Nachlese Rheinmetall-Hauptversammlung 2026

Am 12.5.2026 fand die diesjährige Hauptversammlung des deutschen Börsen-Stars, der Rheinmetall AG statt. Erneut nur virtuell. (Danke FDP, Danke Herr Buschmann für nichts!)

Ebenso erneut berichten wir hier – wenn auch nur punktuell und knapp und zeitlich deutlich verspätet – über einige Fragen und Antworten und Informationen aus dieser Hauptversammlung, bei der jede*r Aktionär*in das Recht hat, Fragen zu stellen und – in gewissem Rahmen – beantwortet zu bekommen.

Eine ausführliche Übersicht über gestellte Fragen und Antworten findet sich in unserem Wiki, deshalb nachfolgend nur einige Punkte, die uns rein subjektiv besonders bedeutsam erscheinen. Über die finanzelle ausgezeichnete Lage und deutlich zweistellige Zuwachsraten von Umsatz und Gewinn bei Rheinmetall soll hier nicht berichtet und diskutiert werden.

Also in Stichpunkten und unsortiert interessante Informations-Bruchstücke:

  • Ein Auftrag zur Serienfertigung des neuen Panzers mit dem umstrittenen Namen „Panther“ ist bald unterschriftsreif. (Stand Mai 2026)
  • Es gibt einen Rahmenvertrag (mit Deutschland?) über die Lieferung einer dreistelligen Zahl des Panzerfahrzeugs „Survivor R“ (wird gerne von Polizeien und Paramilitärs genutzt).
  • Rheinmetall entwickelt, fertigt und verkauft Kamikazedrohnen an verschiedene Länder, ohne genauere Angaben dazu machen zu wollen.
  • Verkauf von Luna-Drohnen (ehemals EMT) nicht nur an Deutschland, sondern auch in die USA.
  • Die autonom tötende Panzermunition SMART-155 wird aktuell für die Bundeswehr neu aufgelegt bzw. weiterentwickelt! Mit Aussicht auf einen Auftrag. 10 Muster wurden schon gebaut.
  • Anders als in den Jahren zuvor will Rheinmetall seine Auskunft zu Mikrowellen-Waffen nun nicht mehr explizit auf Mikrowellen-Anlagen zur Fernauslösung oder -unschädlichmachung von Sprengfallen beschränken. Kann also bedeuten, dass Mikrowellen-Waffen entwickelt werden.
  • Konkret bestätigt Rheinmetall, dass es Schallwellenwaffen entwickelt!
  • Ende 2026 gibt es einen Serienauftrag zur Herstellung von Hochenergielaser-Waffen (HEL) für die deutsche Marine.
  • Rheinmetall entwickelt und produziert gemeinsam mit dem niederländischen Unternehmen Destinus einen neuen Marschflugkörper mit Reichweite von 700 bis 2000 km in Neuss.
  • Rheinmetall-Mörser-Waffen haben „ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis“ als Mörsersysteme anderer Hersteller. Makaber ist hier der „Leistungs“-Begriff, geht es doch um die Zerstörung von Dingen und die Ermordung von Menschen.
  • Neu ist die Verweigerung der Auskunft zum Umsatz mit Aerostat-Überwachungs-Fesselballons. Das kann (muss aber nicht) auf einen neuen Umsatz dazu hinweisen.
  • Rheinmetall baut Teile der megateuren-F35-Kampfjets für Deutschland. Und meint behaupten zu können, dass es „keinerlei Anzeichen“ dafür gibt, dass in diesen US-Militärflugzeugen eine Software-Hintertür oder gar ein Kill-Switch eingebaut sein könnte.
  • Zur gemeinsam mit Australien gebauten Kampfdrohne MQ-28 möchte Rheinmetall nicht sagen, welchen monetären Umfang das Projekt hat.
  • Wie teuer die Werft Naval Vessels Lürssen (NVL) war möchte Rheinmetall auch nicht verraten.
  • Rheinmetall behautet, die Fanszene des BVB Dortmund hätte inzwischen ein gutes Verhältnis zum Rüstungskonzern aufgebaut.
  • In Unterlüss arbeiten 3.750 Menschen für Rheinmetall (Stand Mai 2026).
  • Rheinmetall entwickelt zusammen mit dem israelischen Unternehmen Elbit ein neues Haubitzensystem.
  • Das Umsatz-Wachstumsziel für 2025/2026 lautet 40%!
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Geschichtesvergessener Paradigmenwechsel und Verklappung des Trennungsgebots: Deutsche Geheimdienste nun mit polizeilichen Befugnissen. Politiker*innensprechkritik und Kommentar

