EuGH: Ungarns Lebensmittel-Zwangsrabatte rechtswidrig
Ungarns Zwangsrabatte im Lebensmittelhandel verstoßen gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute. Die ungarische Regierung hatte 2023 große ausländische Supermarktketten zu Sonderangeboten verpflichtet, die um mindestens 15 Prozent unter dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage liegen.
Im konkreten Fall ging es um den REWE-Diskonter Penny, der eine Geldstrafe erhielt, weil er Äpfel und ein Getränkeprodukt nicht im Regal hatte. Der EuGH stellte einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb fest, ein Grundprinzip im EU-Recht, verankert in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO).
„Die Verpflichtung, bestimmte Produkte zu einem gesenkten Preis und in einer bestimmten Mindestmenge zu verkaufen, hindert die Händler nämlich daran, ihre Verkaufspreise und die Mengen, die sie verkaufen möchten, auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei festzulegen“, hieß es.
EuGH: Eingriff nicht verhältnismäßig im Kampf gegen Inflation
Ungarn hatte die Preiseingriffe verhängt, um die hohe Inflation in den Griff zu bekommen und die Haushalte mit günstigen Grundnahrungsmitteln zu versorgen. Der EuGH stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren.
Neben den Zwangsrabatten erhebt die ungarische Regierung auch Sondersteuern auf die Umsätze ausländischer Handelsunternehmen. Gegen die Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 vor den Zwangsrabatten angewendet hatte, hatte die Spar-Gruppe aus Österreich bereits 2024 vor dem EuGH gewonnen.
Keine Kehrtwende nach Machtwechsel
Eine Kehrtwende unter dem neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar gilt als unwahrscheinlich. Seine Partei TISZA hat im April die Nachfolgeregelung zu den Zwangsrabatten, die Margendeckel („Margin Caps“), auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch an der Sondersteuer will Magyar festhalten.
Beide Maßnahmen führen dazu, dass ausländische Supermarktketten wie Spar, Penny, dm und Tesco in Ungarn seit Jahren Verluste einfahren. Diese drohen mit Schadenersatzklagen.