Bahnhof Mendig

Bahnhof in Deutschland

Der Bahnhof Mendig ist ein Bahnhof in Mendig und wurde 1877 als Bahnhof Niedermendig erbaut. Er liegt an der Eifelquerbahn, die vom Bahnhof Andernach kommend bis hier zweigleisig ist und bis zum Bahnhof Gerolstein eingleisig weiterführt. Die einzige Weiche des Bahnhofs befindet sich westlich der Bahnsteiggleise kurz vor dem Bahnübergang Bahnstraße und hat die Weichenummer 23.

Mendig
Daten
Bauform Durchgangsbahnhof
Bahnsteiggleise 2
Abkürzung KNME
IBNR 8004393
Preisklasse 6
bahnhof.de Mendig
Architektonische Daten
Baustil Neogotik
Architekt Gustav Päffgen
Lage
Stadt/Gemeinde Mendig
Land Rheinland-Pfalz
Staat Deutschland
Koordinaten 50° 22′ 10″ N, 7° 17′ 27″ OKoordinaten: 50° 22′ 10″ N, 7° 17′ 27″ O
Eisenbahnstrecken Bahnstrecken bei Mendig
Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz

Das ehemalige Empfangsgebäude ist als Baudenkmal anerkannt.

Bedienung

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Die Eifelquerbahn wird im Stundentakt von der Regionalbahn der Linie RB 38/23 Lahn-Eifel-Bahn ((Kaisersesch–Andernach–) Mayen Ost–Limburg) bedient. (Stand 2024)

Kaiserbahnhof

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Das Empfangsgebäude entstand 1877 nach einem Entwurf des Kölner Architekten Gustav Päffgen.[1] Der sogenannte Kaiserbahnhof erhielt seinen Namen, weil Kaiser Wilhelm II. ihn als Ausgangspunkt für Besuche von Eifelmanövern benutzt haben soll. Nachgewiesen ist, dass er von dort mit einer Kutsche das Kloster Maria Laach besuchte. Es gilt als eines der schönsten historischen Gebäude in der Region um Mendig.

Die repräsentative Ausstattung zeigt die Bedeutung, die damals der Eisenbahn als Verkehrsmittel beigemessen wurde. Die Fassade weist hauptsächlich neugotische Stilelemente auf, das Bauwerk ist über eine zweiläufige Podesttreppe zugänglich. Die Geschosse sind durchlaufend mit Gesimsen gegliedert, die Gebäudekanten werden durch Eckquader betont.

Das inzwischen restaurierte Gebäude wurde zum Wohn- und Bürohaus umgebaut. Es befindet sich heute im Privatbesitz.

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Commons: Bahnhof Mendig – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. Deutsche Bauzeitung. 22. Jahrgang 1888, Nr. 72 (vom 8. September 1888), S. 436.