Die aktuelle Bundesregierung von CDU und SPD machen aus den deutschen „Nachrichtendiensten“ nach eigenen Bekunden „echte Geheimdienste“ mit polizeilichen Befugnissen im In- und Ausland. Sie sollen (nur unter anderem!) die Erlaubnis bekommen, Cyber-Schläge gegen andere ausführen zu können.

Nadine-Lindner hat am 13.8.2026 in einem Audio-Beitrag für den Deutschlandfunk darüber berichtet (Link/mp3). Ausschnitte daraus:

„Die umfassenden Reformpläne der Bundesregierung für die Nachrichtendienste haben eine Debatte über die Angemessenheit ausgelöst. Dabei steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob die Ausweitung der Befugnisse für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst rechtens sind. Denn erstmals sollen sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit bekommen, selbst operativ einzugreifen. Das heißt konkret: Der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND könnte die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren und damit verändern. Bislang waren operative Eingriffe der Polizei vorbehalten, Nachrichtendienste sollten nur Informationen gewinnen.“ (ogg)

Soweit die Sachlage. Es geht weiter:

Die CDU-Kanzleramtschefin Nina Warken ist unmittelbar für den BND zuständig und die Koordinatorin der Geheimdienste. Sie verteidigte gestern in den Tagesthemen die Reform gegen Kritik. Ihre Botschaft: Das Trennungsgebot zwischen Diensten und Polizei bleibe erhalten.

„Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot. Es wird auch künftig eingehalten, nur eben in besonderen Fällen, in denen die Polizei, andere Behörden nicht tätig werden können, können künftig auch zum Beispiel der Verfassungsschutz tätig werden. Das ist auch geboten, um eine Vielfalt von Gefahren auch rechtzeitig zu erkennen und auch abwenden zu können.“

Die Trennung wird historisch mit den Erfahrungen im Nationalsozialismus begründet. Damals ging die sogenannte geheime Staatspolizei, kurz Gestapo, mit umfassenden Befugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie gegen Juden vor. Jetzt gehe es um Einzelfälle, noch einmal Kanzleramtschefin Nina Warken:

„Aber es ist alles auch so geregelt, dass Eingriffe nur dann auch vorgenommen werden, wenn sie verhältnismäßig sind, wenn sie einem gewissen Ziel dienen. Und alles wird auch vorab und im Nachgang durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden.“

Der gestern vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist mit 700 Seiten sehr umfangreich. (ogg)

An dieser Stelle möchte man mindestens dreierlei einwerfen:

1.

Nina Warken? Die war doch zuvor Bundesgesundheitsministerin und wurde erst am 29.7.2026 Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben. Also erst gut zwei Wochen zuvor. Die aber meint nun den 700 Seiten langen Gesetzentwurf verstanden und durchdrungen zu haben um eine derlei anmaßende Behauptung aufzustellen, dass das historische Trennungsgebot nicht angetastet werde? Das ist sehr (wage)mutig von ihr.

2.

Das Trennungsgebot „wird auch künftig eingehalten“ und „es bleibt dabei, ganz klar“. Nur eben „in besonderen Fällen“ nicht. Diese Fälle seien „verhältnismäßig“ und sollen „einem gewissen Ziel“ dienen. Ja, was ist denn das für ein Quatsch? Das Trennungsgebot gilt absolut. Was Frau Warken sagt bedeutet dann eben nichts anderes, als dass es nicht mehr gilt. Sondern nur manchmal. Dann ist es aber kein Trennungsgebot mehr.

