Liberierung

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Als Liberierung bezeichnet man in der Schweiz die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).[1]

Durch Liberierung erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.[2]

Einzelnachweise

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  1. http://www.eskript.unibas.ch/gruendung/ag/aktienzeichnung_und_liberierung/
  2. UBS Bankfachwörterbuch. UBS, abgerufen am 8. August 2013.