Diskussion:Rundstempel

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Holger1974 in Abschnitt Verbot von Rundstempeln

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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rundstempel&diff=50060591&oldid=43638621 Díe Aussage, dass nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einen Rundstempel, als Sachverständige, führen dürfen, ist falsch und durch das geltende Recht nicht gedeckt. Rundstempel dürfen Sachverständige, welche nach der DIN EN ISO/IEC 17024 ( vormal EN 45013 ) zertfiziert sind, ebenfalls führen. Quelle: Sächsisches Staatsministerium Dresden (nicht von mir entfernt, sollte aber geklärt werden)--Jah 15:31, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Das ist eine sehr interessante Sache, ob es da für jedes Bundesland spezifische Regelungen gibt, was die Verwendung von Rundstempeln angeht?? ich kann mich noch an meinen Ausbildungsbetrieb (Maschinenbau, Großraum Stuttgart) erinnern, als ich da in der Exportabteilung tätig war, wurde auch mit einem Rundstempel gearbeitet, da stand der Name des Unternehmens, die PLZ, der Ort und die Abteilung drauf. Das ist aber schon eine Weile her, Mitte der 90er Jahre. --H.A. 18:12, 13. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Verbot von Rundstempeln

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Gibt es also ein Verbot von siegelimitierenden Rundstempeln für Private? Auf Grund welchen Gesetzes? Sind auch Herstellung oder Import aus dem Ausland verboten? Ist schon der Besitz oder ist nur die Verwendung verboten? Gilt das Verbot auch im privaten Verkehr? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 10:57, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Das würde mich auch interessieren, siehe hierzu meinen Beitrag aus dem Jahr 2012 im Abschnit weiter oben. --Holger (Diskussion) 14:06, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Übersetzer / Dolmetscher

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Auch allgemein beeidigte / öffentlich bestellte (in einigen Bundesländern auch 'ermächtigte') Übersetzer führen Rundstempel. (nicht signierter Beitrag von 93.220.160.12 (Diskussion) 13:56, 22. Jul 2014 (CEST))