3.

Über die bisherige tatsächliche Wirksamkeit des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste ließe sich lange streiten. Ob eine Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste zu einer besseren und unabhängigen Kontrolle der Schlapphüte führt? Mehr als fraglich.

Nebenbei: Wer sich mehr für das Trennungsgebot interessiert, dem sei der freiheitsfoo-Flyer aus dem Jahr 2011 zum Lesen ans Herz gelegt.

Doch noch einmal zurück zum O-Ton des DLF-Beitrags. Da ist nämlich noch etwas:

Für die Grünen hatte sich Konstantin von Notz positiv geäußert, unter anderem in der ARD:

„Wer unsere Freiheit, unseren Wohlstand, unsere Rechtsstaatlichkeit verteidigen will, der braucht Nachrichtendienste, die auch tatsächlich agieren und auch operativ agieren können.“ (ogg)

Der Geheimdienst-Freund Herr von Notz mal wieder. Nun will er unseren „Wohlstand verteidigen“. Alleine diese Zweckformel ist mehr als diskutabel. Dann aber dafür einen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen zu fordern ist ein weiterer Negativ-Höhepunkt im Verfallsprozess der in der grünen Partei eins hochgehaltenen und geschätzten Grundwerte.

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NPOG2: Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten

Auch das niedersächsische Landesamt für Datenschutz war im Zuge der übereilten Einbringung des Gesetzentwurfs für die Erweiterungen des Polizeigesetzes (NPOG) zu einer Stellungnahme eingeladen worden.

Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen weigert sich das Amt, das mittels Steuergelder erstellte Gutachten zu veröffentlichen (siehe unseren Blogbeitrag dazu aus dem November 2025).

Nun hat der Landesdatenschutzbeauftragte allerdings vor wenigen Tagen seinen neuen Tätigkeitsbericht 2025 herausgegeben und bezieht sich darin auf den ganzen Vorgang. Man erkennt:

Wir, also das neue Bündnis gegen die geplante Aufbohrung des Nds. Polizeigesetzes – noNPOG 2 – stehen mit unserer Kritik nicht alleine. In vielen Punkten überschneidet sich unsere Kritik mit der des Landesdatenschutzbeauftragten.

Wir zitieren hier aus dem Nds. Landesdatenschutzbericht ohne weitere Kommentierung, lediglich die Hervorhebungen stammen von uns:

Neue Befugnisse im Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl an neuen Befugnissen für die Polizei vor. Dies ist auf die Dynamik neuer technischer Entwicklungen und aktueller Bedrohungsszenarien zurückzuführen. Angesichts dessen entwickeln sich die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung stetig weiter.

So sind etwa Regelungen zur intelligenten Videoüberwachung, zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung, zum nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und zur automatisierten Datenanalyse vorgesehen.

Zudem soll eine Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln in Fällen von häuslicher Gewalt erfolgen. Auch sollen unter anderem Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen geschaffen werden.

Schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hatte uns im Rahmen der Verbandsanhörung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dabei äußerten wir mit unserer Stellungnahme vom 29. September 2025 schwerpunktmäßig Kritik an den geplanten neuen Befugnissen mit hoher Eingriffstiefe in Grundrechte.

Zur intelligenten Videoüberwachung forderten wir etwa aufgrund des besonderen Eingriffsgewichts durch Art und Umfang der Überwachung höhere Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs in Grundrechte.

Bei der Regelung zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung rügten wir unter anderem den vorgesehenen Anwendungsbereich. Dieser erscheint uns insbesondere mit Blick auf die Vielzahl der von der Maßnahme betroffenen Personen und die räumliche Reichweite zu weitreichend.

