Unter dem Dachüberstand versteht man den Teil des Daches, der über die Außenwand eines Gebäudes herausragt. Der Dachüberstand schließt an der Giebelseite des Gebäudes mit dem Ortgang ab und an der Längsseite mit der Dachtraufe. Der Überstand an der Längsseite wird auch als Dachüberhang bezeichnet[1].

Traufseitiger Dachüberstand mit Entwässerung
In den Alpenländern kommen sehr große Dachüberstände vor, welche die Fläche vor dem Haus schneefrei halten; hier am Ortgang mit verkleideten Flugsparren; Burgdorf, Kanton Bern

Je nach Zusammenhang kann mit Dachüberstand auch die Dachuntersicht im Bereich der Traufe und des Ortgangs gemeint sein. An der Traufe kann diese als Verbretterung unterhalb der Sparren ausgeführt werden, beispielsweise in Form eines Dachkastens. Am Ortgang wird die Verbretterung unterhalb der überstehenden Dachlatten oder Ortgangsparren angebracht.

Primärer Zweck des Dachüberstands ist der Schutz der Außenwand vor Feuchtigkeit durch Niederschlag. Zusätzlich bietet ein großer Dachüberstand im Sommer Sonnenschutz und beugt einer Überhitzung der Räume vor[2]. Im Holzbau dient er dem konstruktiven Holzschutz. Im Gebirge, insbesondere im Alpenraum, werden häufig besonders weite Dachüberstände gewählt, um im Sommer die Einwirkung von Schlagregen auf die Fassaden und im Winter größere Schneeablagerungen unmittelbar an den Außenwänden des Gebäudes zu begrenzen, die bei extremen Schneefällen sogar das Verlassen des Hauses erschweren können. Häufig wurden bei traditionellen Bauformen hölzerne Laubengänge und Außentreppen vollständig unter dem Dachüberstand untergebracht. Auch heute noch schützt der weite Dachüberstand Balkone und unmittelbar am Gebäude aufgeschichtete Brennholzstapel vor Niederschlägen.

Bei historischen Dachwerken ist bei Sparrendächern der Dachüberstand aus konstruktiven Gründen eher klein, bei Pfettendächern eher groß.

Baurecht

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Die äußere Kante des Gebäudeabschlusses schließt die Dachrinne mit ein[3]. Ein Überbau einer baurechtlichen Grenze erfolgt auch durch Überhang der Dachrinne über die Grundstücksgrenze. Ergänzend zu der jeweiligen Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden meistens im Bebauungsplan ausgewiesener Baugebiete Angaben über zulässige Dachüberstände gemacht.

Einzelnachweise

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  1. Rita Schulz: Alles Wissenswerte über den Dachüberstand am Giebel. In: hausjournal.net. 29. März 2023, abgerufen am 8. März 2024.
  2. Britta Meyer: Wissenswertes zum Dachüberstand. In: hausjournal.net. 19. Januar 2021, abgerufen am 8. März 2024.
  3. Rita Schulz: Zählt die Dachrinne zum Dachüberstand? In: hausjournal.net. 29. März 2023, abgerufen am 8. März 2024.