Baden-Württemberg

[Landtagswahlrecht]

Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg: ► Vorläufiges Wahlergebnis und Sitzverteilung • Wahlsystem • Umfragen • Wahlergebnisse

Wahlsystem

Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Sitzen. Davon werden 70 Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt seit der Landtagswahl 1996 fünf Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg hat. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis einschließlich zur Landtagswahl 2021 lag das aktive und passive Wahlalter einheitlich bei 18 Jahren.

Wahlvorschlagsberechtigte

Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlkreis (Kreiswahlvorschläge) können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Ein Kreiswahlvorschlag einer Partei kann neben dem Bewerber auch einen Ersatzbewerber enthalten. Sofern der Kreiswahlvorschlag nicht von einer im Landtag seit der letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertretenen Partei stammt, muss er von mindestens 150 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises unterzeichnet sein.

Landeslisten können nur von einer Partei eingereicht werden. Eine Landesliste kann für jeden Listenbewerber auch einen Listenersatzbewerber enthalten. Sofern die Landesliste nicht von einer im Landtag vertretenen Partei stammt, muss er von mindestens 2000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Jeder Bewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag vorgeschlagen werden. Niemand darf in verschiedenen Landeslisten vorgeschlagen werden. Ein von einer Partei in einem Wahlkreisvorschlag vorgeschlagener Wahlkreisbewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einer Landesliste derselben Partei vorgeschlagen werden.

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat seit der Landtagswahl 2026 zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Kreiswahlvorschlag, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Wahlkreiseinteilung

Das Wahlgebiet wird in 70 Wahlkreise eingeteilt. Eine gesetzliche Höchstgrenze für Größenabweichungen zwischen den Wahlkreisen existiert nicht. Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hielt auf Grundlage des bis 2021 geltenden Wahlrechts Abweichungen von bis zu 25 % für vereinbar mit dem Grundsatz der gleichen Wahl.

Sperrklausel

Bei der Verteilung der Sitze nach Verhältniswahl werden nur jene Parteien berücksichtigt, deren Bewerber insgesamt mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Sitze werden nach Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) auf die Parteien verteilt. (Bis 2006 galt das Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt).)

Sitzverteilung

In den Wahlkreisen sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl von 120 Sitzen diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidaten errungen wurden,

Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, die die Sperrklausel überwinden konnten, nach dem Verfahren Sainte-Laguë entsprechend dem Verhältnis der von insgesamt im Land erreichten Zweitstimmenzahlen verteilt.

Von den so auf die Landesliste einer Partei entfallenden Sitze werden die in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste vergeben. Bewerber, die in einem Wahlkreis gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt. Die Listenersatzbewerber kommen nur dann zum Zuge, wenn der jeweilige Listenbewerber die Annahme der Wahl ablehnt, vor der Annahme der Wahl stirbt, vor der Annahme der Wahl die Wählbarkeit verliert oder aus dem Landtag ausscheidet.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Gewinnt eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate als ihr im Land nach dem Verhältnisausgleich zustehen, verbleiben diese Sitze der Partei. Die übrigen Parteien erhalten gegebenenfalls Ausgleichsmandate.

Dazu wird die Gesamtzahl der Abgeordneten so lange erhöht, bis unter Einbeziehung der Überhangmandate ein Sainte-Laguë-konformes Verhältnis erreicht ist. Die Gesamtzahl der Abgeordneten landesweit erhöht sich über 120 hinaus entsprechend.

Ergebnisse

Nachrichten


von Wilko Zicht (letzte Aktualisierung: 02.02.2026, letzte Aktualisierung der Links: 16.09.2026)