Der geplante nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet lässt nach unserer Bewertung eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Vorgaben der europäischen KI-Verordnung und der Einhaltung ihrer Vorgaben (zum Beispiel zu verbotenen KI-Praktiken) vermissen. Es fehlen Hinweise zur konkreten technischen Umsetzung. Diese sind allerdings entscheidend, da sich die Maßnahmen auf der Grenze zwischen Hochrisiko-KI-Systemen und in der KI-Verordnung geregelten Verboten von KI-Praktiken bewegen. Darüber hinaus erscheint auch die Menge an Datenbeständen, die für den automatisierten Abgleich herangezogen werden soll, zu ungenau definiert und damit zu unbestimmt und zu weitreichend.

Die Regelung zur automatisierten Datenanalyse stellt nach unserer Einschätzung einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit dar. Die automatisierte Datenanalyse setzt voraus, dass alle bisher vorgangsbezogen gespeicherten Daten der Polizei auf einer Analyseplattform zusammengeführt werden. Damit würde die Zweckbindung aufgehoben. Zudem hält die Polizei nicht nur personenbezogene Daten von Verdächtigen, sondern auch von Zeugen, Opfern und auch Unbeteiligten vor, es sollen Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und aus Internetquellen einfließen. Verfassungsrechtlich höchst problematisch ist auch die Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, wobei auch die Inhalte von Gesprächen umfasst wären. Zudem kritisierten wir die fehlende Begrenzung des Einsatzes von KI-Systemen.

Daneben gaben wir Empfehlungen zur datenschutzkonformen Ausgestaltung ab, wie etwa zu den Regelungen zur Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln in Fällen von häuslicher Gewalt oder zu der Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen.

Begrüßt haben wir unter anderem die in Paragraf 33 Absatz 6 neu vorgesehene Prüfung, ob bei erlangten Informationen aus Datenerhebungen mit besonderen Mitteln und Methoden der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert ist. Auch die darin enthaltene Festlegung, im Zweifelsfall den Datenschutzbeauftragten einzubinden, hoben wir ausdrücklich positiv hervor.

Anhörung im Ausschuss

Nach Ende des Berichtszeitraums hat uns der Ausschuss des Landtags für Inneres und Sport neben einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 26. Februar 2026 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Da trotz der schwerwiegenden Kritik – das Innenministerium unsere Empfehlungen weitestgehend unberücksichtigt ließ oder sie ablehnte, erneuerten wir unsere Bewertungen, nun gegenüber dem Innenausschuss. Wir haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass unsere Kritikpunkte nun umso dringender im aktuellen parlamentarischen Verfahren Gehör finden sollten. Das Ziel sollte es sein, einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu finden.

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Aufklärungsflyer zum neuen Polizeigesetz Niedersachsen

Öffentlich gab und gibt es so gut wie keine kritische Behandlung des Gesetzentwurfs, mit dem die rot-grüne niedersächsische Landesregierung das Landespolizeigesetz unsäglich aufbohren möchte.

Darum das neue „noNPOG2“-Bündnis, darum auch ein neuer Flyer des freiheitsfoo, der einen groben Überblick über die geplanten Änderungen schaffen soll – eine Einstiegshilfe in das komplexe Thema sozusagen.

Den Flyer gibt es als pdf-Dokument zum Selber-Ausdrucken, er kann aber auch bei uns als gefaltetes A4-Blatt angefordert werden.

Wir wünschen dem Dokument ein großes Publikum.

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„noNPOG2“ – Bündnis gegen das neue niedersächsische Polizeigesetz gegründet

Ganz im neuen Trend liegend und ein Traum vieler nach der Regierungsmacht strebender Autoritärer: Auch die niedersächsische rot-grüne Landesregierung plant eine deutliche Erweiterung der Überwachungs- und Fahndungsbefugnisse der Polizei und will dazu das Polizeigesetz Niedersachsens („NPOG“) umfangreichst erweitern.

Der ausgiebige Einsatz verschiedener Formen von „KI“ soll Überwachung im digitalen, öffentlichen und privaten Raum auch in Niedersachsen stark ausweiten.

Insgesamt geht es um eine bedrohliche Ausuferung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei, die in der Hand potentieller zukünftiger Regierungsparteien ein enormes Potential zur Unterdrückung kritischer und demokratischer Bewegungen präsentiert.

