Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Hessische Minister des Innern am 25. August 1981 genehmigte.
Flaggenbeschreibung
„Die Flagge des Rheingau-Taunus-Kreises zeigt die Farben Blau und Gelb, in der oberen Hälfte mit dem Wappen des Kreises belegt.“[1]
Die Blasonierung dieses am 22. Januar 1981 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Das Wappen des Rheingau-Taunus-Kreises zeigt im schräglinks geteilten Schild oben in blauem mit goldenen Schindeln bestreutem Feld einen wachsenden rotbewehrten goldenen Löwen, unten in silbernem Feld ein rotes Rad.“[2]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Hessen vorwiegend Banner bzw. Hochflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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