für Johannes Krohn zum 70. Geburtstag. Mit einem Vorwort von Maximilian Sauerborn. 1954
  12. Hermann Butzer: Fremdlasten in der Sozialversicherung. 2001, ISBN 3-16-147495-3, S. 114, 637