Die niedersächsischen Grünen – beim Protest gegen die vorherigen Verschärfungen im NPOG in 2019 noch lautstark dabei – sind eingeknickt und erheben jetzt keine Kritik mehr, eine andere parlamentarische Opposition gegen das Vorhaben gibt es daher gar nicht mehr. Im Gegenteil wünschen sich CDU und AfD sogar noch eine noch stärkere Aufrüstung des Polizeiapparats und (u.a.) die Einführung einer intransparenten und die Menschenrechte verletztenden Überwachungssoftware des Neurechten Peter Thiel („Palantir“).

Um den Protest gegen das alles zu bündeln und der Kritik endlich mehr Öffentlichkeit zu verschaffen hat sich heute das Bündnis noNPOG2 gegründet.

Details zum Gesetzesentwurf, den Bündnispartner*innen, Aktionen und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es auf

https://nonpog2.de

Wir vom freiheitsfoo haben im November 2025 die Synopse zum Gesetzentwurf veröffentlicht und im März 2026 mit einer umfangreichen Stellungnahme Kritik am Gesetzesvorhaben geübt und freuen uns, Teil des noNPOG2-Bündnisses sein zu können.

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Ausführliche Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz für Schleswig-Holstein

In den derzeit quasi sprachlos machenden Schwall an vielfältigen und heftigen Ausbau der Polizei- und Geheimdienstgesetze reiht sich nun auch das Bundesland Schleswig-Holstein ein:

In dem im März 2026 veröffentlichten Entwurf für das neue, erweiterte Landesverwaltungsgesetz (LVwG), wie das Polizeigesetz dort missverständlich heißt, werden ganz ähnlich anderer Veränderungen in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder der Landespolizei neben zahlreichen neuen Befugnissen auch vielfältige neue Ermittlungs- und Datenverarbeitungswerkzeuge an die Hand gegeben.

Ohne hier (erneut) auf die Einzelheiten einzugehen:

In den Händen autoritärer Nationalradikaler (und der ihnen nach den Mund redenden und handelnden Parteien) können diese Mittel absehbar zu Werkzeugen effektiver Unterdrückung kritischer, freiheitlicher und demokratischer Menschen und Gruppen eingesetzt werden.

Dass die derzeitig für die Verschärfung der Gesetze verantwortlichen Parteien nicht erkennen und verstehen können, dass der stete personelle, befugnisnormative und materialistische Ausbau der so genannten „Sicherheitsbehörden“ böse gesellschaftliche Folgen haben wird – so jedenfalls eindeutig unsere Sicht der Dinge – ist ein bitterer Zeitlauf. Dass es nahezu keine öffentliche Stimme und kritische mediale Behandlung dieser Situation gibt, ein weiterer.

Wir veröffentlichen hiermit eine 22seitige Sachkritik an dem neuen Gesetzesvorhaben der Kieler Landesregierung unter CDU und Grünen.

Eine Einladung zu so einer Stellungnahme gab es – wie auch beim derzeitigen Gesetzgebungsverfahren für ein neues Polizeigesetz für Niedersachsen – bislang zwar nicht an uns oder andere zivilgesellschaftlich verankerte Gruppen. Wir haben uns dessen unbeschadet trotzdem an die Arbeit dieser Stellungnahme gemacht, weil wir es für wichtig und richtig halten, die notwendige Kritik zu erheben und öffentlich zu machen. Dazu haben wir auch nicht nur einigen Pressestellen sondern auch dem gesamten Innenausschuss von Schleswig-Holstein unsere Stellungnahme zugeschickt.

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Zeitzeichen, 33

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Sich wiederholende Geschichte: Jürgen Trittin in 2001, Bodo Ramelow in 2026

Januar 2001:

In einem Brief an seine früheren Mitstreiter in Hannover und Lüchow-Dannenberg forderte Trittin, auf die Proteste gegen den Rücktransport des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich zu verzichten. Dies sei politisch falsch, schreibt der grüne Umwelt- und Atomminister: „Nicht, weil wir etwas gegen Sitzblockaden, Latschdemos oder Singen haben, sondern weil wir das Anliegen, weshalb gesessen, gegangen oder gesungen wird, ablehnen.“ (…) Außerdem wüssten die Gegner der Castor-Transporte, „dass die weitere Lagerung deutschen Atommülls in Frankreich rechtlich unzulässig und politisch unakzeptabel ist“. Sitzblockaden seien zwar eine anerkannte Form friedlichen Protests. Aber das bedeute nicht, dass jede Sitzblockade von Grünen unterstützt werden müsse. „Nur weil jemand seinen Hintern auf die Straße setzt, finden wir das noch nicht richtig“, schrieb Trittin. „Wollen wir glaubhaft bleiben, müssen wir zu den Konsequenzen unserer Politik stehen“, forderte Trittin. Der Rücktransport des deutschen Atommülls aus dem französischen La Hague sei „unvermeidlich und notwendig“. Die Voraussetzungen für die Transporte seien gegeben. „Und deshalb gibt es für Grüne keinen Grund, gegen diese Transporte zu demonstrieren.“

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atommuell-protest-trittin-und-die-angst-vor-der-eigenen-partei-a-115037.html

Juli 2026:

Thüringens langjähriger Ministerpräsident Bodo Ramelow hat vor gewalttätigen Protestaktionen gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt gewarnt. „Ich lehne jede Form von selbst legitimierter Gewalt ab“, sagte der Linke-Politiker und Bundestagsvizepräsident der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er persönlich unterstützte keine Verhinderungsblockaden. Die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz gelte für alle, auch die AfD. (…) Ramelow bezeichnete die Wahl Erfurts als Ort für den Bundesparteitag als Signal mit Blick auf die völkisch-nationalistischen Positionen, die Thüringens AfD-Parteichef Björn Höcke vertrete. Auch der Termin – 100 Jahre nach einem Reichsparteitag der NSDAP in Weimar – ist seiner Meinung nach nicht zufällig gewählt. „Die Türen für den Nationalsozialismus wurden in Thüringen geöffnet.““

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-bundesparteitag-ramelow-ich-akzeptiere-nur-friedliche-aktionen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-327632

Das Perfide an der veröffentlichten Äußerung von Herrn Ramelow ist, dass seine Darstellung den Anschein erweckt, als seien Sitzblockaden kein gewaltfreier Widerstand bzw. bewusster und geplanter ziviler Ungehorsam sondern „selbst legitimierte Gewalt“ bzw. eben eine „gewalttätige Protestaktion“. Dass das barer Unsinn ist beweist der Anspruch, den sich die Menschen in und um „Widersetzen“ seit Jahren geben und in ihren Aktionen auch leben. Siehe z.B. den aktuellen Aktionskonsens zu den Erfurter Protesten.

[8.7.2026: Anmerkung der Redaktion: Das Zitat aus dem Bericht von 2001 haben wir erweitert, um keine einseitig verkürzte Darstellung der damaligen Sachlage zu riskieren.]

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Untergrabung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung in der EU, Kriegsdienstverweigererzahlen in Deutschland nun ab sofort ein Staatsgeheimnis

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht.

Die Tagesschau berichtete am 26.6.2026:

Auf Bitte der Regierung in Kiew will die EU-Kommission den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. (…) Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen, eine Schule besuchen und medizinische sowie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Dieser temporäre Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine war nach der russischen Invasion der Ukraine 2022 erstmals veranlasst und seitdem mehrfach verlängert worden. (…) Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt eine Ausnahme dieser Schutzregelung für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter gefordert.“

Mit der Umsetzung dieser Praxis wird die Europäische Union das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung mit den Füßen treten und delegitimieren.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde von der UNO in 1987 als internationales Menschenrecht anerkannt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Grundsatzentscheidung aus 2011 festgestellt, dass Kriegsdienstverweigerung auch im Falle eines Krieges ein Menschenrecht ist.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat in 2021 klar gestellt, „dass die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen unter Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) fällt, und [es] hat „das Recht eines jeden, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ anerkannt.“

Und was macht die EU-Kommission unter der uns gut bekannten Präsidentin Ursula von der Leyen? Sie tritt dieses grundlegende Menschenrecht mit den Füßen. (Anekdotisch nur wenige Tage nach ihrem Geheimtreffen mit der afghanischen Taliban in Brüssel. Siehe auch: „Dobrindts Taliban„)

Vorarbeit für diesen Schritt haben u.a. auch andere deutsche Parteipolitiker betrieben. Nachweislich setzten sich CDU, CSU, FDP und SPD schon 2024 dafür ein, „wehrfähige“ Ukrainer in Deutschland zu diskriminieren. Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) war sich gar nicht zu schade, diese als „Fahnenflüchtige“ zu beschimpfen. Hamburgs SPD-Innensenator Grote kündigte auf der damaligen Innenministerkonferenz an, diesen Männern keine Passersatzpapiere mehr ausstellen zu wollen und sie so unter Druck setzen zu wollen.

Der hier wie dort wenig „christlich“ agierende aktuelle Bundesinnenminister Dobrindt hieb dann in der Folgezeit kräftig weiter in diese Kerbe und bereitete die EU-Entscheidung schon Anfang dieses Monats mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsoffensive vor:

Deutschland will ukrainischen Männern im wehrpflichtigen Alter die Aufnahme in der EU erschweren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte bei einem EU-Treffen deutlich, einen entsprechenden Vorschlag zum Ausschluss von Männern bestimmter Altersgruppen von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen zu wollen. Es gebe von den Mitgliedstaaten unterschiedliche Diskussionsbeiträge zu dem Thema. „Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir eine Regelung erreichen können, die sich in diese Richtung auch bewegt, wenn auch die Details noch nicht ausdiskutiert worden sind“, sagte Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. (…)“

Würde man in der Ukraine das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen könnte man der Aufregung dieses Beitrags den Wind aus den Segeln nehmen. Doch die Realität ist eine andere. Ein Bericht aus dem Oktober 2024:

Die Zahl der Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer [in der Ukraine] ist seit Sommer 2024 sprunghaft angestiegen, nachdem die [ukrainische] Generalstaatsanwaltschaft die örtlichen Staatsanwälte angeschrieben hatte. Etwa 300 Kriegsdienstverweigerer sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber, die – falls die Fälle vor Gericht landen und mit einer Verurteilung enden – zu einer Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren führen können. In den 89 Fällen, die 86 Personen betreffen und die bereits vor Gericht verhandelt wurden (in diesem Artikel aufgelistet), verhängten die Gerichte 9 Haftstrafen (nur ein Kriegsdienstverweigerer befindet sich derzeit im Gefängnis) und 11 Bewährungsstrafen. In 66 der 89 Verfahren vor Gericht dauern die Verhandlungen noch an.“

Nebenbei bemerkt: Den Umständen der Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine wird in der allgemeinen Presse in Deutschland nur wenig bis gar keine Beachtung geschenkt.

Das Ganze hat aber auch noch ein „nationales“ Geschmäckle.

Wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) jüngst am 15.6.2026 berichtete hat sich die aktuelle Bundesregierung dazu entschieden, die Zahlen der Kriegsdienstverweigerungen in Deutschland ab sofort als Staatsgeheimnis zu deklarieren. Die Veröffentlichung dieser Zahlen könne ansonsten das „Staatswohl“ gefährden:

„Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
VS-Nur für den Dienstgebrauch ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.“

Damit leitet die Bundesregierung eine Politik der verschärften Intransparenz ein, die Misstrauen erzeugt und demokratische (auch außerparlamentarische) Kontrolle staatlichen Handelns untergräbt oder gar verhindert.

Obrigkeitsstaatliches und autoritatives Denken gewinnt weiter an Oberhand.

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Neuer Aufkleber: No kings, no queens

Ab sofort kostenlos verfügbar als runder Draußenaufkleber mit 5cm Durchmesser. Bei Interesse bitte melden, siehe auch hier.

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